Urteil des EuGH zu Kompensation bei technischen Vorfällen

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von red star, 22. Dezember 2008.

  1. red star

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  2. Guest

    Guest Guest

    Ich glaube nicht.

    Bei meinem Disput mit US ging es auch auf die Diskussion "aussergewöhnlicher" und somit nicht zu vertretender technischer Defekt hinaus. Die Gesellschaften berufen sich automatisch darauf und gehen davon aus, daß man wohl wegen der paar Euro nicht klagt. Mir wurden statt der 600.-EUR gemäß EU-Verordnung dann 200.-$ Gutschein geschickt. Hab keine Lust zu klagen - also bleibt es wohl dabei.

    Daran ändert auch das Urteil nichts, da die Frage, ob die Gesellschaft es zu vertreten hat oder nicht, im Endeffekt wohl immer gerichtlich geklärt werden muss.
     
  3. red star

    red star Platinum Member

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    Wir werden sehen. Die "automatische" Berufung geht nun allerdings nicht mehr so einfach.
     

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