Anschlussflug innerhalb DE nach Abflug des Zubringerflugs annulliert

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Dark Helmet, 16. April 2013.

  1. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Hallo, liebe Forumsgemeinde,

    ich hatte kürzlich einen Flug von Toronto nach Hannover via Frankfurt gebucht. Beim Abflug in Toronto wurden mir Flugscheine für beide Abschnitte der Reise ausgehändigt. Kurz vor der Landung in FRA erfuhr ich dann, dass der Anschlussflug nach Hannover annulliert wurde. Wie eigene Recherchen ergeben haben, hat es an diesem Tag weder in Frankfurt noch in Hannover irgendwelche Niederschläge gegeben.
    Es hat lange gedauert, bis ich endlich mit jemandem von der LH sprechen konnte, außerdem gab es wohl Schwierigkeiten, mir meinen Koffer auszuhändigen. Am Ende bin ich mit über vier Stunden Verspätung und der Erfahrung, dass die Bahn pünktlich abfahren und ankommen kann, wo die Lufthansa es nicht einmal versucht, angekommen.
    Auf Anfrage wurde mir erwartungsgemäß mitgeteilt, dass das Wetter schlecht war und meine Sicherheit ja schließlich höchste Priorität blah, blah, blah... die meisten warden die Textbausteine wohl kennen. Jedenfalls ist eine ganze Reihe anderer Flüge abgefertigt worden und auch HAJ war nicht geschlossen, von daher stellt sich grundsätzlich die Frage nach einer Kompensation.
    Aber nun wird's interessant: kann bei einer einheitlich gebuchten Reise von Toronto nach Hannover die Gesamtstrecke (>3500 km) zugrunde gelegt werden oder nur der zweite Abschnitt? Ich habe eine Reihe von Urteilen gefunden, in denen ein Anschlussflug nicht erreicht wurde oder dieser nicht im Zuständigkeitsgebiet der Fluggastrechteverordnung lag, aber der Fall liegt ja hier nicht vor. Kennt jemand Urteile, die einen solchen Fall behandeln?
    Besten Dank im Voraus!
     
  2. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Wohlan denn, nach eingehender juristischer Beratung habe ich mich entschlossen, eine Klage beim Amtsgericht Hannover einzureichen.
    Es spricht durchaus einiges dafür, dass die Fluggastrechteverordnung hier greift und außergewöhnliche Umstände hat die Lufthansa lediglich pauschal behauptet, aber nicht substantiiert.
    Ich werde weiter berichten.
     
  3. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    So, nunmehr hat das AG Hannover zu Gunsten von LH entschieden. Eine Berufung ist aufgrund des Streitwertes nicht möglich und auch andere Rechtsmittel sind erfolglos ausgeschöpft.
    In Kurzform: das Gericht hat einen Zeugen (einen Mitarbeiter der Lufthansa) vernommen und der hat erklärt, es habe an besagtem Tag morgens Schneefall eingesetzt. Dieser Aussage hat das Gericht mehr Glauben geschenkt als einer Wetterauskunft, die klar zeigt, dass es am 17.03.2013 am Flughafen Frankfurt morgens eben nicht geschneit hat.
    Im Gegenteil hat das Gericht sogar eine eigene Wetterauskunft eingeholt und diese unzutreffend zitiert. Diese Wetterauskunft habe ich nie gesehen, bevor das Urteil gesprochen wurde, daher hat meine Anwältin eine Gehörsrüge eingereicht. Auch diese ist abgeschmettert worden, ohne dass auch nur ansatzweise auf die Sache eingegangen wurde.
    Zusammengefasst ist also die Aussage eines LH-Mitarbeiters zusammen mit einer erfundenen Wetterauskunft mehr wert als zwei unabhängige objektive Wetterauskünfte.
    Sorry, wenn das nach einem schlechten Verlierer klingt. Es wäre für mich kein Problem gewesen, in der Sache zu unterliegen, aber dass das Gericht ein Urteil aufgrund objektiv falscher Tatsachen spricht und ich das so schlucken muss, ist schon harter Tobak.
    Wenn jemand an dem Urteilstext interessiert ist -> PN an mich.
     
  4. Konfuzius

    Konfuzius Bronze Member

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    Vor Gericht und auf hoher See...
    Nimm es hin, hoffentlich kannst du über Rechtschutzversicherung abrechnen und trink dir nen Kaffee...
    Außerdem würde ich mich nicht wundern wenn der Richter demnächst freundlichst in die vorderen Sitzreihen geschoben wird.
     
  5. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es zeigt sich leider immer wieder, das Recht haben und Recht bekommen zwei völlig unterschiedliche Dinge sind
     
  6. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Wenn ich nur den Thread lese und alles, was der Threadeinsteller schreibt, als wahr und gegeben unterstelle, käme ich zum gleichen Ergebnis. Unter dieser Voraussetzung ist deine Antwort, PinkPanda, richtig.

    Wenn ich jedoch das tatsächliche Wetter am Flugtag und die evtl. daraus resultierenden Einschränkungen des Flugverkehrs betrachte, könnte ich vielleicht zum gleichen Ergebnis wie das erkennende Gericht kommen.
     
  7. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Da mag sich jeder selbst ein Bild machen. Einfach mal bei Meteoprog den besagten 17. März 2013 eingeben. Der Flug wäre morgens um 10:00 gegangen. Schneefall? Fehlanzeige.

    Und hier ist noch eine Wetterauskunft von http://www.wetteronline.de:
    Den Anhang 312 betrachten .

    Seit dem 13. März hat die Schneehöhe jeden Tag abgenommen. Bitte klär mich auf, wie das mit dem behaupteten Schneechaos zusammenpasst.
    Du hast Dich vermutlich auf die Zeitungsartikel bezogen, in denen der Weltuntergang heraufbeschworen wurde. Dass dort übertrieben wird, ist ja nichts neues. Fakt ist jedenfalls, dass über 90% der Flüge stattgefunden haben. Nicht einmal die Lufthansa hat das bestritten.

    Was mich stört (leider ist das aber aufgrund des Streitwertes nicht angreifbar), ist, dass das Gericht letztere Wetterauskunft herangezogen hat und diese falsch zitiert hat. O-Ton aus dem Urteil:

    "Laut dem Wetterbericht (www.wetteronline.de) lag die Schneehöhe bei Frankfurt am Main am 17.03.2013 bei 7 cm, in den Tagen davor bei 12 cm."​

    Diese Werte decken sich nicht mit der Wetterauskunft, die das Gericht hier angeblich zitiert.

    Ich will mich nicht streiten, die Sache ist für mich abgeschlossen. Dass ich hier als Lügner hingestellt werde, mag ich so allerdings nicht stehen lassen.
     
  8. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Meine Aussage beruht nicht ausschließlich auf dem hier dargestellten Fall

    und wie es @Konfuzius schon angeschnitten hat: Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Unterstellst Du also dass der Mitarbeiter der Lufthansa vorsätzlich eine Falschaussage gemacht hat und der Richter mit der Lufthansa unter einer Decke steckt und deshalb einen Wetterbericht gefälscht hat. Kann es sein dass Du unter Verfolgungswahn leidest?

    Du hast ja auch kein problem damit den LH Mitarbeiter als Lügner zu bezeichnen

    S
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2014
  10. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Das habe ich zu keinem Zeitpunkt getan. Lies am besten nochmal nach oder lass Dir vorlesen, was ich geschrieben habe.

    Seine Aussage war aber jedenfalls falsch, denn es hat erwiesenermaßen nicht geschneit. Ob das vorsätzlich (=Lüge) war oder nicht (=Irrtum), kann dahingestellt bleiben.
    Die Richterin hat sich dann eine Wetterauskunft besorgt und diese falsch zitiert. Das hat nichts mit Verfolgungswahn zu tun, das sind Tatsachen.
    Wie Du darauf kommst, dass ich meine, die Richterin und der Zeuge stecken unter einer Decke, ist mir ebenfalls nicht klar. Möglicherweise bin ja nicht ich derjenige, der unter Verfolgungswahn leidet.
     
  11. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Die gleiche Quelle (www.wetteronline.de) sagt, daß es sehr wohl Niederschläge am 17.03.2013 gegeben hat:
    Niederschläge:
    Den Anhang 313 betrachten

    Auch in der Presse standen die Wetter-Widrigkeiten am Flughafen Frankfurt:

    http://www.zeit.de/reisen/2013-03/flughafen-frankfurt-winter

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell...luege-wegen-schneefall-abgesagt-a-889336.html

    http://www.t-online.de/nachrichten/...ee-erneut-fluege-in-frankfurt-gestrichen.html

    http://www.radiohamburg.de/Nachrich...Erneut-Flugausfaelle-am-Frankfurter-Flughafen

    http://www.wetter.com/news/-schon-wieder-flugausfaelle-wegen-schnee-in-frankfurt_aid_15432.html


    Daher werte ich das als 'außergewöhnliche Umstände'
    , was die Airline von eine Ausgleichszahlung befreit.

    In der Beweismittelwürdigkgung ist der Richter frei. Ob hier ein Gehör im gerichtlichen Verfahren verletzt wurde, vermag ich nicht zu beurteilen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2014
  12. Konfuzius

    Konfuzius Bronze Member

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    Nur mal jetzt so schnell ein Laien-Äuglein auf die "Beweise" geworfen und ich finde das die gerichtliche Entscheidung garnicht so aus der Welt ist.
    Ansonsten wie immer in solchen Fällen: Der Anwalt hat es vermasselt!
     
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  13. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Die Niederschläge bestreite ich ja gar nicht. Im Gegenteil, die decken sich klar mit der anderen Wetterauskunft, die ich weiter oben zitiert habe und die auch dem Gericht vorgelegen hat. Danach hat es später am Tag geregnet, was aber für den 10:00 Uhr-Flug unerheblich war.
    Ich verstehe Deine Argumentation bzgl. der Medienberichterstattung, meine allerdings, dass eine professionelle Wetterauskunft bzw. deren zwei mehr Aussagekraft haben als die übliche Panikmache in den Medien. Je nach Quelle sind bis zu 90 von 1240 Flügen gestrichen worden, also konnten 1150 von 1240 Flügen (mithin knapp 93%) der Flüge durchgeführt werden. Das deckt sich nicht annähernd mit den von der LH behaupteten Wetterwidrigkeiten.

    Wie auch immer, ich klinke mich hier jetzt aus. Meine Absicht war es, den Fall zu schildern, da er gut in dieses Forum hineinpasst. Jeder mag sich seinen Teil denken.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Mai 2014
  14. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das tue ich. Gut das das Gericht diesem Ansinnen einen Riegel vorgeschoben hat. Dass jemand mit solchen Bagatellen unsere Gerichte zumuellt ist immer wieder erschreckend, aber idid Gier kennt halt keine Grenzen.
    S
     
  15. Thanpuying

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    Das Gericht hat die vorgelegten/angetretenen Beweise gewürdigt und sogar noch eine Wetterauskunft eingeholt, die es - nach Auffassung des Klägers - falsch gewertet hat. Dumm gelaufen oder Pech gehabt. Das AG Hannover ist bekannt dafür in Reisevertragsstreitigkeiten anders zu entscheiden als das AG Frankfurt am Main. Hier zu diskutieren, woran das liegen mag, würde zu weit führen. Eine ähnliche Tendenz sehe ich auch bei Streitigkeiten mit Airlines.
     
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  16. Thanpuying

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    Gerichte sind dafür da auch bei geringem Streitwert tätig zu werden. Was fällt dir eigentlich ein, Bürgern den Rechtsschutz zu verweigern, weil es dir nicht in deinen politischen Kram passt?

    Nebenbei bemerkt: Wenn Ölfirmen auf Milliarden verklagt werden, weil sie die Umwelt vergiften, dann passt dir das auch wieder nicht.

    Gerichte also nur für die Streitigkeiten, die du definierst?
     
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  17. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Genau das ist das Problem, das Gerichte auch bei einem geringen Streitwert tätig werden müssen
    Es wäre sinnvoll hier eine Untergrenze einzuführen, die man in prozentualer Abhängigkeit vom Einkommen definieren könnte
     
  18. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Was fällt Dir ein mir meine Meinung zu verbieten? Eines der elementaren durch die Verfassung geschützten Grundrechte?

    Warum sollte mir das nicht passen?

    Ja, sie sollten einen bestimmten Mindestwert haben.

    S
     
  19. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Warum wäre das sinnvoll?

    Weil du das so willst?:lol:
     
  20. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Warum? Kannst du das erklären? Oder plapperst du nur wieder etwas nach, was du in der BILD gelesen hast?
     

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