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Bereits seit knapp einem Monat gilt an Bord von Lufthansa, Austrian Airlines und Eurowings eine verbindliche Maskenpflicht. Am 8. Juni wurde die Empfehlung eine Maske an Bord zu Tragen als Verpflichtung in den Beförderungsbedingungen dieser Airlines hinterlegt – SWISS fehlte bis dato. Dies ändert sich nun jedoch.
Maskenpflicht nun auch bei SWISS
Die neuen Vorgaben der Schweizer Behörden sehen eine Maskentragepflicht in allen Öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Obwohl Schweizer Luftfahrzeuge in der bundesrätlichen Verordnung nicht explizit genannt sind, hat sich SWISS dazu entschieden, ab sofort und bis auf Weiteres eine Maskentragepflicht an Bord ihrer Flugzeuge einzuführen. Das heisst, während des Boardings, des Fluges und bis zum Verlassen des Flugzeuges sind die Gäste verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Empfohlen sind Alltagsmasken aus Stoff oder medizinische Schutzmasken. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahre sowie Personen, die beispielsweise aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können. Fluggäste werden gebeten, selber eine Maske mitzubringen, für Ausnahmefälle ist eine kleine Anzahl Masken an Bord verfügbar.
Mehr: EASA veröffentlicht Richtlinien zu Flugreisen während COVID-19
Die seit dem 4. Mai geltende starke Maskentrage-Empfehlung wurde von den Fluggästen bereits sehr gut aufgenommen und befolgt. Die Maskentragepflicht wird nun auch in die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen. Zudem empfiehlt das Unternehmen, dass nicht nur an Bord, sondern auch am Flughafen bereits durchgehend eine Maske getragen wird – sobald der vorgeschriebene Mindestabstand nicht immer gewährleisten werden kann.
Ansteckungsrisiko an Bord ist gering
Grundsätzlich wird eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus an Bord weiterhin als gering erachtet. Seit Ausbruch der Pandemie sind auf SWISS Flügen keinerlei Ansteckungsfälle an Bord bekannt. Alle SWISS Flugzeuge sind mit hochwertigsten Luftfiltern ausgestattet, die eine Luftqualität wie in einem Operationssaal gewährleisten und die Luft vertikal zirkulieren lassen, anstatt in der Kabine zu verteilen. Zudem wird die Luft komplett alle 2 bis 3 Minuten ausgetauscht.
Fotos: (c) SWISS
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