Hallo! Meine Frage bezieht sich auf eine Anmietung bei Sixt für drei Tage im Juni. Ich hatte zwar eine höhere Klasse bestellt, bekam aber das einzig verfügbare Auto, einen Mercedes A-Klasse und einem fatalen Schaden (Crash) an der Beifahrerseite. Da ich unbedingt ein Auto brauchte, blieb mir nichts anderes übrig als es zu nehmen. Selbstverständlich hab ich auch alle anderen im Mietvertrag eingetragenen Schäden überprüft. Die Rückgabe erfolgte außerhalb der Geschäftszeiten. Nun, nach fast drei Monaten (!!) flatterte eine Schadensmeldung über einen angeblichen "kleinen Kratzer im Kotflügel" ein und ich soll zu dem Schaden Bezug nehmen. Ich muss dafür eine Schadensmeldung ausfüllen, aber wie, wenn ich den Schaden nicht verursacht habe bzw. nicht mal weiß, wie er entstanden ist? Wie sollte ich da am besten weiter vorgehen? Viele Grüße
einfach schreiben das du es nicht warst, bzw. kein schaden dort war als du ihn abgegeben hast. Wirst normalerweise nie wieder was von denen hören.
Danke dir für die schnelle Antwort. Werde das mal so machen, hoffentlich hat sich dann damit die Sache erledigt. Nicht, dass sie noch auf die Idee kommen, mir einen Selbstbehalt zu verrechnen. Ich finde es sehr ungewöhnlich, dass diese Schadensmeldung erst drei Monate nach der Anmietung erfolgt ist.