hallo, habe im Januar 2014 für 2 Pesonen ein Flug 9.12.14 FRA-REC-FRA zurück 6.1.15 bei TAP direkt gebucht. Jetzt erhalte ich eine e mail von Tap das ich schon am 8.12.14 fliegen soll. Habe aber den Abflugtermin absichtlich so gelegt habe am 8.12.14 ein Termin- Die TAP möcht das ich den neuen Flug bestätige,jetzt weiß ich nicht was ich machen soll.Stornieren kommt nicht in Frage da jetzt die Flüge nicht mehr verfügbar sind oder viel teurer. Was kann ich fordern oder ist das üblich und die Fluggesellschaft dazu berechtigt ? danke !
Siehe hier: http://www.vielfliegerforum.de/reiserecht-71/flug-gestrichen-lustige-alternative-394211/#post2771520
Das mag da stehen, aber realistisch gibt es drei Alternativen: 1) Am 8.12. fliegen 2) Kostenlos stornieren 3) Darum bitten auf den 10.12.(oder wann auch immer der nächste Flug geht) umgebucht zu werden.
Nein! Der Thread-Ersteller hat nach deutschem Recht aufgrund des abgeschlossenen Beförderungsvertrages einen Anspruch darauf, am 9.12.14 bestmöglich von Frankfurt nach Recife befördert zu werden und nicht irgendwann davor oder danach. Wenn die Fluggesellschaft das selbst nicht ermöglichen kann, muss sie auf die bestmögliche Alternative mit einer anderen Airline umbuchen. Ist sie dazu unter Fristsetzung nicht bereit, kann man selbst auf die preisgünstigste akzeptable Alternative umbuchen (z.B. mit Condor) und hat dann einen Schadensersatzanspruch. Bei der Durchsetzung seines Anspruches kann man sich von einer Verbraucherzentrale oder einem im Reiserecht erfahrenen Anwalt (siehe z.B. hier: http://www.dgfr.de/) helfen lassen.
Das mag ja ales theoretisch so richtig war, aber ich halte es fuer nicht sonderlich realistisch dass der OP dies auch so durchsetzen kann. Dazu benötigt man einen langen Atem, Risikobereitschaft und auch ein gewisses finanzielles Polster. So wie der OP sich in darstellt, bezweifle ich dass er das hat. Sowas
Wenn der TO nicht wie Jet1 es beschrieben hat, vorgehen will, dann bleibt ihm keine andere Möglichkeit. Wenn eine Airline ihren Verpflichtungen nicht nachkommen will, dann gibt es halt nur die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. Ist übrigens im Mietrecht auch so. Oder beim Gebrauchtwagenkauf. Oder im Arbeitsrecht.
Auf diese Denkweise bauen die Airlines, deshalb versuchen sie diesen Weg. Glücklicherweise lässt sich er Anspruch in der Regel schnell, ohne Risiko und meist allein mit der Androhung des Rechtsweges durchsetzen.
Hört sich toll an, ist aber, wie von @sowas gepostet, schwer durchsetzbar, wenngleich natürlich ein Beförderungsvertrag besteht (nach welchem Recht eigentlich, deutschem oder portugiesischen?). Genau aus diesem Grund wurde doch die EU Richtlinie 261/2004 geschaffen, die nämlich Nachweis und Durchsetzbarkeit (zumindest bei EU Airlines) erleichtert. Die sagt aber gerade in Art. 5 aus, dass bei Annullierung mindestens 2 Wochen vor Abflug Ausgleichszahlungen schon mal ganz entfallen.
Wie sieht es denn nun mit Deiner geplatzten Error Fare nach Indien in Businöss mit diesen Jetair aus? Wirst Du die Airline, das Reisebüro oder das Vorum verklagen?
Hattest Du noch 175.000 Dong über? http://www.tripadvisor.de/Restaurant_Review-g293925-d1929890-Reviews-Bier_Garden-Ho_Chi_Minh_City.html