Airline darf Passagiere nicht stehen lassen

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von DUS, 29. Januar 2007.

  1. DUS

    DUS Gold Member

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    Hi,

    ich packe es mal hier in diesen Bereich rein, da zumindest die hier im Gerichtsurteil betroffene Airline unsere geliebte Ryanair sein dürfte:

    DUS


    Bei Schnee und Eis darf sich eine Fluggesellschaft nicht aus ihrer Verantwortung stehlen.

    Koblenz/Wiesbaden (RPO). Nach einem wetterbedingt ausgefallenen Flug darf eine Fluggesellschaft ihre Passagiere nicht einfach stehen lassen. Sie hat vielmehr eine Betreuungs- und Fürsorgepflicht.

    Fällt ein Flug aus, darf die Airline nicht einfach den Preis erstatten oder einen anderen Flug erst Tage später anbieten. Sie muss die Fluggäste zu dem Flughafen bringen, zu dem die Maschine ausgewichen ist oder sie baldmöglichst ab dem ursprünglichen Flughafen befördern.


    Macht die Fluggesellschaft das nicht, muss sie den Passagieren den entstehenden Schaden, etwa die Kosten für einen Ersatzflug, erstatten, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: I U 983/05). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell". Das Amtsgericht Simmern hatte noch zu Gunsten der Airline geurteilt.

    Im betreffenden Fall hatte der Kläger einen Hin- und Rückflug von Hahn im Hunsrück nach Oslo-Torp gebucht. Der Hinflug ging glatt, doch die Maschine für den Rückflug konnte wegen starken Schneefalls nicht in Torp landen, sondern nur in Oslo-Gardemoen. Ein Transfer wurde den Gästen nicht angeboten, sondern nur ein Flug drei Tage später oder die anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Kläger entschied sich, nach einer Nacht in Oslo mit einer anderen Airline zurückzufliegen.

    Die Ansprüche des Passagiers seien berechtigt, urteilte das OLG, denn die Fluggesellschaft habe vertragliche Pflichten verletzt. Sie hätte wissen müssen, dass mit Schnee im nördlichen Europa zu rechnen ist, und entsprechend Vorsorge treffen können. Das Gericht sprach dem Kläger für Flugticket und Hotelkosten 800 Euro Schadensersatz zu.
     
  2. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    ut zuwissen, denn ich habe im net ein angebot nach oslo torp für 9,90 all in hin und rück fefunden im februar
     
  3. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Danke für das Aktenzeichen, mir ist gerade ähnliches passiert ( in England, Abflug EMA ). Flug gestrichen, null Hilfe von der Airline. Angebot:
    halbe Flugpreisrückerstattung oder Umbuchung 4 ( in Worten: VIER ) Tage später! ). Werde mich wohl nun auch vor Gericht mit denen rumstreiten müssen.
     

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