..da werden wir wohl alle bald sehr reich sein.. http://curia.europa.eu/de/actu/communiq ... 0100de.pdf
Ich glaube nicht. Bei meinem Disput mit US ging es auch auf die Diskussion "aussergewöhnlicher" und somit nicht zu vertretender technischer Defekt hinaus. Die Gesellschaften berufen sich automatisch darauf und gehen davon aus, daß man wohl wegen der paar Euro nicht klagt. Mir wurden statt der 600.-EUR gemäß EU-Verordnung dann 200.-$ Gutschein geschickt. Hab keine Lust zu klagen - also bleibt es wohl dabei. Daran ändert auch das Urteil nichts, da die Frage, ob die Gesellschaft es zu vertreten hat oder nicht, im Endeffekt wohl immer gerichtlich geklärt werden muss.