Widersprüchliche Aussagen bei Gepäckbeschädigung

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von afdhh, 24. Februar 2010.

  1. afdhh

    afdhh Gold Member

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    Hallo,
    meine kurze Geschichte zum beschädigten Gepäck.

    Am 14.02 von Oslo nach Hamburg mit der Spätmaschine geflogen. Im Parkhaus Hamburg erst festgestellt das am Gestänge eine Beschädigung ist die vorher nicht da war und da ich den Koffer direkt auf einen Kofferwagen gelegt habe, auch nicht direkt am Band festgestellt.
    War schon ca 23.00 Uhr und ich wollte nicht mehr zurück zum Flughafen, ich hatte noch in Erinnerung das es eine gewisse Frist zum Reklamieren gibt.
    Am nächsten morgen auf der HP bei LH gesehen und es stimmt, 7 Tage wäre die Frist, habe dann bei der Hotline angerufen und den Fall geschildert.
    Die Dame gab mir die direkte Telefonnummer von Hamburg Lost/Found Gepäckabteilung.
    Mein Anruf dort war sehr merkwürdig. Zum einen war mein gegenüber am Telefon wirklich sehr unfreundlich und fragte warum ich die Beschädigung nicht direkt am Band gemerkt habe.
    Ich habe es dann genauso erklärt wie oben geschrieben und das ich ja sieben Tage Frist habe und diese Frist halte ich ja nun auch ein, ist ja erst ein Tag (12 Stunden um genau zu sein) später.
    Antwort von ihr kam prombt; Was auf der HP von LH steht, stimmt nicht!!! Die Aussage ist falsch.
    Hä, wie jetzt? Es werden nur noch Beschädigungen angenommen die direkt am Band festgestellt werden.
    Das wollte und konnte ich nicht glauben und habe direkt eine Mail an LH geschrieben und den Fall geschildert.
    Genau eine Woche später kam die Antwort.
    Es stimmt natürlich was auf der HP steht und sie entschuldigt sich für die Aussage von der Lady am Flughafen HAM.
    Ich solle den Koffer reparieren lassen oder ein Gutachten und dann wird der Schaden problemlos übernommen.

    Soviel dazu!!! :shock:
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Naja, es ist - trotz der genannten Frist - durchaus richtig, dass eine Reklamation direkt am Flughafen zwecks Beweissicherung deutlich einfacher / erfolgversprechender sein kann als eine nachträgliche Meldung (ist aus Sicht einer Fluggesellschaft auch nachvollziehbar, schließlich kann das Gepäck ja auch sonstwo kaputt gegangen sein nach der Reise). Wir haben auch gleich ein paar Zeilen unter diesem einen anderen Thread zu genau dem Thema, wo es nicht so gut ausging wie für dich.
     
  3. afdhh

    afdhh Gold Member

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    Da gebe ich Dir vollkommen recht, zwecks Beweissicherung o. ä. ist es einfacher am Flughafen.

    LH kann aber auf der HP nicht schreiben das sieben Tage Zeit sind und am Flughafen sagen stimmt nicht, ätsch.

    Die Beweispflicht liegt dann sozusagen bei mir. Ich kam um ca 23 Uhr an und habe den Schaden morgens um 9 Uhr gemeldet, liegt nahe das der Schaden LH zuzuweisen ist.

    Klar, ich hätte das Gestänge selbst kaputt machen können, aber warum?

    Nun ja, habe auch von anderen Fälle gehört, ging gut für mich aus. Aber, auch hier sieht man wieder einmal, mit nur einer Aussage sollte man sich nicht zufrieden geben.
     
  4. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Als kleine Anmerkung sei erwähnt, dass das, was auf der Homepage von LH steht, ziemlich unerheblich ist.
    Auch die LH hat sich an das Gesetz zu halten und dort wäre zunächst § 47 LuftVG einschlägig, der die Sieben-Tage-Frist enthält.


    http://bundesrecht.juris.de/luftvg/__47.html
     

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