Hallo Forum ! Wer hat genügend Meilen gesammelt damit er uns 2 Tickets in der BIZ oder FIRST in die USA buchen kann ?! Natürlich bieten wir eine faire Entschädigung für die Buchung an ! ;-) Bei Interesse einfach PN ! So, und jetzt können sich die Leute aufregen die nichts besseres zu tun haben ...
Wieso sollten sich Leute aufregen? Das Risiko trägst Du und der "Verkäufer". Von daher: alles "Easy".
Ich finde das auch immer witzig, da überweisen Leute tausende von Euros an einen Fremden, der ihnen ein Ticket ausstellt, welches er anschliessend fuer Euro 50 problemlos wieder stornieren kann........ Sowas
Rechtlich gesehen kann ich ein Ticket, dass ich auf einen anderen Namen (Reisender) ausgegeben habe, nicht "problemlos" wieder stornieren. Das mag technisch ohne Probleme machbar sein, der Betrogene hat aber gute Chancen sich danach eine Schadensersatzsumme zu erstreiten, welche den Betrag für das Ticket um ein Vielfaches übersteigt (mit viel Glück sogar ohne jegliche schriftliche Niederlegung des Vertragswerks). Für so einen "Deal" muss man einfach nur etwas Ahnung von der Rechtslage in Deutschland haben und einen unformellen Vertrag erstellen, schon hat sich die Sache. Jetzt tut doch bitte nicht alle so, als würden wir in einem komplett rechtsfreien Raum leben...
Wer tut denn so? Würden wir in einem rechtsfreien Raum leben, wäre der Verkauf von Prämiendokumenten ja nicht untersagt.
Das ganze birgt natürlich immer zweierlei Risiken. Sicher kann ich mich vertraglich absichern und im Falle einer Stornierung durch den Regress beim "Verkäufer nehmen. Auch ohne schriftliche Manifestation ergibt sich der Anspruch dazu aus dem Gesetz. Beweisproblematiken hier mal außen vorgelassen. Wie es allerdings zu begründen ist als SCHADENERSATZ den die Schadenshöhe ausmachenden Betrages ersatzweise geltend zu machen, das möge mir mOs1nO mal bitte erklären. Eben deshalb heißt es ja S c h a d e n s e r s a t z. Der entstandene S c h a d e n ist auszugleichen, nicht mehr und nicht weniger. Strafschadensersatz ist dem dt. Recht bislang weitgehend fremd und in diesbezüglichen Fällen ohnehin nicht vorstellbar. Die zweite Problematik ist natürlich die Gefahr, dass die Airline davon Wind bekommt und die Sache cancelt. Ob das durch einfache AGB-Regelungen (wie bei LH) vereinbart werden kann ist m.M. nach äußerst strittig. Grds. kann auch eine solche Meilensammlung, die zur Einlösung in Prämien berechtigt veräußert werden, wie alle anderen Rechte auch. Ob das durch eine pauschale Gestaltung in den Geschäftsbedingungen verboten werden kann, das halte ich für gewagt. Hier muss auch die Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung vorhanden sein, jedenfalls in der Form, dass die AGB dieser nicht vollkommen entgegenstehen. Auch die AGB erfahren hier ihre Grenzen. Unabhängig davon hat die Airline natürlich erstmal einen Zugriff auf das Meilenkonto (des Verkäufers) und die Hand über der Beförderung des Käufers. Vorsicht ist geboten. Wie die Airline allerdings letztendlich erstmal einen Verstoß gg. ihre AGB nachweisen will ist fraglich. Hier kann nur die Dummheit oder Unfähigkeit des /der Handelnden Anlass bieten, dies überhaupt zu verfolgen. Diejenigen haben es aber dann auch verdient. Das Forum als Kontaktbörse für solch "windige" Geschäfte zu nutzen zeigt aber auch wie leichtgläubig und gierig zugleich ein Teil der Forennutzer sind.
Die Ahnung nützt einem allerdings wenig, wenn der Beklagte mittellos ist. Dann hat man zwar einen tollen Titel, kann ihn aber nicht vollstrecken.
Und Recht oder nicht Recht nutzt einem erstmal auch sehr wenig, wenn man beim Check In steht und die Beförderung verweigert wird
Wie txl-forever in #7 schon sagte: wenn die AGB der Airline wirksam eine Übertragung ausschließen, wußten beide Seiten, daß der Verfügende nicht verfügen durfte und der Verfügungsempfänger keinen Anspruch auf die Beförderung gegen die Airline erwerben wird. Er mußte daher gar nicht zahlen, weil der Verfügende ihm gar keinen Anspruch auf den Flug verschaffen konnte. Er kann dann auch seine Zahlung an den Verfügenden nicht zurückfordern: http://dejure.org/gesetze/BGB/814.html
Ist das so schwierig? Ich muß bei der Buchung erkären, für eine "nahestehende Person" zu buchen. Diese wohnt am andere Ende von Deutschland, trägt einen anderen Namen und ist noch nie mit mir zusammen geflogen. Die Airline fragt daher nach, inwiefern mir diese Person "nahesteht". Ich erkläre, daß es sich um einen Cousin, Lebensgefährten oder sonst was handelt - und habe einen veritablen Betrugsversuch begangen...