Tatort FRA oder die Frage: ist Fotografieren erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von mbe0002, 19. Juli 2010.

  1. mbe0002

    mbe0002 Pilot

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    Tatort FRA, Halle B, LH-Check-in, vergangenes Wochenende: Ich begleite Freunde zum Check-in eines LH-Partner-Flugs nach Afrika. Die Abfertigung wird von LH-Personal durchgeführt. Ich - als Nicht-Reisender - habe die Hände frei (sowie die Ruhe weg...) und mache ein paar Fotos von der kleinen Reisegruppe während des Check-ins. Bis die LH-Dame hinter dem Desk energisch zu mir rüber ruft: "Sie haben ja hoffentlich nicht mich fotografiert!" Nun bin ich ein höflicher Mensch, respektiere die Privatsphäre, bin mir auch bewusst, dass manche Airlines das fotografien z.B. im Flieger unterbinden bzw. dass sicherheitsrelevante Details Tabu sind. Aber wenn mehr oder weniger in der Öffentlichkeit arbeitendes Personal am Check-in ins Bild gerät?! Ich weiß das Ganze ist kein "big deal" aber irgendwie hat es mich gewurmt. Nicht dass die Dame wirklich mein fotografisches Obfekt der Begierde war, hatte defintiv nur die Reisenden drauf - aber hätte sie im schlimmsten Fall die Möglichkeit gehabt mein Tun zu unterbinden?! Hat jemand was Ähnliches erlebt...? :shock:
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Natürlich kann sie Dir verbieten, dass Du Pics von ihr machst (Persönlichkeitsrecht)
    Natürlich kann sie Dir nicht verbieten, dass Du Pics am Airport machst (kein grundsätzlilches Verbot wie z.B. in einem Militärbereich).

    Reg Dich nicht drüber auf. Die hatte bestimmt ihre Tage oder schon lange keinen 6 mehr! :mrgreen:
     
  3. helge610

    helge610 Gold Member

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    Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung was erlaubt ist und was nicht. Allerdings versuche ich beim Fotografieren die Privatsphäre der Menschen die umherstehen nicht zu stören. Und auch wenn die Dame im Dienst war kann man hier wohl von Privatsphäre sprechen. Meistens hilft es höflich zu fragen ob es erlaubt ist ein Foto zu machen.
     
  4. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    seitwann ist fotographieren im flugzeug nicht erlaubt?
     
  5. derkleineFTL

    derkleineFTL Silver Member

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    versuche mal bei EL AL fotos zu machen ... oder lass es lieber ;-)
     
  6. saftfrucht

    saftfrucht Gold Member

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    Solange sie nicht das Hauptmotiv eines der Bilder war sondern nur durch "Zufall" drauf gerutscht ist, kann sie gern was dagegen haben, es nützt ihr nur nichts, weil es so weit erlaubt ist. Das Persönlichkeitsrecht greift erst wenn sie das Hauptmotiv ist. Wenn Du willst kannst Du die Bilder sogar ins Internet stellen oder an eine Zeitung verkaufen.
     
  7. DrSeltsam

    DrSeltsam Lotse

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    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wurde bereits erwähnt.
    Zu differenzieren ist weiterhin, ob Bildaufnahmen im von § 201a StGB umfassten, höchstpersönlichen Lebensbereich unerlaubt getätigt wurden, dann ist die Angelegenheit sogar strafbar, oder "nur" außerhalb dieses Bereiches die Ablichtung erfolgte.
    Außerhalb des höchstpersönlichen Lebensbereiches ist die Ablichtung von Personen, die nicht als zur Zeitgeschichte gehörend betrachtet werden können, stets von deren Erlaubnis abhängig.
    Zivilrechtlich bestehen Schadensersatz- und Herausgabeansprüche sowie ein auf die Zukunft gerichteter Unterlassungsanspruch, um Wiederholungstätern einen Riegel vorzuschieben.
    Das gilt im Übrigen für alle Personen, die nicht eingewilligt haben, also auch für alle anderen Fluggäste, die mit abgelichtet wurden, daher nicht nur für das CheckIn/Boarding-Personal.
    Es ist auch unabhängig vom öffentlichen oder nicht-öffentlichen Bereich, weil letzterer keinen rechtsfreien Raum darstellt.
    Die an Airports tätige Bundespolizei kann auch in letztgenanntem Fall bei Zuwiderhandlung Bildträger samt Kamera beschlagnahmen, selbst wenn keine Gefahr der Veröffentlichung der unerlaubt aufgenommenen Bilder besteht.
    Natürlich gegen Quittung und Rückgabe nach sicherer Löschung der fraglichen Bilder.

    In MUC habe ich auf dessen Wunsch einen bereits sehr alten KZ-Überlebenden im Beisein der israelischen Nachrichtendienstmitarbeiter mit dessen Kamera auf der Position vor der El AL Maschine folgenlos fotografiert, aber natürlich darauf geachtet, kein (Sicherheits-)Personal mit abzulichten.
    Fazit:
    Fragen und bei Verneinung die Reisegruppe vor einer Wand - oder vergleichbar - ablichten .
    Alles eine Frage des Respekts vor seinen Mitmenschen und des eigenen guten Willens.

    @Saftfrucht:
    Das stimmt nicht!
     
  8. munichboy7

    munichboy7 Bronze Member

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    Bezieht sich das Persönlichkeitsrecht und der Punkt mit der Zeitgeschichte nicht eher auf die Veröffentlichung als auf die Ablichtung?
     
  9. DrSeltsam

    DrSeltsam Lotse

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    Ist im Beitrag mit beantwortet.
    " ... Selbst wenn keine Gefahr der Veröffentlichung der unerlaubt aufgenommenen Bilder besteht."
    Der Schutz, den das allgemeine Persönlichkeitsrecht über die nachrangig ausgestalteten Gesetze realisiert, umfasst nicht nur den engen Tatbestand der Veröffentlichung.
    Otto und Ottilie Normalverbraucher brauchen sich gegen ihren Willen nicht ablichten zu lassen, sieht man einmal von Fahndungsmaßnahmen o.ä. ab.
     
  10. zara

    zara Gold Member

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    Nein, nicht zwingend. Siehe hier:
    http://archiv.twoday.net/stories/5262563/

    Wobei die dort genannten Kommentare sich ausdrücklich nicht auf Personen der Zeitgeschichte beziehen.

    Heißt: Ungefragt darfst Du niemanden fotografieren. Vom Veröffentlichen ganz zu schweigen. Wobei ja selbst ein Hochladen bei Facebook bereits eine Veröffentlichung wäre...
     
  11. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    EL AL zählt nicht die sind ja auch total paranoid... sollte man eh nicht mit fliegen :shock:
     
  12. MANAL

    MANAL Pilot

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    Beim Fotografieren spinnen einige Airlines und/oder Länder rum. Gestern hat sich beim Checkin für Welcomeair eine Angestellte am Nachbarschalter von flyNiki mir verboten NUR den Bildschirm mit den Fluginfos zu fotografieren...
    Vielleicht war es ihr unangenehm, dass an ihrem Schalter eine ewige Schlange war, während bei Welcomeair wir zu zweit anstanden :lol:

    Dabei ist das heutzutage eh lächerlich. Wenn ich was fotografieren will, dann bekomme ich das hin, mit oder ohne Verbot, die Technik ist klein und unauffällig genug. Daher blinder Aktionismus und "ich bin wichtig"-Gehabe.
     
  13. DrSeltsam

    DrSeltsam Lotse

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    @Manal:
    Soviel Leute passen in die Minihummeln von WelcomeAir gar nicht rein, dass es Schlangen geben könnte.

    Hat im Übrigen nichts mit "Wichtig-Gehabe" zu tun. Die Bediensteten haben Dir gegenüber ein Weisungsrecht, in das über den Luftverkehrstransportvertrag eingewilligt wurde. Auch wenn es immer wieder Leute gibt, die meinen, mit einem Ticket nicht nur die ganze Airline sondern gleich den Airport mit gekauft zu haben.
    Aber das merkst Du spätestens dann, wenn es um irgendetwas geht, das Dir wichtig ist und über das andere sich einfach hinwegsetzen.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Das ist allerdings nicht ganz so einfach und hängt vom Flughafen ab, in CDG ist es z.B. untersagt, von landside (sprich u.A. aus dem öffentlichen Terminalbereich) nach airside zu fotografieren - und das wird auch überwacht.

    El Al ist da allerdings nicht das einzige Beispiel, das wird auch bei diversen anderen Airlines gerne mal untersagt - kann man auch in diversen Reise-/Spotterberichten nachlesen.

    Je nach Land und Motiv (bezüglich des Luftfahrtbereichs) solltest du diese Prämisse aus eigenem Interesse lieber vergessen.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Tolle Idee! Wenn ich zukünftig am Bahnhof oder am Airport ein Bild von Kollegen, Freunden oder Familienmitgliedern machen möchte, frage ich jede Person, die zufällig irgendwo im Hintergrund steht um Erlaubnis! :roll:

    Deine Aussage trifft aus Respektgründen sicher dann zu, wenn man eine Person bewusst aufnimmt, bwz. als Teil der Szenerie aufnehmen möchte. Aber wenn eine Reisegruppe beim check in steht, frag ich doch nicht jeden, der unbewusst auf dem Bild sein KÖNNTE um seine oder ihre Erlaunbis! :shock:

    ....by the way: in Zeiten der Digitalphotographie sehe ich dann kein Problem darin ein Pic unter Aufsicht des "Geschädigten" wieder zu löschen!
     
  16. zara

    zara Gold Member

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    Ihr vergesst bei der ganzen Diskussion noch den Punkt, dass Fotos an Flughäfen auf Privatgelände stattfinden. Das gleiche gilt für Bilder an Board von Flugzeugen.
    In diesem Fall hat der Besitzer (=Fraport), die Möglichkeit, Bilder zu erlauben oder zu verbieten. In der Regel werden Bilder für den Privatgebrauch gestattet.

    An und für sich müsste man erst bei Fraport anfragen, ob die nicht-kommerzielle Fotografie auf ihrem Gelände erlauben.
     
  17. premiumeco

    premiumeco Silver Member

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    Nur dass dieses Bild dann ja noch nicht wirklich gelöscht ist und jederzeit wieder hergestellt werden kann.

    Ich kann auch das Unverständnis darüber nicht nachvollziehen, dass Flughafenpersonal nicht fotografiert werden möchten. Oder möchtet ihr, die ihr euch hier künstlich aufregt, dass eure Bilder sonstwo im Internet auftauchen?
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Quatsch. Das ist dann Vorsatz und darum gehts hier gar nicht!

    Noch mal Quatsch! Du vergleichst Äpfel mit Birnen, ne eher mit Kartoffeln! Natürlich ist es nachvollziehbar, wenn das Personal nicht bewusst fotografiert werden möchte. Es geht hier aber um Schnappschüsse, wo ggf. mal ein Kopp einer Check In Dame aus Versehen mit auf dem Pic ein könnte! Lauf mal in Berlin durch Brandenburger Tor! Ich garantiere Dir, dass Du mind. 3-4 Mal unbewusst abgelichtet wirst. Willst Du nun zu jedem mit ner Kamera hingehen und ihn auf Dein Persönlichkeitsrecht aufmerksam machen!? ....oder wie willst Du sonst verhindern, dass der Japaner die Pics seiner Reise bei Facebook veröffentlicht! Lies dir mal den erste Post durch! Zitat: "Ich - als Nicht-Reisender - habe die Hände frei (sowie die Ruhe weg...) und mache ein paar Fotos von der kleinen Reisegruppe während des Check-ins."!!! Ich kann daran nix verwerfliches erkennen!
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Ich stimme dir da prinzipiell schon zu, allerdings muss man schon auch unterscheiden, was in aller Regel als normal gilt bzw. im Allgemeinen toleriert / hingenommen wird (z.B. flüchtig irgendwo im Hintergrund zu erscheinen und nicht Teil des eigentlichen Motivs zu sein, ohne sich darüber zu beschweren), und worauf man gemäß der Rechtslage Anspruch hätte wenn man es darauf anlegt. Die Diskussion ist also nicht ganz aus der Luft gegriffen. Ich habe z.B. an sich kein Problem damit, irgendwo im Hintergrund zu finden zu sein, aber ich kann durchaus verstehen, dass z.B. die Mitarbeiterin am Schalter das nicht möchte - und darauf hat sie auch ein Recht.
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Agreed. Das habe ich ja auch in meinem ersten Post geschrieben. Die Dame hat ein Recht darauf. Punkt.
    Wir wissen halt alle nicht, wie nah der OP an dem check in war und wie nah die Kamera am "Opfer" war. Evtl. hat er nur aus einer gewissen Entfernung die komplette Gruppe vor dem Counter abgelichtet. Dann hätte das Mädel (meiner subjektiven Meinung nach) übertrieben. Hat er ihr jedoch die Kamera direkt vor die Nase gehalten, kann man ggf. ihr Verhalten nachvollziehen (liegt nun mal nicht jedem). Aber pauschal ihre Aufregung zu verteidigen und gleich Vorsatz zu unterstellen ist doch wohl lächerlich. :roll:
     

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