vis major-flug storniert

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von buzady88, 20. Januar 2010.

  1. buzady88

    buzady88 Pilot

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    Jedem ist es schon mal passiert:
    Ein Flug wird wegen VIS MAJOR (z.b.dem Wetter, ein Streik, ja sogar schon auch wegen einem technischen Defekt am Flugzeug) storniert. Hierfuer traegt die Airlines keine Verantwortung.

    Erste Frage:
    Mir ist aufgefallen, dass neben meinem gecancelten Flug doch vereinzelt einige Flieger abheben, also nicht gecancelt werden. Hat einer von Euch eine Ahnung wie das vorkommen kann? Kann es sein, dass bei einem Unwetter 98% der Piloten/Airlines sich gegen einen Start waehrend 2% sich neben einem Start entscheiden? Ich habe oefters versucht das EU261/2004 Gesetz gelten zumachen und die Fluggesellschaft auf Entschaedigung aufgefordert, mit der Begruendung, dass es an jenem Tag doch einige Flugzeuge in die Luft schaften, es also nicht unmoeglich gewesen waere mich zu transportieren. Leider wurde ich immer abgeschmettert-auch bei der dt.Luftfahrtbehoerde.

    Zweite Frage:
    Fliegt ein Flieger die Tagesstrecke von A nach B und schliesslich nach C. Ich buche die Strecke von B nach C.
    In A wird der Abflug nach B wegen schlechtem Wetter (in A) gecancelt, waehrend in B und C die Sonne scheint. die Airline kann auch kein Ersatzflugzeug nach B bestellen und in B warte ich vergeblich auf meinen Flieger. Auch hier habe ich die Begruendung mit der hoeheren Gewalt gehoert und keine Entschaedigung erhalten. Ist das normal? Was interessiert es mich, wenn es irgendwo auf der Welt (wo ich weder bin noch hinfliegen moechte) ein Unwetter tobt. Irgendwo auf der Welt tobt immer ein Unwetter, sei es auf dem Nordpol.

    Danke fuer Eure Meinungen, Antworten.
     
  2. red star

    red star Platinum Member

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    Hier ist schon die Prämisse falsch.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Wenn ein Flughafen nicht komplett gesperrt ist: Ja, die Verantwortung liegt zuletzt nicht beim Flughafen.

    Das kommt auf den genauen Fall an, selbes gilt bei Ausfällen wg. technischen Problemen. An großen Basen / Drehkreuzen etc. sei es Fluggesellschaften gemäß einiger Urteile zuzumuten, Ersatzmaschinen etc. bereit zu halten. Dies ist aber bei "einfach" angeflogenen Destinationen aus wirtschaftlichen Aspekten nicht zumutbar. Heißt wenn es logistisch und finanziell unsinnig ist, muss eine Airline nicht unmittelbar Ersatzmaschinen bereitstellen, dafür gibts ja immer noch die Möglichkeit der Umbuchung. U.U. hast du also ein Recht auf Entschädigung, aber nicht zwingend. Die genauen Umstände sind entscheidend, es kann durchaus sein, dass das Wetter am Herkunftsort der Maschine als höhere Gewalt gilt, auch wenn dich das nicht direkt tangiert. War die letzten Wochen ja öfter der Fall.
     

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