Auch wenn es ein blödes Thema für uns Vielflieger ist.... die jüngsten Unglücke mit Passagiermaschinen werfen bei mir immer mal wieder die Frage nach dem Worst Case auf......... = hat einer ne Ahnung ob und in welcher Höhe Fluggesellschaften die Hinterbliebenen entschädigen (müssen), wenn man im Fall des Falles einen Absturz nicht überlebt (was natürlich besser nicht eintritt)....... oder muss ich als Fluggast auch dieses Risiko allein über eine Risiko-LV absichern....