Fluggastrechte: Habe ich Anspruch auf Entschädigung? Eine Leserfrage

Fluggastrechte habe ich anspruch auf Entschädigung

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Immer wieder erhalten wir per eMail die unterschiedlichsten Leserfragen, sei es zu attraktiven Business Class Routings, Wege zum Senator Status oder aber auch nicht selten zu Fluggastrechten. Besonders in letzter Zeit trudeln immer häufiger Fragen zum Thema Fluggastrechte ein, bei denen sich unsere Leser über ihre Rechte erkundigen.

Grundsätzlich eins vorweg: InsideFlyer ist kein Service wie zum Beispiel Flightright oder Airhelp, der sich um Fluggastrechte kümmert. Wenn ich jedoch gerade ohnehin mal wenig zu tun habe oder wie gerade in der Lounge auf meinen Anschlussflug warte, nehme ich mir gerne die Zeit und antworte kurz auch auf diese Fragen.

Kommen wir jedoch nun zur Frage unseres Lesers:

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Hallo Steffen & InsideFlyer Team, 

ich hoffe es geht Euch gut! Vielleicht könnt Ihr mir einen kleinen Hinweis geben wie ich mit der folgenden Situation umgehen soll. Vor 2 Wochen am 15. Februar sollte es am Vormittag mit Lufthansa von Hannover nach Frankfurt und von dort aus weiter nach Rom gehen. Leider hatte ich das Pech und habe ausgerechnet wieder einen Schnee-Tag in Frankfurt erwischt, sodass die Flüge alles andere als pünktlich waren. Mein Flug nach Frankfurt wurde immer wieder um weitere 30 Minuten verspätet, bis irgendwann mehr als 2 Stunden erreicht waren. Da ich flightradar24 nutze, konnte ich mehr oder weniger live verfolgen, ob sich das Flugzeug, welches zuerst aus Frankfurt nach Hannover kommen musste, überhaupt bewegt. 2 Stunden nach der planmäßigen Abflugzeit kam dann eine eMail, dass der Flug nach Frankfurt gestrichen wurde. Nicht schön, aber gut, ich ließ mich auf dem Nachmittagsflug umbuchen. Laut Aussage der Lufthansa Mitarbeiterin am CheckIn gebe es in Frankfurt wohl nicht ausreichend Enteisungsfahrzeuge. Nachdem ich dann gemütlich wieder in der Lufthansa Lounge saß, sah ich aufeinmal die Maschine, welche meinen ursprünglichen Flug durchführen sollte ans Gate rollen. Anscheinend hat Lufthansa also nur den Rückflug der Maschine nach Frankfurt, nicht jedoch den Flug von Frankfurt nach Hannover gestrichen. Wie ich im Nachhinein gesehen habe, flog die Maschine dann direkt zum nächsten Zielort, in diesem Fall Brüssel. Ich selbst kam erst gegen Mitternacht – mehr als 6 Stunden verspätet –  in Rom an.

Fluggastrechte habe ich Anspruch auf Entschädigung

 

Meine Einschätzung

Im ersten Moment klingt dieser Fall ziemlich klar. Die Fluggastrechte der EU Verordnung 261 schließen höhere Gewalt wie schlechte Wetterbedingungen eigentlich kategorisch aus.  Zwei Dinge machen mich bei diesem speziellen Fall jedoch stutzig:

 

  • Lufthansa hat nur den Rückflug der Maschine gestrichen, nicht jedoch den Hinflug von Frankfurt nach Hannover. Für die Verspätung kann Lufthansa selbst recht wenig, jedoch hätte sie den Flug so wie ich das sehe nicht zwingend streichen müssen. Dass die Maschine dann direkt zum nächsten Zielort geschickt wurde, hat prinzipiell eigentlich eher operationelle Gründe. Operationelle Gründe wiederum entbinden die Airline nicht von der Ausgleichszahlung, die in den Fluggastrechten festgelegt ist. Natürlich bin ich kein Jurist, es handelt sich hier lediglich um meine Meinung, da mir das Vorgehen etwas komisch vorkommt.
  • Bei einer anderweitigen Recherche bin ich vor einigen Monaten auf ein Urteil gestoßen, was speziell zur aktuellen Jahreszeit mit winterlichen Bedingungen relevant ist: 2015 urteilte das Amtsgericht Frankfurt, dass die Fluggesellschaft für genügend Ressourcen an Enteisungsmittel sorgen muss. Falls sich ein Flug erheblich verspätet, weil die Enteisung fehlt oder sehr lange dauert, sprechen wir nicht von einem außergewöhnlichen Umstand. Falls eine Airline auf drittfirmen für diese Dienstleistung setzt, hat sie für deren Handlungen dennoch Verantwortung zu tragen.

 

Meiner Meinung handelt es sich um einen Fall, den man sich etwas näher ansehen kann. In den meisten Fällen kläre ich Claims in Sachen Fluggastrechte ganz gerne selbst mit der Airline. Es handelte sich da jedoch immer um glasklare Sachverhalte. Da dieser Fall jedoch komplizierter ist, würde ich auf einen Fluggastrechte-Service zurückgreifen. Ich persönlich hatte beispielsweise mit Flightright gute Erfahrungen gemacht. Alternativ ist vielleicht noch ein auf Fluggastrechte spezialisierter Anwalt eine Option.

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