Kann man das verlangen, auf einen LH Flieger umgebucht zu werden wegen der 7h Wartezeit? Immerhin ruft BA ja an und gibt Bescheid? Bei uns war das ganze Theater ja am Tag der Abreise, aber Wochen vorher?
Mehr als 2 Wochen vorher kann die Airline eben sagen, dass es nicht geht und das Geld zurückerstatten.
Gestern kam ein Brief von BA. Es ist uns leider nicht möglich, Ihrem Antrag auf Entschädigung gemaäß EU Verordnung 261/2004 nachzukommen, da diese Verordnung nur bei stornierten Flügen Anwendung findet. Der Flug BA901 wurde jedoch 197 Minuten Verspätung durchgeführt. Nach dem EU Recht ist British Airways bei verspäteten Flügen nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wurde diesem Schreiben ein 150 Euro Gutschein beigelegt. Ich werde erneut versuchen, bei BA eine Entschädigung zu bekommen. Der Flug wurde nach Aussage des Personals und der Anzeigentafel annuliert. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Gruß Westin
Abgesehen von einem guten Dutzend ähnlicher Berichte in diesem und anderen Foren war ich zum Glück selbst noch nie in einer Situation, für eine Verspätung oder Annullierung Entschädigung verlangen zu wollen. Viele Airlines scheinen den Trick mit der Verspätung auch noch nach Tagen anzuwenden, dann ist der Flug nach deren Lesart eben 3 Tage verspätet abgeflogen, Hauptsache man kann die Rechtsbestimmung aushebeln.
Wie sieht es denn aus, wenn der Flug nach der Buchung aus dem Flugplan gestrichen wird man aber noch rechtzeitig vor Flugantritt darauf hingewiesen wird und umgebucht wird. So ist es mir ergangen. Aus 2 Stunden Wartezeit werden jetzt 7h werden. Hat man da auch irgendwelche Ansprüche gegen BA?
schon versucht auch das 1te leg zeitlich näher an das zweite umzubuchen um die Wartezeit zu verkürzen? ggf. Ablfug von FRA anstatt MUc oder sTr und Anreise mit dem Zug von BA erstatten lassen! Möglich ist alles, nur wird nicht jede airline das auch kullanzmässig erstatten. BA dürfte aber zu den besseren airlines gehören, die da mit sich reden lassen! bei 7h Wartezeit statt 2 h denke ich, wäre ein Einladung in die lounge Terminal 5 (soll super sein) das mindeste?
Es ist das Leg auf dem Rückweg aus den USA von LHR nach STR. Eine Email an den Customer Service mit der Bitte um eine Einladung in die Lounge ergab folgende Antwort (sinngemäß): Eine Reklamation vor einem Flug kann nicht bearbeitet werden, bitte wenden sie sich nach dem Flug an uns sofern es etwas zu beanstanden gab. Auf telefonische nachfrage hieß es, das kann nur die Dame am Eingang zur Lounge nach eigenem Ermessen entscheiden. Daß ich nicht lache. EDIT: Das Leg von LAX nach LHR ist nicht das erste, das würde bedeuten, wenn wir nicht in LHR rumsitzen, dann eben in LAX.
aha, also könntest du ja stattdessen nach FRA fliegen und von dort mit dem Schnellzug nach STR oder sonst ans Ziel? Dummschwätzer, Standardantwort aus der Modulkiste Stimmt schon , aber die Dame schaut auf deinen Boardingpass, Status "-" (?) also lässt die dich nicht rein . Ich war im T5 mit 2007 abgelaufener Silver Karte der Finnair: durchgezogen und "sorry this doesn't work" 7h Sitzen und das bei den Preisen in T5 (geht eigentlich, nicht teurer als bei uns auf der Autobahnraststätte) - also bleibt nur Forderung nach umbuchen nach FRA (oder MUC) und Zug nehmen. In der Regel erstatten die das. Bei uns ging alles durch selbst Taxi Flughafen-Bahnhof
wie siehts aus? Gibt es von den Betroffenen nichts neues von BA? Würde mich mal interessieren. Mir wurde ja ein Gutschein für einen BA Flug in Höhe von 150 Euro angeboten. Habe vor 2 Wochen erneut an BA geschrieben, aber noch keine Antwort. Gruß westin
Nein, von BA hat sich niemand mehr gemeldet. Vom LBA kam bis jetzt auch noch nichts neues. Allerdings kam eine Mail einer Unternehmensberatung, die für BA arbeitet. Es wurde auf einen Online Fragebogen verwiesen, der sich mit der Customer Relation von BA beschäftigt. Um freundliche Mitarbeit wurde gebeten. Natürlich habe ich mir die 10min Zeit genommen und auf einiges hingewiesen - meist freundlich. Und obwohl ich den Punkt "möchten Sie, dass sich BA nochmals an Sie wendet um das Problem... bla.. bla..." angekreuzt habe, kam bisher keine Reaktion.
Nochmal was interessantes zum Thema: Ich befinde mich gerade in einem Streitfall (nach EU-Regulation) für einen bei American Airlines gebuchten Flug: Soll: 12.12.2008 AA 7764 TXL-BRU Abflug: 06:45 Ankunft: 08:10 op by Brussels Airlines 12.12.2008 AA 171 BRU-JFK Abflug: 10:05 Ankunft: 12:40 -> Flug TXL-BRU 2h verspätet, 2h im Flugzeug (!!) verbracht, Anschluss verpasst -> in BRU keine Aufklärung über EU-Regulations, keine Gutscheine -> Umbuchung auf: 12.12.2008 AA 6399 BRU-LHR Abflug: 12.15 Ankunft: 12:35 op by British Airways 12.12.2008 BA 177 LHR-JFK Abflug: 13:35 Ankunft: 16:15 -> BRU-LHR: denied Boarding wegen Überbuchung, erneut keine Aufkklärung über EU-Regulations, umbuchung auf: Ist: 12.12.2008 AA 6351 BRU-LHR Abflug: 17:10 Ankunft: 17:25 op by British Airways 12.12.2008 BA 173 LHR-JFK Abflug: 18:55 Ankunft: 21:50 Fazit: - 9 h später in JFK - 1x denied boarding - Gepäck kam erst 2 Tage später in New York an Kontakt zu Airlines: 30.12.08 an AA (als Issuing Airline): Schilderung des Sachverhaltes, Rückforderung der Kosten wg Gepäckverspätung, Einforderung des Pauschale wg. denied boarding ==> Antwort: AA ist nicht zuständig, man solle sich an BA wenden 16.01.08 an AA: Wiederholung der Forderung, Hinweis darüber, dass AA Issuing Airline ist und mir hilfestellung leisten muss ==> Antwort: AA ist nicht zuständig, an BA wenden 24.02.08 an BA: Rückforderung Gepäckkosten, Einforderung Kosten für denied boarding ==> Antwort: BA zahlt 200 € (für 2 Pax und 2 Tage obwohl Belege für gut 550 €), Denied boarding kann garnicht sein, da noch 11 Plätze in Y und 9 in C frei waren 24.02.08 an Schlichtungsstelle Mobilität: Bitte um Hilfestellung und Feststellung welche Ansprüche ich habe ==> Antwort: alle gestellten Forderungen sind nachvollziehbar und nach EU-Regulations gerechtfertigt 21.03.08 an BA: wiederholt alle Forderungen sowie Kopie der Boardkartenhülle (incl Umbuchung) für den Flug BA und Kopie des Schreibens der Schlichtungsstelle Mobilität --> noch keine Antwort 16.04.08 Anruf bei BA: 1. Anruf: Überheblicher Servicemitarbeiter, er könne keine Infos einsehen. Er will mich nicht zum Supervisor weiterverbinden, denn Supervisor könne auch nichts anderes machen. 2. Anruf (gleiche Nummer!): nette Mitarbeiterin, ruft Beschwerdedaten ohne Probleme auf, bestätigt mir, dass sich mein Schreiben vom 21.3. gerade in Bearbeitung befindet, Antwort binnen 7 Tagen.
Aktuelle Klage (Februar 2012) gegen BA wegen erheblicher Verspaetung von mehr als 3 Stunden! Ich klage nun gegen die British Airways. Das Unternehmen informiert seine Passagiere entgegen der EU-Verordnung nicht ueber ihre Rechte und weigert sich Entschaedigungen zu zahlen. Viel schlimmer ist es, dass BA Fluege aus technischen Gruenden streicht und dann behauptet, dass es aus wetterbedingten Gruenden gestrichen wurde (ein beliebter Trick der Luftfahrtunternehmen). Die neuere Entscheidung des EuGH wird von vielen Unternehmen nicht beruecksichtigt. Luftfahrtunternehmen kalkulieren bewusst die Wahrscheinlichkeit ein, dass nur wenige Passagiere klagen, bevor sie Entschaedigungen zahlen. Deshalb klage ich und kann nur jedem anderen Passagier raten dasselbe zu tun! Unser Flug war BA 0902 von London Heathrow nach Frankfurt am 03.01.2012. Geklagt wird zeitnah am AG Frankfurt. Soweit andere auch klagen wollen, dann kann man sich gerne zusammenschliessen. P.S. Entgegen einer AG die offensichtlich gegen EuGH und BGH entscheiden: Es gibt auch viele AG-Entscheidungen die dem EuGH gefolgt sind und eine Entschaedigung wg. Flugverspaetung bei mehr als 3 Stunden bestaetigt haben. So zB AG HANNOVER , Urteil vom 11.04.2011 - 512 C 15244/10 .
British Airways hat sich am 28.02.2012 (nach 5 Wochen Warten) gemeldet und gesagt, dass BA die Entscheidungen des EuGH und des BGH nicht beruecksichtige und eine eigene Rechtsansicht vertrete. Sprich: BA zahlt nicht bei Verspaetungen! Es gibt zum Glueck 2 kostenfreie Wege, um gegen BA vorzugehen: 1. Man wendet sich an die Schlichtungsstelle: https://soep-online.de/ihre-beschwerde.html 2. Man bentrage Prozesskostenhilfe, um somit Erfolgsaussichten zu pruefen. Interessant duerfte auch noch das BGH_Urteil zum ganzen sein: BGH, Urteil vom 18.02.2010 Xa ZR 95/06. P.S. In England werben Unternehmen damit, fuer Private gegen Luftfahrtunternehmen auf Entschaedigung auf Efolgsbasis zu klagen!
So wahnsinnig viele Tage hat dieser Februar 2012 nun ja echt nicht mehr. Informiere uns doch einfach zeitnah (mit Aktenzeichen) über das Urteil. :idea: Dank im Voraus, "Jurist".
Meine Klage gegen British Airways wegen erhebliche Flugverspaetung und Ausgleichzahlung gem Art. 7 der EU Verordnung ist anhaengig! Es gibt auch Neuigekiten, weshalb British Airways und andere (Tui, Easyjet usw.) derzeit grundsaetzlich nicht bei erheblichen Verspaetungen zahlen. Diese Fluggesellschaften haben ein Verfahren vor den britischen Gerichten angesetrengt, welches nun wieder dem EuGH zur Entscheidung vorliegt. D.h. solange der EuGH diese Vorlagefrage nicht beantwortet, setzen einige deutsche Gerichte die Verfahren solange aus, bis vom EuGH eine neue Antwort kommt. Hier naeheres zur Vorlagefrage des EuGH: http://www.betriebs-berater.de/detail/- ... d53e4636df Einige andere Gerichte, wie u.a. das LG Stuttgart Urteil vom 20.4.2011, 13 S 227/10 ( http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=14427 ) hat sich ausdruecklich gegen eine Aussetzung des Verfahrens ausgesprochen und entschieden, dass erhebliche Verspaetungen genauso wie Annulierungen zu einer Ausgleichszahlung fuehren! Deshalb kann ich nur jedem Fluggast raten, eine erhebliche Flugverspaetung nicht so einfach hinzunehmen und zu klagen!!!
Verspätung mit BA: Klagen? Dank für die persönliche Einschätzung. Informiere uns doch einfach zeitnah (mit Aktenzeichen) über das Urteil. :idea: Noch einmal: Dank im Voraus, "Jurist".
auch wir klagen gegen BA. Flug wurde um 24,5 h verschobe. Klage liegt beim Amtsgericht Wedding seit 08/2011 auf Eis, eben mit der Begründung, dass man die Entscheidung des EuGH über die Vorlagefrage des High Court of Justice abwartet.