Bei einigen Links zu Produkten oder Partnern auf dieser Webseite handelt es sich um Affiliate Links. Hier wird nach Klickerfolg eine Kommission ausgezahlt.
Seit 1,5 Monaten ist Austrian Airlines wieder in der Luft und fliegt seitdem abseits von ausgewählten Zielen in Nordamerika hauptsächlich Ziele innerhalb Europas an. Das europäische Streckennetz wird nun noch weiter ausgebaut, jedoch nimmt Austrian auch ein neues Langstreckenziel ins Programm.
Austrian Airlines baut vor allem Osteuropa aus
Am Mittwochabend hat die österreichische Bundesregierung angekündigt, dass die Landeverbote für Flüge aus Ägypten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien sowie Großbritannien, Schweden und der Ukraine seit 31. Juli ausgelaufen sind. Das macht die Wiederaufnahme der Destinationen in das Flugprogramm von Austrian Airlines möglich. Die am Montag erlassene neue Einreiseverordnung gilt weiterhin. Aufgrund lokaler Einreisebestimmungen hat Austrian Airlines für den Monat August Flüge nach Shanghai und Tel Aviv zuletzt aus dem Programm genommen.
Einreisebestimmungen nach Österreich
Passagiere, die nach Österreich reisen möchten, müssen folgendes beachten:
- Es sind keine COVID-19 Tests (PCR Test) oder Quarantänemaßnahmen bei der Einreise von Passagieren aus folgenden europäischen Ländern nötig: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan und Zypern.
- Transferpassagiere benötigen ebenfalls keinen COVID-Test.
- Österreicher, EU- /EWR- und Schweizer Bürger sowie Personen mit Wohnsitz in Österreich, die aus einem Risikogebiet kommen, müssen ein Gesundheitszeugnis in Deutsch oder Englisch (mit negativem PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden bei der Einreise) mit sich führen oder wenn eine Testung nicht möglich war nach der Einreise einen PCR-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten machen. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses ist eine selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten.
Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten: Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA und die Provinz Hubei (China). - Für Drittstaatsangehörige gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer sie kommen aus dem Schengenraum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine 10-tägige selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen deren Kosten selbst zu tragen sind.
- Für bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen gibt es Ausnahmen. Dazu zählen auch jene Personen, die in einer Partnerschaft einer in Österreich lebenden Person sind. Diese können mit dem entsprechenden Nachweis ohne Quarantäne und ohne COVID-Test einreisen.
Fotos: (c) Austrian Airlines
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.