Wer in der Firmen-Falcon und -Gulfstream fliegen darf oder die NetJets-Kundenkarte in der Brieftasche hat, hat's geschafft. http://www.manager-magazin.de/lifestyle ... 27947.html
Ja, nach Firmenwagen auch zur privaten Nutzung kommt der Firmenjet mit Privatnutzung dazu! Wie wird dann eigentlich der geldwerte Vorteil bewertet und versteuert?
Natürlich pauschal nach der 1-Prozent-Regelung plus pauschal monatlich 0,03 % des Brutto-Inlands-Listen(neu)preises je Entfernungskilometer! :mrgreen:
Ja, so würde ich das im Rahmen der Gleichbehandlung auch erwarten. Wobei Entfernungskilometer... Ist das die Luftlinie oder mit "Umweg für Abflug und Anflugroute"? Wie ist das bei unterschiedlichen Windrichtungen? Mal ist die geflogene Strecke länger, mal kürzer... Fragen über Fragen für Herrn Schäuble!
Innerhalb Deutschlands und zu den Nachbarländern fliege ich so oft ich kann selbst. Die Grundkosten für die C 182 wären sowieso vorhanden, ich bin flexibel und mit einer Reisegeschwindigkeit von um die 250 ist zwar nicht so schnell wie Linienmaschinen, aber im Vorteil bei Check-In und Sicherheitskontrollen. Ich erachte gerade diese Flexibilität (obwohl ich im Gegensatz zu den Herren im Privatjet natürlich nicht neben dem Fliegen noch arbeiten kann) als höchste Form des Luxus. Zudem sind die Kosten, wenn ich wirklich die ganzen Strecken selbst nur in Eco geflogen wäre, vergleichbar (abgesehen von den Grundkosten, die ich für mein Hobby gerne investiere). Zudem hat es auch rein wirtschaftliche Gesichtspunkte. Ich habe nicht wenige Kunden, die es schätzen, dass ich schon das ein oder andere mal bei ihnen innerhalb weniger Stunden eintreffen konnte, was mit Linienflügen schwierig geworden wäre.
Die nehmen doch für eine verbindliche Auskunft zwischenzeitlich auch Geld... dafür bin ich zu geizig :wink:
Bekommst Du die Trips als Betriebsausgabe / Werbungskosten durch? Oder ist das eher unerheblich für Dich? Früher hab ich das auch gemacht, aber immer nur VFR und von daher eher kurzfristig...
Die Kosten für das Flugzeug darf ich, da auch privat genutzt nicht als Betriebsausgaben abziehen, § 12 Nr. 1 EStG. Denn dort kann man wohl (sehe ich anders) nicht nachvollziehbar zwischen privat und beruflich bedingt differenzieren. Selbst wenn das Flugzeug als Geschäftsflugzeug nicht als Mischnutzung gesehen werden würde, wäre es wohl nicht mehr angemessen. Schließlich wäre mir selbst auch der Aufwand zu hoch, über jeden einzelne Posten (Betankung, Landegebühren etc. ) Quittungen aufzubewaren. Aber natürlich müsst ihr in diesem Fall nicht Angst haben, dass ich verhungere, weil ich die Kosten im Rahmen der Gebührenordnung bzw. der Honorarvereinbarung berücksichtige. Ich habe zwar eine IFR Flugberechtigung, da ich bei nicht vorhandenen VMC doch noch gerne heimkäme und auch bei manchen Terminen das Wetter einen VFR nicht zulässt. Allerdings ist das nicht, was ich unter schöner Fliegerei verstehe. Das ist ein Hobby und dabei will ich auch, wenn das Wetter es zulässt, etwas von der Landschaft sehen.