Ich bin gerade mit Swiss in Zürich gelandet und nun wurde mir mitgeteilt, dass mein Gepäck wegen Verspätung meines Fluges nicht rechtzeitig in den Anschlußflug umgeladen werden könne und ich daher auf die nächste Maschine umgebucht wurde. Ich soll jetzt 3,5 Stunden am Flughafen warten. Als Entschädigung wurde mir einer lächerlicher Verzehrgutschein von 10 EUR in die Hand gedrückt. :shock: Hat man da keinen anderen Anspruch auf Kompensation? Ich meine, ich verliere 3,5 Stunden und soll solange am Flughafen abhängen und bekomme dafür 10 EUR??
??? Gepäck wird nach Hause geliefert - außer man dir bei deinem Weiterflug gesagt, dass du die Maschine nehmen kannst, aber dass das Gepäck nicht mitkommt - dann wäre es eigenes Risiko - aber wie geschrieben, ansonsten wird es nachgeliefert
Ja, wie gesagt, ich wurde vor die Wahl gestellt, dass ich ohne Gepäck weiterfliegen oder auf die nächste Maschinen warten müsse...
Und warum bist Du dann nicht weitergeflogen und hast Dir das Gepäck nachliefern lassen?? Verstehe ich wirklich nicht.
Zum einen, weil es mir nicht angeboten wurde, zum zweiten, weil es dann wohl erst am Dienstag geliefert worden wäre und zum dritten, weil es wie in diesem Thread schon gesagt wurde, unklar ist, ob man einen Anspruch auf Lieferung hat, wenn man vorher weiß, dass das Gepäck mit dem Flug nicht mitkommen kann.
Wenn du freiwillig auf dein Gepäck wartest ist das dein persönliches Vergnügen. Das Gepäck muss nachgeliefert werden wenn es sich verspätet.