wer haftet für verpassten Anschlussflug wegen VErspätung?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von mbuerger, 27. Dezember 2010.

  1. mbuerger

    mbuerger Lotse

    Beiträge:
    21
    Likes:
    0
    Hallo!

    Ich bin Anfang Dezember mit LH von Montreal über München nach Wien geflogen.
    Geplante Flugzeiten:
    Montreal-München 20:20 Uhr 09:55 Uhr
    München Wien 11:00 Uhr 12:05 Uhr

    Um 15:30 hätte es mit Austrian schon wieder nach Hamburg fliegen sollen (das sind 3,5 Stunden nach geplanter Ankunft in Wien!!!)

    So, in Montreal hatte es damals leicht geschneit, aber nix besonderes, und die sind Schnee ja auch gewöhnt, jedenfalls konnten wir nicht boarden, da die LH-Crew nicht erschienen war, das Bodenpersonal hatte sie schon mehr mals aufgerufen und mit 2-stündiger Verspätung ist die dann plötzlich aufgetaucht mit der Begründung. sie hätten nicht gewusst dass es schneit und wären vom Hotel zu spät weggefahren zum Flughafen!

    So Nach Enteisen sind wir mit ca. 2,5 Stunden Verspätung abgeflogen und so haben wir in München den Anschlussflug verpasst, wurde von der LH umgebucht und sind um ca. 18 Uhr in Wien gelandet. Also war der Anschlussflug weg!

    Austrian wollte nicht umbuchen, da sie nicht haftet für den Flug mit LH, da nicht zusammen gebucht, LH hab ich vor 3 Wochen angeschrieben, aber bis heute keine Antwort!

    Wie ist die Rechtslage, kann mir wer helfen?
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Warum sollte OS auch für einen Flug "haften", den Du
    völlig unabhängig gebucht hast? Und warum sollte LH
    für den Flug auf anderem Ticket verantwortlich sein?
     
  3. somkiat

    somkiat Diamond Member

    Beiträge:
    3.994
    Likes:
    0
    Die LH muß eventuell aus dem gleichem Gesichtspunkt haften , den ich dir jetzt liebevoll erklären möchte :

    Du läufst so vor dich hin und plötzlich tritt dir jemand derart in den Arsch , daß du 3 Meter weit fliegst und nicht mehr richtig laufen kannst . Du verpaßt also ein Flugzeug XY , machst den Arschtreter haftbar und natürlich muß ich den Schaden dann bezahlen .

    Null problemo
     
  4. somkiat

    somkiat Diamond Member

    Beiträge:
    3.994
    Likes:
    0
    Beitrag wurde gemeldet
     
  5. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

    Beiträge:
    2.295
    Likes:
    14
    Was hast Du schlussendlich in Wien gemacht? Neuen Flug gekauft? erstmal auf eigene Kosten umgebucht? Oder zu Hause geblieben?
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Wenn du den Anschlussflug auf ein getrenntes Ticket gebucht hast, haftest DU ausschließlich und allein für das Erreichen des Anschlusses - unabhängig davon, warum er verpasst wird oder mit welchen Airlines er durchgeführt wird. Das ist eine sehr alte Grundregel, die man beim Fliegen auf mehreren Tickets, wissen sollte.
     
  7. gradingerfranz

    gradingerfranz Silver Member

    Beiträge:
    372
    Likes:
    0
    Ticketsafe Versicherung (reiseversicherung.de) hilft in einem solchen Fall.
    Kostet ab 5.-
     
  8. mbuerger

    mbuerger Lotse

    Beiträge:
    21
    Likes:
    0
    Hallo, danke für die Antworten!

    Ich fliege schon seit Jahren mit Star Alliance und dachte, dass es in solchen Fällen Kulanzlösungen gibt!

    Ich musste damals ein neues Ticket kaufen - die Frage, ob die Lufthansa haftet stelle ich mir deshalb, da die unpünktliche Landung in Wien durchaus vermeidbar gewesen wäre, wenn die LH-Crew pünktlich am Flughafen erschienen wäre!


    glg
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Es kann ja auch sein, daß es "aus Kulanz" etwas gibt. Aber
    Du hattest ja explizit (Titel) nach einer "Haftung" gefragt.
     
  10. mbuerger

    mbuerger Lotse

    Beiträge:
    21
    Likes:
    0
    dass die aua in diesem fall nicht haftet ist mir schon klar (vl. formulierte ich das etwas ungenau) - wenn aus irgendwelchen unvermeidbaren gründen diese verspätung + diese folgen entstanden wären, würde ich diese frage auch nicht stellen ;)
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Nein, gibt es normalerweise nicht. Halte ich bei alleiniger Verantwortlichkeit des Kunden auch für zu viel erwartet.

    Was keinerlei Rolle spielt, da es bei zwei getrennten Tickets keinerlei vertragliche Haftungsgrundlage für den zweiten Flug gibt, wenn beim ersten etwas schief geht. Wenn du getrennt buchst, bist du für das Funktionieren des Umsteigens allein verantwortlich und in keinster Weise die beteiligten Airlines. Das Risiko von Verspätungen etc. trägst somit du bzw. ggf. die von dir abzuschließende Versicherung aber zu Recht niemand anders.
     
  12. somkiat

    somkiat Diamond Member

    Beiträge:
    3.994
    Likes:
    0
    Fenrir , du Hort der Weisheit , es gibt aber Schadenersatzansorüche aus anderen Gründen als denen der vertraglichen Haftung . Beispielsweise der sogenannten unerlaubten Handlung . Wenn die Crew , wie ja bekanntlich üblich , zu lange dem interaktiven menschlichen Miteinander im Hotelbett gefrönt hat sieht der Fall ja anders aus . Dann hätte die Lufthansa schuldhaft und rechtswidrig gehandelt , Resultat : INKASSO !!!!! Oder meinst du nicht ?

    Noch ein Tip für die kalten Tage : Bevor sich jemand auf dem ungestreuten Bürgersteig fallen läßt : schaut euch erst die Fassade an ob da überhaupt was zu holen ist !
     
  13. Bali08

    Bali08 Diamond Member

    Beiträge:
    4.468
    Likes:
    248
    Wieso, das wäre doch der Normalfall, was soll daran "unerlaubt" sein?
     
  14. Bruchpilot

    Bruchpilot Co-Pilot

    Beiträge:
    40
    Likes:
    0
    Wieso hast Du in München nicht am Service Center darum gebeten, dass man Deinen Flugcoupon nach VIE umtauscht in einen nach HAM? Verstehe nicht, dass Du solange in MUC gesessen hast und nichts in der Richtung unternommen hast. Deinen Termin in VIE hast Du eh nicht geschafft, also wäre es doch das einfachste gewesen, die LH darin zu bestärken, Dich direkt nach HAM aufgrund des verpassten Anschlusses zu buchen. ?!?
     
  15. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

    Beiträge:
    2.295
    Likes:
    14
    Naja, an die "flat tire" policy könnte man da schon mal denken...
     
  16. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Vielleicht war's ein redticket in T class?
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Dann mach das.
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Au ja, bitte doch. :lol:
     
  19. amsberrio

    amsberrio Silver Member

    Beiträge:
    323
    Likes:
    0
    Interessant waere noch, wieviel spaeter du in Muenchen angekommen bist aber wenn sie das mit dem Wetter natuerlich begruenden koennen sieht's auch wieder schlecht aus mit Schadensersatzanspruechen :evil:
     
  20. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

    Beiträge:
    2.295
    Likes:
    14
    Gibt's irgendwie eine Erweiterung der EU Verordnung, die ich verpasst habe? die scheint wohl irgendwie so zu lauten:

    §1 Die Airline ist nie schuld
    §2 Sollte die Airline doch mal schuld sein, ist das ein aussergewöhnlicher Umstand
    §3 im Falle aussergewöhnlicher Umstände ist die Airline nicht zu Entschädigungsleistungen verpflichtet (der ist ja alt)
     

Diese Seite empfehlen