Bei einigen Links zu Produkten oder Partnern auf dieser Webseite handelt es sich um Affiliate Links. Hier wird nach Klickerfolg eine Kommission ausgezahlt.
Die Kanaren sind seit Ende Oktober 2020 kein Risikogebiet mehr und können wieder bereist werden. Doch eine Reise dorthin ist nur für Urlauber mit einem negativen COVID-19 Test möglich.
Mehr: Das sind die neuen Corona-Risikogebiete in Europa
Bis zum 24. Oktober galten die Inseln als Corona-Risikogebiet und konnte nicht bereist werden. Dabei zählen die Kanaren als eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen. Nun hat das Robert-Koch-Institut die Inseln wieder von der Liste der Risikogebiete entfernt.
Testpflicht ab 14. November
Ab dem 14. November dürfen Deutsche, die ihren Urlaub auf den Kanaren in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus verbringen, nur noch mit einem negativen COVID-19 Test einreisen. Der Test darf maximal 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt werden. Dabei trägt die Person, die untersucht wird, die Kosten.
Das Gesundheitsformular im „Spain Travel Health Portal“ muss frühestens 48 Stunden vor der Einreise ausgefüllt werden. Dies ist auch in der kostenfreien App „SpTH“ zu finden. Anschließend erhält der Reisende einen QR-Code, der bei der Einreise entweder digital oder in Papierform vorgelegt werden muss. Bei der Einreise sind weitere Gesundheitskontrollen, wie die Temperaturmessung möglich.
Im Falle einer COVID-Infektion auf den Kanarischen Inseln, versichert die Regierung alle Besucher gegen zusätzliche Kosten. Diese Versicherung deckt einen Rückflug in die Heimat, die Quarantäne-Unterkunft und medizinische Kosten ab. Außerdem müssen Touristen die Corona-App „Radar Covid“ installieren und aktivieren. Diese sollte frühestens 15 Tage nach der Rückkehr aus dem Urlaub deaktiviert werden.
Alle Regeln für Urlauber im Überblick
- Eine Testpflicht gilt erst ab dem 14. November, vorher können Reisende ohne einen notwendigen Corona-Test ein- und ausreisen
- Es besteht keine Quarantänepflicht bei Ein- oder Ausreise nach Deutschland und den Kanaren
- Es gilt eine Landesweite Maskenpflicht in Spanien, auch im Freien
- Gastronomiebetriebe schließen um 1 Uhr nachts, Diskotheken bleiben vorerst geschlossen
- Versammlungen von mehr als 10 Personen sind auf Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura und La Gomera verboten
- Es gilt ein Landesweites Rauchverbot im Freien, sollte kein Abstand von zwei Metern eingehalten werden
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.