http://www.airliners.de/neuer-vielflieger-prozess-gegen-lufthansa-gestartet/29455 Ich verstehe nicht, warum immer in Köln geklagt wird und nicht in Frankfurt am Main. Bekanntermaßen sind das LG und das OLG Köln ausgesprochen, sagen wir mal, lh-freundlich.
Bin kein Experte für die ZPO, aber könnte nicht auch der besondere Gerichtsstand der Niederlassung in Betracht kommen, § 21 ZPO?
Eigentlich handelt es sich doch um ein Verfahren zwischen Unternehmen und privatem Endkunden, zählt hierbei nicht automatisch der Gerichtsstand der Privatperson?
Dann müsste der Streit einen Bezug zur Niederlassung aufweisen. Ich vermute mal, dass die Post von LH aus Köln gekommen ist.
LH selbst hat für M&M auch Frankfurt am Main als Gerichtsstand festgelegt, wenn der Teilnehmer keinen allg. Gerichtsstand hat. Wenn sie selbst aber verklagt werden, ist eben Köln zuständig.
Ich habe bisher immer in Frankfurt gegen LH geklagt und meist obsiegt (zwei Vergleiche). Die örtliche Unzuständigkeit wurde nie gerügt.