Hi zusammen, was ist eigentlich, wenn ein lang im voraus gebuchter Awardflug (2 Personen in F von FRA nach MIA) ausfällt (z.B. wegen Fluglotsentreik usw). Bekommt man eine Umbuchung auf den nächsten oder übernächsten Tag wenn noch was frei ist oder fällt es unter die Kategorie Pech gehabt?! Viele Grüße
Natuerlich wird man umgebucht. Der Streit geht immer darum, ob es mit dem naechsten verfuegbaren Flug (so soll es sein) oder mit dem naechsten Flug mit Verfuegbarkeit in den Awardbuchungsklassen geschieht (so versucht sich LH gerne herauszureden, insbesondere wenn der FLug nicht ueber M&M gebucht wurde). Die Rechtslage in fuer FLuge von und nach Europa ist jedoch relativ eindeutig. S
Nach wohl einhelliger Meinung gilt auch für Awards die EU Richtlinie 261/2004. Dort sind zwar "kostenlose Tickets" ausgenommen, der Award ist jedoch nicht kostenlos. Insofern hast du also die vollen Rechte aus der VO (wenngleich auch die Durchsetzung leider oft nur mit juristischer Hilfe möglich ist).
Und das ist leider Teil des Problem, da man ja vor Ort, wenn man haengen bleibt, in der Regel nur wenig Zeit hat...... In solchen Faellen muss man das Problem selbstständig loesen. S
Unsinn, wenn man nur ein paar Stunden noch womoeglich weit weg vom Ausland dazu Zeit hat. Wenn Dein Flug aus New York ausfaellt und 2 Stunden spaeter ein Alternivflug geht, LH sich jedoch weigert Dich auf diese Maschine wegen mangelnder I oder O verfuegbarkeit umzubuchen, wie setzt Du dann Deinen Rechtsanspruch durch. Weckst Du Deinen Anwalt mitten in der Nacht und laesst ihn eine einstweilige Verfuegung erwirken......... Du kannst natuerlich einfach ein neues Ticket kaufen, fliegen und anschliessend das Geld einfordern...... Aber abhaengig davon ueber welches FF Programm der Flug gebucht wurde kann das langwierig werden..... S
Dann hilft nur ein möglichst gutes Verhandlungs-Geschick. :idea: Das sagte ich schon? Stimmt ja. Aber "dreimal hält länger". 8)
Selber Unsinn. Wo ist da das Verhandeln? Was bietest du LH als Verhandlungsbasis an? Man kann (und sollte) natürlich freundlich aber bestimmt auf sein Recht bestehen, aber wenn LH sich quer stellt wird man kaum eine andere als die Möglichkeit haben, sich eben doch ein neues Ticket zu kaufen und sein Recht anschließend gerichtlich geltend zu machen.
Du anscheinend nicht. Das dachten wir uns auch schon. Allerdings wird's bei manch anderen - mit ein wenig Verhandlungs-Geschick - doch sofort klappen.
es gibt noch mehr Airlines als Lufthansa auf dieser Welt........ Und auch andere Vielfliegerprohramme als M&M. Und die Situation ist shon etwas complexer, wenn es ein Thai Airways Flug ist, den man ueber Krisflyer gebucht hat. Oder einen KLM Flug uber Enrich....... Willst Du dann Malaysia Airlines und KLM verklagen. Grosse Worte...... Zum Gluek hatte ich noch nie Probleme damit auf die von mir gewuenschten Fluege umgebucht zu werden. S
Und weiß jemand, wie die rechtliche Situation bei einem Award ist? Hab ich Anspruch auf den nächsten freien Platz (Bezahlplatz) oder muss ich warten, bis ein Awardplatz frei wird? Das kann ja bei beliebten Zielen Monate dauern...? Mir geht es um einen Award BRE-FRA-LAX in F...
Im Jahr 2009 wurde ein Flug Newark-DUS gecancelt. Nach Anruf bei der per SMS mitgeteilten hotline wurde der Award-Flug in C umgebucht auf drei Maschinen über MUC u FRA nach DUS, alle leider nur auf Warteliste -auch noch von zwei verschiedenen Flughäfen aus - JFK u Newark. Alternativ wurde der Kauf eines Tickets one way in C für ca. 4.000 € angeboten. Soweit bei den Telefonaten in Erfahrung gebracht werde konnte, bestand nur Anspruch auf freie Plätze in der Verfügbarkeit der award Kapazitäten. Es wurde dann in Ticket bei AB für den Flug nach DUS in C, der kurze Zeit später erfolgte, für ca. 1.000 € gekauft. Der Flug war dann in C kurze Zeit später ausgebucht, weil viele ebenfalls auf diesen Alternativflug ausgewichen sind. LH hat die nicht in Anspruch genommenen Meilen u die anteiligen Steuern u Gebühren erstattet. Darüberhinaus wurden die Telefon- u Internetkosten für die Informationsbeschaffung und Buchung gegen Nachweis erstattet. Ich hatte den Eindruck, dass Bereitschaft bestanden hätte, weiteren Schaden, der bei mir entstanden war, ebenfalls zu ersetzen.