stornierung bei delta

Dieses Thema im Forum "Delta Air Lines" wurde erstellt von Guest, 7. Mai 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    hallo an alle

    ich habe für mich und meinen damaligen freund einen flug in die usa bei delta.com gebucht. (klasse t) nun haben wir uns getrennt und möchten den flug stornieren. mir ist klar dass es sich bei der klasse t um einen nicht rückerstattbaren flug handelt. gebühren steuern etc. müsste delta aber zurückerstatten. ticketpreis sind ca. 1200 CHF davon sind 333 CHF als taxes aufgelistet. delta will mir nun pro ticket nur 111 CHF rückerstatten. dürfen die das? habe ich nicht anspruch auf die vollen 333 CHF?

    hat jemand von euch erfahrung mit reiseannulationsversicherungen? ist eine trennung ein grund um das geld von der versicherung zu beantragen? eigentlich ist es ja ein unvorhergesehenes ereignis. und wenn nicht, kann ich sonst irgendwie wieder zu meinem geld kommen? es wäre ja wirklich sehr entäuschend, wenn wir schon so eine versicherung gemacht haben und diese eigentlich gar nichts nutzt.

    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin im moment ganz schön verzweifelt :(

    lg dareen
     
  2. munich1978

    munich1978 Platinum Member

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    Delta sowie die Meisten US Airlines geben bei den Billigtarife nicht wirklich was zurück.
    Flugpreis komplett verloren
    Bei den Steuern und Gebühren werden noch € 100 - € 150 qbgezogen und dann bleibt wirklich nichts übrig.

    Das einzige was man machen kann, wenn man krank ist und eine Reiseversicherung hat, diese in anspruch nehmen - aber einigee haben auch ein selbstbehalt!
     
  3. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Trennung ist leider kein Versicherungsfall. Delta hat zudem - zumindest ab Deutschland - den Kerosinpreis oft im Flugpreis integriert, insofern ist er auch nicht erstattbar. Ich weiss aber nicht wie es in der Schweiz ist.
    Offensichtlich scheint der Anteil an Steuern den Du genannt hattest recht hoch, von daher nehme ich an dass er im Flugpreis nicht inkludiert ist. Da aber DL mehr als den reinen Flugpreis einbehalten will scheinen die wohl auch den Kerosinzuschlag nicht rückerstatten zu wollen. Das ist zumindest insofern grenzwertig da jedes Reisebüro einfach einen Tax-Refund inkl. Kerosinzuschlag machen könnte, es sei denn DL verbietet dies den Reisebüros in der Schweiz (ich arbeite in Deutschland, weiss nicht wie das bei Euch ist). Es könnte zudem auch sein dass DL für die Rückerstattung (ähnlich wie die meisten Reisebüros) eine "Bearbeitungsgebühr" einbehält.

    Ich würde einfach mal DL anschreiben, denen klar machen dass Du Dich auskennst und dass der reine Flugpreis nur xxx betragen hat und daher die Erstattung höher sein müsste... Vielleicht hilft es ja... Bei Air Berlin z.B. funktioniert das immer.

    Lässt sich der Tarif evtl. umbuchen? VIelleicht wollt Ihr ja beide mal in die USA. Dann halt nicht zusammen, müsst ja nicht auf dieselben Daten umbuchen...
     

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