Ryanair streicht alle BSL Flüge

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Danix, 10. November 2009.

  1. michaeleidel

    michaeleidel Bronze Member

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    Ja, genau das ist ja der Punkt. Und darum habe ich meinen Anwalt eingeschaltet. Der hat mir grünes Licht gegeben. Ich habe nun den heutigen Flug, den diese frechen Halundrios ebenfalls gegen meinen Willen storniert haben neu gebucht. Zudem habe ich für morgen einen Rückflug mit Swiss ex London City gebucht. Hinzu kommen noch die Transferkosten von London Luton nach London City. Zwar habe ich die Kosten tief gehalten. Aber alles in allem wird die RyanAir hier um die 350 EUR bezahlen dürfen.

    Auch allen anderen die eine Rechtschutzversicherung haben rate ich dringend auf ihre Rechte zu bestehen. Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag und dieser muss auch durch eine RyanAir oder AirBerlin eingehalten werden :idea:
     
  2. michaeleidel

    michaeleidel Bronze Member

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    So, kleines Update. Ich hatte also am 01.12. noch den Flug von Basel nach Stansted. Eine halbe Stunde Verspätung. Und keinerlei Gepäckkontrolle :roll:

    Da RyanAir keine Alternative für den Rückflug (und den gegen meinen Willen annullierten Hinflug) anbieten wollte, habe ich für den Rückflug mit Swiss gebucht.

    Auch gegenüber meinem Anwalt zeigt sich RyanAir uneinsichtig und ignoriert die Pflicht zur Gewährung eines alternativen Flugs vollständig. Sie schreiben immer nur sie müssen keine EU-Ausgleichszahlung leisten, weil sie die Annullierung mehr als 14 Tage vorher angekündigt hätten. Diese Ausgleichszahlung will ich aber nicht und die habe ich auch gar nie angesprochen.

    Nun hat mein Anwalt mit dem BAZL Rücksprache gehalten und wird dort wohl eine Anzeige gegen RyanAir erstatten.

    Ich kann allen anderen Geschädigten das gleiche Vorgehen anraten. RyanAir (und alle anderen Airlines die sich nicht ans Gesetz halten) muss in die Schranken gewiesen werden :idea:
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Das Problem ist weniger bzw. nicht nur das Verhalten der Airlines sondern die durchlässige Verordnung. Die offiziellen Kommentare der EU zu jenen schreiben nämlich bezüglich der Pflichten durchgehend "sollten" und grundsätzlich nicht "müssen". Dazu gibt es noch mehrere äußerst offene Formulierungen, z.B. bezüglich der Angemessenheit der Ersatzleistung, die rechtlich äußerst gern umstritten werden. Und das zurecht.
     
  4. michaeleidel

    michaeleidel Bronze Member

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    Nun ja, wer nicht klagt der nicht gewinnt. Wenn man gar nichts offeriert und sämtliche Korrespondenz ignoriert dann besteht nicht mal der Wille etwas zu offerieren. So hat RyanAir also ganz schlechte Karten :idea:
     
  5. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Eben! Man hat einen gültigen Vertrag der den Transport von A nach B und wieder nach A inkludiert. Wenn man von A nach B kommt aber nicht zurück, muß die Gesellschaft hierfür gerade stehen und wenn nicht, muß man sich das Geld eben einklagen.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Haben sie dir die Rückerstattung sämtlicher Kosten angeboten?
    Das macht FR aus eigener Erfahrung nämlich durchaus und das würde deine rechtlichen Chancen wie die Erfahrung zeigt massiv reduzieren - das ist einer der Nachteile der schwammigen Formulierungen die ich oben erwähnte.
     
  7. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Die EU-Fluggastverordnung spricht da in Artikel 8 aber eine sehr deutliche Sprache, dass der Fluggast das Wahlrecht hat, welche Option er in Anspruch nimmt:

     
  8. michaeleidel

    michaeleidel Bronze Member

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    Sie haben mir die vollständige Rückerstattung meiner vier Rappen nicht nur angeboten sondern auch gegen meien Willen rückerstattet.
     
  9. michaeleidel

    michaeleidel Bronze Member

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    Davon ist der Anwalt meiner Rechtschutzversicherung nach Rücksprache mit dem BAZL auch. Darum wird beim BAZL eine Klage eingereicht (der Prozess ist kostenlos, kann aber eine gewisse Zeit dauern).

    Ich bin sehr sehr zuversichtlich, dass RyanAir hier nicht so einfach aus der Sache kommt.

    Und nochmals: Ich ermutige alle anderen Geschädigten, dass sie sich das Vorgehen von RyanAir auch nicht gefallen lassen und einen Alternativ-Flug buchen und dann RyanAir verklagen.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Darauf habe ich mich oben schon mal bezogen - lies den EU-Kommentar zu diesen Artikeln, er ist im selben Dokument weiter oben. Dort ist zur Umsetzung durchgehend von "sollte" die Rede (sollte angeboten werden statt muss etc.), nirgendwo wird konkret gesagt, dass irgendetwas dieser Verordnung grundsätzlich zwingend ist. Das ist das Problem, es gibt viel zu viele offene Variablen. Das ist auch der Grund, warum Klagen im Bezug auf diesen EU-Text längst nicht immer erfolgreich sind.
     
  11. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Zuerst werden die Erwägungen, die Grundgedanken erfasst, die zu dieser Verordung führten. Ab dem Moment wo "Haben diese Verordnung erlassen" geschrieben steht, wird nichts mehr von sollten etc. erwähnt.
    Mit anderen Worten: wir haben uns überlegt, dass die Fluggastrechte verbessert werden sollten und sind zum Entschluß gekommen, dass ab jetzt folgende Regeln gelten: ...
    Und diese Regeln sind dann eben nicht mehr optional.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Ja, das wäre schön. Die Rechtspraxis spricht da eine andere Sprache. Soll heißen es werden doch einige Prozesse verloren, auch wenn man sich denkt, man sei im Recht. Wie ich schon sagte, die Regularien sind zu schwammig und zu wenig bedingungslos.
     
  13. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Das Problem ist eher, dass einige kleine Amtsrichter nicht den wirklichen Durchblick haben und viel zu viel bei denen anliegt, als dass sie sich tiefgründig mit dem Thema beschäftigen können. Und kaum ein Geschädigter hat das Durchhaltevermögen, die nächste Gerichtsebene zu bemühen (oder bevor das passiert, einigt sich dann die Airline lieber als dass ein Präzedenzfall geschaffen wird).
     
  14. michaeleidel

    michaeleidel Bronze Member

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    Klar, das mag vielleicht sein. Aber es gibt auch noch den Grundsatz "Verträge sind so zu halten wie sie geschlossen wurden". Ich kann auch nicht einfach einen gebuchten Flug annullieren und das Geld zurückerhalten. Genausowenig kann mir RyanAir einfach den gebuchten Flug annullieren. Wenn sie nicht mehr nach/ab Basel fliegen wollen dann ist das ihr Problem und nicht das Problem des Kunden.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Den kennt das deutsche Recht im Gegensatz zu einigen anderen Staaten formal ohnehin nicht.

    Kann man so pauschal nicht sagen.

    Können tun sie schon, die Frage ist was du dafür erhältst - und da beginnt das Schwammige.
     
  16. corny4891

    corny4891 Bronze Member

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    Würde sich hier nicht sogar eine eventuelle Sammelklage anbieten???
    Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung und kann das somit nicht darüber abwickeln. Dachte nur, dass es vielleicht mehreren so geht und man somit etwas kraft, zeitaufwand und Geld sparen kann.
    Was meint ihr? Kennt sich jemand damit aus?
     
  17. drmichaeleidel

    drmichaeleidel Pilot

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    Meines Wissens nach gibt es nach Schweizer Recht keine Möglichkeit für Sammelklagen. Kann das aber nicht mit Gewissheit sagen.

    Ich kann aber nur raten, direkt bei der Beschwerdestelle, also beim BAZL, eine Beschwerde einzureichen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Fehlbare Airlines können mit Bussen zwischen 0 und 20'000 Franken gebüsst werden.

    Gemäss BAZL ist die Chance, dass RyanAir ungeschoren davonkommt verschwindend klein. Der einzig bekannte Fall ist, wenn RyanAir nachweisen kann, dass sie eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten haben und der Kunde diese abgelehnt hat. :idea:

    RyanAir
    Customer Service
    Fax +353 1 508 1702
     

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