Urlauber müssen nicht in ein Ersatzhotel umziehen:

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Sire83, 3. April 2013.

  1. Sire83

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  2. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Das ist so missverständlich. In dem Artikel wird erwähnt, dass man nicht mit einem schlechteren ("schäbigen"!) Hotel vorlieb nehmen muss und dass in dem entschiedenen Fall das Eratzhotel unstreitig schlechter war. Dann ist das nachvollziehbar.
    Ist das Ersatzhotel dagegen vergleichbar, würde ich die Überschrift so nicht akzeptieren. Davon abgesehen, dass bei den meisten Veranstaltern ohnehin in bestimmten Fällen eine "gleichwertige Unterbringung" in den AGB vorgesehen ist, sehen dass die meisten Gerichte (wohl zu Recht) ebenso.
     
  3. ExtremeHon

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    Du solltest den verlinkten Artikel zum besseren Verständnis noch einmal lesen.

    Deine Aussagen sind absoluter Quatsch und entbehren jeglicher Grundlage!
     
  4. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was in den AGB der Reiseveranstalter steht, ist unerheblich, wenn der Kunde ein bestimmtes Hotel gebucht hat. Etwas anderes gilt, wenn der Kunde ein "Glücks-Hotel" in einer bestimmten Kategorie gebucht hat, dann hat der Veranstalter ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht. Im Falle einer Überbuchung kann der Veranstalter ein gleichwertiges oder höherwertiges Hotel anbieten, dies muß der Kunde freilich nicht akzeptieren und kann stattdessen abreisen (kündigen).
     
  5. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

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    einfache lösung : keine pauschalreisen
     
  6. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Das ist natürlich Unsinn. Es gibt durchaus Reiseziele, bei denen ein Reisevertrag Sinn macht.

    Im Hochpreisbereich werden in der Regel Reiseverträge abgeschlossen, dies kannst Du aber nicht wissen, weil diese Reisen und die Preise deine Vorstellungskraft übertreffen.
     
  7. ExtremeHon

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    Und inwiefern hilft dir das dann bei einer Hotelüberbuchung, von der Du dann an der Rezeption erfährst?
     
  8. ExtremeHon

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    :icon_lol: :icon_lol: :icon_lol:
     
  9. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

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    ist mir bisher noch nicht passiert, im zweifel gab's, wenn die kategorie ausgebucht war, nen upgrade
     
  10. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Das dürfte auch für den überwiegenden Teil der Pauschalurlauber gelten.
     
  11. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Tja, so ist das, wenn man nur ätzende Kommentare ohne Sinngehalt verbreiet, aber keine Ahnung von Jura hat.
    Ist das gebuchte Hotel überbucht, liegt natürlich ein Reisemangel vor. Dem Reisenden steht dann auch ein Minderungsanspruch zu. Bei Gleichwertigkeit der Unterkunft liegt aber keine so erhebliche Beeinträchtigung vor, dass dies Schadensersatzansprüche auslöst oder zum Rücktritt berechtigt.
    AG München, 26.1.2011-171 C 25962/10.
    Weitere Urteile, die bei Ersatz- Hotels Minderung , aber keinen Rücktritt zulassen:
    AG Frankfurt 28.10.99
    AG Kleve 6.4.2001
    AG Bad Homburg 20.5.2003 usw und sofort
     
  12. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Und deine "Ahnung" besteht darin, hier wahllos Aktenzeichen zu posten, die gar nichts mit dem genannten Fall zu tun haben.

    Bei "deinem" Fall aus München ist die Dame nicht abgereist, sondern ist dort geblieben und hat den ersten und den letzten Tag in einem anderen Hotel verbracht. Anschließend hat Sie einen Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gestellt, der abgelehnt wurde.

    Die dadurch verlorene Urlaubszeit wurde allerdings berücksichtigt und erstattet.
     
  13. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

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    die ganzen urteile der AGs/LGs sind doch eh nur anhaltspunkte und in einem konkreten fall meist nutzlos
    vor gericht und auf hoher see ....
     
  14. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Danke für die Urteile

    Hab gerade den konkreten Fall: zwei Doppelzimmer über Reiseveranstalter gebucht, aber nur eine Juniorsuite mit 4 Betten frei (keine Wand, nur ein Bad).
    Bei DERTOUR reklamiert, vor Ort, per Fax, per eMail. Keinerlei Reaktion.
    Schick jetzt nach Rückkehr Einschreiben mit Fristsetzung.

    Ist Minderung um Preis für ein DZ gerechtfertigt?
    Zwar haben alle Personen eine Unterkunft und Verpflegung bekommen, aber eben nur in einem größeren Raum.
    Reisebuchung war Nur-Hotel.
     

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