Das Landgericht Essen hat entschieden, dass Fluggesellschaften, die Online-Buchungen in deutscher Sprache anbieten, auch die Buchungsbestätigung und alle weiteren Fluginformationen in Deutsch versenden müssen. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Wizz Air. Buchungsbestätigung und sonstige Fluginformationen dürften nur dann in einer anderen Sprache erfolgen, wenn die Airline den Kunden vor der Buchung darüber aufklärt. http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/wi ... _77_10.pdf