Habe gerade erst vom BGH-Urteil aus 2010 zur Ticketierung gegen Lufthansa gelesen. Wir haben einen internationalen Flug aus dem Ausland nach Deutschland A-B-C und zurueck C-B-A gebucht, muessen aber aus persoenlichen Gruenden den Teil des Hinflugs B-C verfallen lassen. Dann kann die Fluglinie (KLM) den Rueckflug C-B-A nach diesem Urteil nicht mehr stornieren, richtig? Entstehen uns Mehrkosten? Genuegt ein Hinweis auf dem Ticket, dass die Fluege wie gekauft benutzt werden muessen, um der Fluglinie alle Rechte zu sichern? Was sollten wir tun? Waere fuer baldige Auskunft dankbar
Stornierung von "Innen"-Segmenten Wenn man Dir die Beförderung nicht vorab schriftlich garantiert oder Ihr erstens genug Geld dabei haben werdet, um Euch u.U. neue und meist recht teure Rückflüge beim Check-in kaufen zu können - und 2. so richtig Lust darauf haben solltet, das dort "ausgelegte" Geld durch die Instanzen wieder einzuklagen (also ein möglicherweise "geringes Restrisiko" :roll: einzugehen): Macht es. Ich würde alles daran setzen, die vertraglich vereinbarte Reihenfolge der abzufliegenden Segmente auch einzuhalten. Aber das mag an meiner ganz persönlichen Aversion gegen unangenehme/unnütze Rechtsstreitigkeiten mit Airlines liegen. Und wer weiß: Vielleicht wird es (bei vorheriger Absprache mit KLM & dem Vorliegen von "einleuchtenden Gründen") gar nicht soooo teuer.
Würde ich jetzt nicht unbedingt ignorieren, wenn ich keinen Bock hätte mich mit mühsamer Klagerei zu beschäftigen... Erfahrungsgemäss ist den Airlines genanntes Urteil nämlich ziemlich wurscht! Lieber mal bei KLM anrufen und auf Verständnis hoffen; wenn in hoher Buchungsklasse gebucht, sind die Chancen durchaus intakt, dass man das Problem einfacher gelöst bekommt also über den Rechtsweg... Obschon in Deutschland ja immer lieber geklagt wird als einfach mal rechtzeitig drüber zu reden...
hat denn jemand andere Erfahrungen? nach dem, was ich jetzt so lese, sieht es schon schlecht aus danke
Stornierung von "Innen"-Segmenten Das ist wohl wahr - wie oben ja schon geschrieben: Unser "chrisflyer" darf's natürlich auch ohne Vorab-Absprache versuchen. 8)
Bei Flügen aus dem Ausland mit KLM muss wohl zuerst geklärt werden, welches Recht überhaupt anwendwar ist (das des Abfluglandes, das der Niederlande wegen der AGB von KLM, das des Ankunftslandes bei dem ursprünglich gebuchten Hinflug oder das beim geänderten Hinflug). Das kann ganz schön kompliziert werden. Lufthansa hat übrigens nach dem BGH-Urteil in fast alle Tarifbestimmungen reingeschrieben, dass die Tickets in der Reihenfolge der gebuchten Flüge abgeflogen werden müssen und dass der Flugpreis bei Änderungen auf der Grundlage der neuen Streckenführung (zu einem Mondtarif!) neu kalkuliert wird.
leider hatte ich ueber ein Reisebuero gebucht, so dass mich KLM jetzt an das Reisebuero verweist. Und die sagen mir, dass sie entweder zu horrenden Preisen umbuchen koennen, oder ich versuche es so, das sei kein Problem, haetten schon viele so gemacht. Nur schriftlich geben sie mir natuerlich nichts...
Stornierung von "Innen"-Segmenten Womit sie dem Gedanken des Urteils voll und ganz Genüge getan haben. Und wer größere Flexibilität braucht, kann entsprechende Tarife buchen.
Stornierung von "Innen"-Segmenten Wir drücken Euch alle Daumen. Und wenn's trotzdem schiefgehen sollte, hast Du ja unseren "chrisflyer", der Euch sicherlich auch finanziell unter die Arme greift.
Auf einen solchen Rat würe ich mich nicht verlassen! Außerdem brauchst Du Dich nicht von der Airline abwimmeln und an das Reisebüro verweisen zu lassen, in dem die Flüge ursprünglich gebucht worden sind (und das bei einem Firmensitz in Deutschland von der Airline keinen Cent für seine Arbeit bekommen hat!). Die Airline als Vetragspartner m u s s sich um Deine Änderunsgwünsche kümmern, auch wenn dabei kein für Dich befriedigendes Ergebnis herauskommen sollte.
Stornierung von "Innen"-Segmenten Natürlich nicht. Zumal der OP ja selbst schon darauf hingewiesen hat, daß KLM (wie Lufthansa ja auch) einen entsprechenden Hinweis ausgegeben hat: Ist es denn wirklich absolut unmöglich, die fraglichen Segmente abzufliegen?
unmoeglich ist ja fast nichts im Leben, aber wir muessten dann nach einem eh schon 20-Stunden-Flug mit Umsteigen noch mal von C nach B zurueckfliegen, und das moechte ich mir wirlich nicht antun.
Stornierung und Neu-Buchung? Gar nicht hämisch, sondern nur aus Interesse gefragt: Warum wurde es so gebucht? Vielleicht wäre eine Stornierung (RB fragen, wieviel es zurückgeben würde) und die anschließende Neu-Buchung der tatsächlich gewünschten Strecken eine Möglichkeit?
die Reise war so geplant wie gebucht, aber dann hat sich ergeben, dass wir nahe "B" Familienangelegenheiten zu regeln haben. Das RB setzt 300 USD pro Kopf an fuer die Umbuchung / Stornierung. Zurueck gaebe es denen zufolge gar nichts. Da habe ich schon lange auf dem Besucherhocker gesessen und verhandelt, aber es kam eben nichts Nutzbares heraus. Vielleicht gerade weil es "nur" ein RB ist, haben sie weniger Verhandlungssspielraum. Und bei KLM habe ich heute dreimal angerufen, und wurde jedesmal an das RB verwiesen. Wieviel ich auf die Auskunft "Machen Sie ruhig, machen doch viele so" vom RB geben soll, ist mir auch nicht klar.
Alle Segmente abfliegen Dann würde ich den "Toyota"-Spruch wählen und alle Segmente in der gebuchten Reihenfolge abfliegen (kostet einen Tag, richtig?) - oder eben auf "Risiko" gehen. Und beim nächsten Mal ein vielleicht etwas kooperativeres RB wählen oder gleich online - etwa bei der Airline Deiner Wahl direkt - buchen. Viel Glück trotzdem.