Warnung vor Gulfair

Dieses Thema im Forum "Gulf Air" wurde erstellt von Kalttaucher, 2. Mai 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Ein wahres Wort gelassen ausgesprochen... Das habe ich schon so oft selbst erlebt!
     
  2. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    hat das was damit zu tun das ein Anwalt wenn er mal geschrieben hat das dann auch bis zum Ende bringt?

    Ich kann so etwas nicht nachvollziehen,kostet dann doch auf jeden Fall schon mal mehr wie vorher da der Anwalt die Kostennote an die sendet.

    [​IMG]
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Der Unterschied ist schlicht, dass dort ein Anwalt schreibt. Das nehmen die dann ernster, als wenn "nur" Herr Kalttaucher oder Herr Mahlwerk schreiben. Die sehen dann, dass du nicht davor scheust, dein Recht auch einzuklagen und werden zugänglicher.
     
  4. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Also auch auf den Brief der Kanzlei haben sie mit dem Verweiss der 2 Wochen Regelung reagiert was natürlich Quatsch ist .

    Mein Anwalt hat eine neue Frist gesetz bis zum 21.5.

    Mal schauen wie weit sie gehen zumindestens werde ich das Verfahren jetzt durchziehen und hoffe das irgend wann dann darüber Klarheit herschen wird.Was geht und nicht geht.
     
  5. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Also auch auf die 2. Frist wurde mit dem Verweiss der 2 Wochenregelung nicht reagiert.

    Nicht von seiten der rechtsabteilung sondern ein Generalmaneger aus Deutschland hat die Briefe geschrieben.

    Mein Anwalt vermutet auf grund der Briefe das die einfach keine Ahnung haben.

    Werde wieder berichten wenn sich was tut.

    Werden jetzt sobald der Schaden genau feststeht eine Schadenersatzklage einreichen.
     
  6. carlo

    carlo Gold Member

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    Hallo kalti,

    ich bin durch einen Hinweis an anderer Stelle auf Deine Misere aufmerksam geworden und vertrete folgende Auffassung:


    1. Du brauchst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, also jemanden, der mit der Materie wenigstens grundsätzlich vertraut ist und sich ggf. einlesen kann.

    2. Für eine Schadensersatzklage muß der tatsächliche Schaden bewiesen werden. Für den Richter wird möglicherweise nicht klar sein, worin der bestehen soll, im schlechtesten Fall validiert er die Möglichkeit, zu den von Euch ursprünglich mit Gulf Air geplanten Terminen überhaupt geflogen zu sein, prozessentscheidend höher als den gezahlten Mehrpreis für die bezahlten "Busi/First-Ersatztickets" bei einer anderen Airline. Solltet Ihr Euch für Y-Tickets entscheiden, deren Gesamtpreis unter dem F-Preis bei Gulf Air liegt, dürfte die Klage todsicher abgewiesen werden.

    3. Erfolgversprechend erscheint da doch eher, Gulf Air gerichtlich zur Ausstellung eines gleichwertigen Ersatztickets zu zwingen, wenn dieser §8 Anwendung findet. Das wiederum verlangt einigermaßen zwingend nach der Übertragung des Mandats auf den eingangs beschriebenen FA für Verkehrsrecht.


    Also, good luck![​IMG]

    Gruß carlo
     
  7. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Hai Carlo,
    Das haben wir schon alles durch und es hat da es ind er Hauptsaison liegt zum schluß ein wenig pressiert.

    Haben noch Flüge jetzt letztendlich mit Emirates in C gebucht da Qatar schlechtere Verbindungen hatte.

    Meine Schadenersatz beruft sich auf wircklich entstandene Kosten.

    Storno gebühren,Zwischen Aufenthalt ,extra Übernachtung da auch zubringer Flüge gebucht waren.
    Desweiteren geht es ja auch von Jakarta aus noch weiter was auch schon gebucht war.
    Ein stop Over in Sin mit Ausflug nach Malaysia u.s.w.

    Also mich hat es so richtig doof erwischt.

    Aber nun ist abgesehen von den mehrkosten alles im grünen bereich.

    Und der rest wir sich hoffentlich klären so oder so.
     
  8. carlo

    carlo Gold Member

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    Naja, schon klar,

    aber wenn Du auf Schadensersatz klagen willst, mußt Du eben zwingend den entstandenen finanziellen Nachteil beweisen - wie soll denn das Gericht den entgangenen stopover in SIN mit geplantem Ausflug nach Malaysia bewerten?

    Entweder Du konfigurierst die Reise 1:1 zum ursprünglichen Modell und versuchst die entstandenen Mehrkosten einzuklagen oder Du nimmst die Situation sportlich und bestehst per Gericht auf das Ersatzflugangebot, wenn das Gesetz es hergibt.

    Alles andere fördert Magengeschwüre...[​IMG]
     
  9. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Ich klage nur die Stornogebühren ein.

    1 Hotelübernachtung die notwendig geworden ist.

    Und den Differentsbetrag beim Flug.

    Ein wenig schreib und Telephone kosten. (40 €)

    Mir geht es dabei nunmehr nur ums Prinzip.Da ich das Verhalten unter aller Kanone finde.

    Es sind alles belegbare kosten ich möchte durch Gier da keinen Fehler machen.
     
  10. carlo

    carlo Gold Member

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    Ich drück´Dir die Daumen...[​IMG]
     
  11. miles-and-points

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    Das ist ja auch richtig so.
    Wichtig ist nur, daß man sich nicht durch andere (womöglich eher "böswillige", manchmal auch nur "ahnungslose") Zeitgenossen in sinnlose Scharmützel schicken läßt, die letztlich nur weitere Kosten entstehen lassen.

    Aber mit einer Rechtschutzversicherung sind ja - sofern sie so etwas wie eine "Deckungszusage" abgegeben hat (= guter Anhaltspunkt für die Aussichten eines Prozesses) - zumindest die im Fall des Falles zu tragenden RA-/Gerichts-Gebühren gedeckt.
     
  12. Kalttaucher

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    Dank meiner Versicherung werde ich das auch bis zum bitteren Ende machen.

    Und dann werden wir sehen wer auf dem Holzweg ist.

    Gulf Air oder ich[​IMG]
     
  13. miles-and-points

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    Na, da hoffen wir doch alle - weiterhin - nur das Aller-Aller-Beste. :D

    Wenn eine RS-Versicherung das Mandat befürwortet, stehen die Chancen ja zumindest nicht allzu schlecht für den Versicherungsnehmer (also für Dich).
     
  14. miles-and-points

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    Hat sich inzwischen was getan in dieser "unglücklichen Sache"?
     
  15. Kalttaucher

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    Geht alles seinen Weg haben den Schaden geltent gemacht nun warten wir. :lol:

    Falls sich was tut werde ich es mitteilen.
     
  16. Kalttaucher

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    Heute kam wieder ein standart Brief von Gulf Air bei meinem Anwalt an,wo sie sich abermals darauf berufen rechtzeitig Informiert zu haben.
    Und nur Schadenersatz leisten müssen wenn sie nicht rechtzeitig bescheid gegeben hätten.

    Also weiter warten-.


    Das witzige ist oben links im Briefkopf von Gulf Air der Hinweis :
    Ohne Rechtverbindlichkeit :wink:
     
  17. Guest

    Guest Guest

    GELÖSCHT.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Hallo,
    habe am 27.3. über expedia 4 plätze für den 9.9. von frankfurt nach sydney gebucht und direkt bezahlt (tickets habe ich natürlich auch).

    heute kam dann folgende mail von expedia:

    Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Fluggesellschaft Gulf AIr
    Ihren reservierten Flug unter der Reiseplannummer 1247258005 gestrichen
    hat, da diese Strecke aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wurde.

    Wir haben uns bereits mit der Fluglinie in Verbindung gesetzt, um Ihnen
    eine Alternative anbieten zu können. Leider gibt es für die von Ihnen
    gewählte Flugstrecke/Termin keine passende Alternative seitens der
    Fluggesellschaft.

    Es ist uns jedoch möglich, Ihnen den vollen Reisepreis zu erstatten.


    laut telefonat mit gulf air gibts keine kostenübernahme oder ähnliches, auch expedia sieht sich nicht verantwortlich. dabei haben die mich erst heute informiert und bahaupten auch vorher nichts gewusst zu haben....
    ein blick in das forum hier sagt mir was anderes...[/i]
     
  19. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Eingestellt wurde die Strecke vor ein paar Monaten.
    Ich habe es auch anderweitig erfahren.

    Nach endlosem Schriftverkehr habe ich vor ein paar Wochen jetzt eine Schadenersatzklage eingereicht.

    Gulf Air ist zu keinem Kompromiss bereit.
     
  20. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    ach so Tickets und bezahlt hatte ich natürlich auch schon.


    schaust du Hier

    Gulf Air - radikale Reduzierung des Streckennetzes !
    18.04.2007 - Im Zuge einer Umstrukturierung stellt Gulf Air die Flüge nach Hong Kong, Jakarta, Johannesburg, Singapur und Sydney ein.
     

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