Wieviel Verspätung? Es zählt die Ankunft am Ziel sagt der EuGH!

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von berlinerjunge, 26. Februar 2013.

  1. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/fluggastrechte114.html
    ..das wird teuer...

    EuGH stärkt erneut Rechte von Fluggästen Air France muss für verpasste Anschlussflüge zahlen

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich bei verspäteten Flügen erneut auf die Seite der Passagiere gestellt. Im aktuellen Fall siegte eine deutsche Reisende, die von Bremen über Brasilien nach Paraguay wollte. Da sich der Abflug in Bremen verspätet hatte, kam sie mit elf Stunden Verspätung an.
    Von Andreas Reuter, HR-Hörfunkstudio Brüssel
    Wie viel Entschädigung eine Airline bei Verspätung bezahlen muss, ist genau geregelt: bei Kurzstrecken-Flügen bis zu 1500 Kilometern etwa werden 250 Euro fällig, 600 Euro sind es bei Flügen über 3500 Kilometern.
    Gestritten aber wurde über die Frage, wie es sich bei Flugreisen verhält, die aus mehreren Etappen bestehen, und an welchem Punkt der Reise die Verspätungszeit gemessen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte jetzt klar, dass "dem Fluggast eines Fluges mit Anschlussflügen, der sein Endziel mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichte, eine Ausgleichszahlung zusteht“. Das verkündete Vassilios Skouris, der Präsident des Gerichtshofs.
    Entscheidend ist also die Ankunftszeit. Im konkreten Fall war eine Frau aus Bremen elf Stunden später als geplant in Asuncion in Paraguay angekommen. Also steht ihr die Entschädigung von 600 Euro zu, entschieden die Luxemburger Richter.
    Hintergrund:




    Die Fluglinie Air France dagegen hatte sich auf den Standpunkt gestellt: Der erste Flug, von Bremen nach Paris, sei nur zweieinhalb Stunden verspätet gewesen. Schadensersatz müsse also nicht gezahlt werden, denn der werde ja erst ab einer Verspätung von drei Stunden fällig. Falsch, entgegneten die Richter: Entscheidend sei nicht nur die erste Etappe gewesen, sondern die Tatsache, dass die Frau ihre Anschlussflüge erst nach Sao Paulo und dann nach Asuncion verpasste.
    Die Reise muss also immer als Ganzes betrachtet werden. Und die Frage, ob die Airline Schadenersatz bezahlen muss, hängt davon ab, wann der Fluggast am endgültigen Ziel seiner Reise angekommen ist.
     
  2. Sire83

    Sire83 Diamond Member

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  3. überdenwolken

    überdenwolken Entdecker

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    Für Interessierte gibt es jetzt die Wiesbadener Tabelle zu den Fluggastrechten mit vielen einschlägigen Urteilen! Hier gibt es nützliche Informationen.
     
  4. überdenwolken

    überdenwolken Entdecker

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