Strafverfahren, jetzt wird es ernst

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von balloonix, 14. September 2012.

  1. miles-and-points

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    Strafverfahren gegen AB?

    Ich denke, meine Empfehlung von oben gilt weiterhin: Laß Dich besser beraten.

    Dann kannst Du vielleicht ebenfalls unterscheiden zwischen der - berechtigten -
    Forderung der Airline (wie in Deinem Fall) und Deiner - möglicherweise ebenfalls
    berechtigten - Forderung der Airline gegenüber. Ein Anwalt würde wahrscheinlich
    auch mehr Zeit und Muße haben, Dir den Unterschied erklären zu wollen (als ich).
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Strafverfahren gegen AB?

    Thema Rücklastschrift bei KK Zahlungen
    Es geht - so habe ich den Beitrag von "meilenheini" verstanden - häufig auch nach hinten los.
     
  3. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Wenn die Forderung nicht bezahlt wird, wird versucht sie durchzusetzten. Das ist normal. Der Normalbürger wehrt sich oft nicht ud zahlt, weil er das Risiko scheut. Da gibt es die Handy Abo Abzocke. Die Anbieter wissen, dass sie rechtswidrig handeln und auf dem Rechtsweg keine Chance haben an ihr Geld zu kmmen. Also wird eingeschüchtert. Selbst seriöse Firmen machen das. Ich hatte bei Westfalia zwei Taschenlampen bestellt, angeboten wurden sie als Xenon Bogenlampen, es waren aber nur Halogenlampen. Also habe ich Lieferung der versprochenen Ware verlangt und nicht bezahlt. Da kamen mehrer Briefe von deren Anwalt bis man einsah, dass sie kein Geld von mir bekommen. Ebenso Mobilcom. Nach Kündigung und deaktivierung haben die mehrmals noch Grundgebühren verlangt. Über 3 JAhre hinweg kamen Briefe vom Inakssobüro mit üblen Drohungen. ODer besser freundlichen Hinweisen, das mir eine Lohnpfändung drohe und so mein Arbeiteber dann Bescheid wisse, ein Schufa Eintrag, mit dem mir jede Bank keinen KRedit mehr gewähre und viele Vermieter auch keinen Mietvertrag mehr gäben. Am Ende hab ich nicht einmal den Anteil der Forderugn gezahlt, der denen zugestanden hätte und es war verjährt.

    So was geht immer nach hinten los, wenn man nicht bis zum Ende durchhält. Wenn man die eigentliche Forderung zahlt, kommen gleich noch einen Haufen Gebühren dazu. Und es kann nach hinten los gehen, wenn man formale Fehler macht oder sich der Sache nicht sicher ist.

    Bei meiner Sache bin ich mir ziemlich sicher, dass da auch bald ein Brief vom Inkassobüro oder Anwalt kommt. Dem sehe ich aber gelassen entgegen.
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Strafverfahren gegen AB?

    Ich ebenfalls.
    Deshalb ja mein schon mehrfach eingestellter Ratschlag, einen RA herbeizuziehen.
     
  5. balloonix

    balloonix Co-Pilot

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    Wenn ich jetzt einen RA hinzuziehe kostet da mein Geld, egal wie es ausgeht. Auch wenn ein Brief von einem Inkassobüro kommen sollte, ist es das Beste, erst einmal Ruhe zu bewahren und nichts oder zumindest nicht viel zu tun. Inkassobüros sind in derRegel nicht klagebefugt. Wenn man denen gar nichts schreibt, haben sie keine Möglichkeit zum Handeln. Gibt man denen eine Antwort und irgendwelche Begründungen, dann werden sie darauf eingehen. Damit ist eine Basis für deren weiters Tätigwerden geschaffen und eine Grundlage für hohe Gebühren. Ein Inkassobüro bekommt von mir wenn überhaupt dann nicht mehr als einen Satz: "Die Forderung weise ich als unbegründet zurück". Wer fordert muss beweisen, dass seine Forderung berechtigt ist, nicht umgekehrt!
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Strafverfahren gegen AB?

    Noch einmal zur Erinnerung:
    Deshalb ja mein Ratschlag.

    Und auch für Dein merkwürdiges Vorhaben, das Du so vollmundig angekündigt hattest,
    würde ich Dir dringend raten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Und sei's nur, um es
    Dir (nach ausführlicher Erörterung der rechtlichen Situation) noch einmal zu überlegen.
    Sollte der Dir wider Erwarten raten, Deinen Kampf durchzuziehen, wäre es ja auch gut.
     
  7. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Wie sieht den die Bestätigung aus? Ist der Beweis im Zweifel gerichtsfest? Waren Umbuchungsgebühren fällig? Wurden die bezahlt?
     
  8. Flight Control

    Flight Control Administrator

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    Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass persönliche Beleidigungen und/oder Anfeindungen nicht ins Forum gehören und keiner sachlichen Diskussion dienen. Solche Beiträge werden gelöscht. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
     
  9. Otto Mayer

    Otto Mayer Bronze Member

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    Dein Fall ist zu kompiziert, um eine zivl- und strafrechtliche Aufarbeitung hier in dem Forum zu kommentieren, weshalb ich mich auf keine Antwort hier verlassen würde.

    Ich kann dir nur eines Empfehlen: Lass dich auf jedenfall schnellstens beraten.

    Zivilrechtlich:

    Ob eine Forderung besteht oder nicht besteht, ist nicht so einfach zu klären, wie du es darstellst. Denn einerseits gibt es natürlich Beweisfragen, zum anderen kann das Bestehen einer Forderung sehr wohl der Fall sein, diese aber z.B. mit einer anderen Forderung aufrechenbar sein oder einredebehaftet sein.

    All diese Fragen können dazu führen, dass, entgegen deiner Ansicht, eine Forderung doch besteht. Sollte dies der Fall sein, bist du im Schuldnerverzug mit sehr unangenehmen Folgen.

    Strafrechtlich:

    Davon ist die strafrechtliche Seite zu trennen. Allerdings bezweifle ich, dass irgendein AB-Mitarbeiter Vorsatz bezüglich eine Betruges hatte. Davon abgesehen ist Voraussetzung des Betruges u.a., dass kein fälliger und einredefreier Anspruch besteht. Dies ist aber nach dem o.g. nicht ganz klar. Ich halte eine strafrechtliche Relevanz für sehr fernliegend. Deshalb sehe ich einen Schadensersatzanspruch aufgrund des Betruges, der dann auch Vermögensschäden erfasst, z.B. § 823II BGB, 263 I StGB für relativ fernliegend.

    Aber diese Fragen kann dir eben nur ein Rechtsanwalt nach eingehender Prüfung beantworten. Ich möchte mit der dringenden Empfehlung einen Rechtsanwalt zu kontaktieren auch nicht dem Anwaltsstand mehr Mandaten zukommen lassen, sondern dir einfach und ehrlich helfen und dich vor einer vorher nicht einzuschätzenden rechtlichen Situation warnen.

    Im Übrigen geht deine Argumentation mit den Kosten des Rechtsanwalts fehl. Du schreibst, dass dieser dein Geld kostet, egal wie es ausgeht.

    Das stimmt so nicht. Wenn deine Einschätzung richtig ist, und Air Berlin unterliegt, dann musst du keine Cent bezahlen, außer du machst mit dem Rechtsanwalt eine Honrorarvereinbarung. Wenn du aber schon jetzt davon ausgehst, dass deine Einschätzung falsch sein köntte, würde dies ja bedeuten, dass du damit eingestehst, Air Berlin hätte eine Forderung gegen dich. Danach wäre ein Verfahren von Air Berlin gegen dich, das auf dem weiten Feld des Forderungseinzuuges liegt, erfolgreich und du müsstest mehr zahlen, als, wenn du das Geld einfach überweisen würdest.
     
  10. miles-and-points

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    Strafverfahren gegen AB?

    Mit dieser Empfehlung stehst Du nun wirklich nicht allein.
     
  11. Eiswette

    Eiswette Bronze Member

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    Die Überschrift bedeutet ja,dass es jetzt zur Sache geht!
    Aber wann denn?
    Oder alles doch nur heiße Luft?
     
  12. BrennendesTriebwerk

    BrennendesTriebwerk Gold Member

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    Doch sicher RA in einem Hotelprogramm ???
     
  13. katash

    katash Einsteiger

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    Meister in dem Moment wo du eine Klage einbringst ist die Verjährung gehemmt. An sich hast du 3 Jahre zeit. Aber ein Stafverfahren gegen ein Firma ist wohl nicht zulässig.....und nur weil Airberlin mitarbeiter nicht das tun was du willst....wird die Staatsanwaltschaft keine Anklage gegen diese vorbringen.....du kannst nur am Zivilrechtsweg zu deinem Erfolg kommen....eine Sammelklage wird da wohl wenig Sinn machen da bei jedem ein anderer Sachverhalt vorliegt.
     
  14. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nichts Neues von der "Front"?
     
  15. Betrug mit Vorsatz wird nicht beweisbar sein , kann man eigentlich ausschliessen,
    aber grobe Fahrlässigkeit , wenn die Story so stimmt, das ist schon drinne, und da
    ist voller schadenersatz einklagbar,
    allerdings wird besonnenes Vorgehen nötig, nur herumtoben nutzt nix,
    ein guter anwalt wäre ein erster wichtiger schritt, eine RSV hat doch jeder...?????
     
  16. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Du meinst also die "lächerlichen" 1,30€, von denen der "Geschädigte" ja jetzt, nachdem ihm das wahre Ausmaß aufgezeigt wurde, nichts mehr wissen will?
     
  17. könnte es denn sein ,dass bei der Umbuchung zusätzliche Kosten von 1.300.- Euro entstanden sind,
    weil der neue Flug entsprechend teurer und sonst noch was dazugekommen ist????
    in dem Fall gäbe es wohl eine Umbuchungsbestätigung, aber ebenso eine nachforderung und wenn die vor
    Abflug nicht bezahlt ist, wird eben das boarden verweigert, weill die KK auch so schnell nicht belastet wird und die
    Buchung dann eben mit offenen beträgen ausgewiesen wird. Auch und gerade beim Check-in.
    jede airline schützt sich gegen peoples die ohne bezahlt zu haben , boarden.
    wer da einen trick kennt, bitte posten, ausser die KK Buchung zu widerrufen, den kennen wir ja schon.....
    Normalerweise sollte man denken, wer in diesem Preissegment fliegt, kennt sich ein bisschen aus
    aber vielleicht Lotterie oder Tombola.....?????
     

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