Im August 2010 hatte ich einen Flug von Berlin über Paris nach Montréal gebucht, der am 20.12.2010 um 12:45 abheben sollte. Am Morgen des Abflugtages hat die Air France folgendes mitgeteilt: Dennoch bin ich zum Flughafen gefahren, um dort am Schalter vielleicht auf einen späteren Flug umgebucht zu werden. Nach über sechs Stunden Schlangestehen habe ich mich von dem Gedanken verabschiedet, an diesem Tag überhaupt mit einem Air France Mitarbeiter sprechen zu können (telefonisch war ebenfalls niemand erreichbar). Am nächsten Morgen wurde ich dann gleich bei Schalteröffnung auf einen anderen Flug umgebucht, bin somit also 24h später in Montréal angekommen als geplant. Wie nervig das ist, wenn man am Abreisetag nicht einmal weiss, ob und ggfs. wann man fliegt (viel Spaß bei der Entscheidung, was man dem Hotel oder der Mietwagengesellschaft mitteilen möchte), will ich hier gar nicht weiter ausführen. Jedenfalls habe ich nach Rückkehr nach Deutschland meinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß 261/2004 geltend gemacht und wurde erwartungsgemäß abgebügelt. Ich habe daraufhin meinen Anspruch sinngemäß umformuliert in "Kohle oder Beweis der außergewöhnlichen Umstände", was aber weiterhin nur pauschal mit schlechtem Wetter beantwortet wurde: Insbesondere der Spruch "Klag doch, wenn Du das Risiko eingehen willst" hat mich dann bewogen, diesen Schritt tatsächlich zu gehen. Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat mir daraufhin am 14.10.2011 den begehrten Anspruch in Höhe von 600 € zugesprochen, plus Anwaltskosten und Zinsen (Az 19 C 178/11). Die Berufung wurde nicht zugelassen. Kurz gesagt ist es Air France nicht gelungen darzulegen und zu beweisen, welche konkreten Umstände zur Streichung des betroffenen Fluges geführt haben. Mit pauschalen Aussagen über das Wetter wollte sich das Gericht nicht zufrieden geben. Was ja nicht wirklich neu ist, denn eben dieses Gericht hatte über genau diesen Sachverhalt schon einmal zu entscheiden, siehe hier. Das Urteil in meiner Sache liegt mir als pdf vor. Wer es gerne haben möchte -> PN an mich.
Danke! Leider muss ich hinzufügen, dass ich die fehlende Berufungsmöglichkeit so interpretiert habe, dass das zitierte Urteil nunmehr rechtskräftig ist. Dem ist nicht so. Die Air France hat beim Gericht um Wiederaufnahme des Verfahrens, ersatzweise um Zulassung der Berufung ersucht und angekündigt, gegebenenfalls bis vor den EUGH zu gehen. Als Begründung wurde angegeben, das Gericht habe den Vortrag der Air France nicht hinreichend berücksichtigt. Was aus meiner Sicht Unsinn ist, denn die Air France hat ja eben gerade nicht vorgetragen, weshalb der konkrete Flug gestrichen werden musste und stattdessen lediglich pauschale Aussagen über schlechtes Wetter gemacht. Der größte Brüller ist jedoch, dass die Gegenseite Temperaturen unter 0° C bereits als Flughindernis ansieht. Wenn das so wäre, müssten in Kanada alle Flughäfen von November bis März geschlossen sein :lol: . Wie auch immer, das Urteil des AG Berlin-Wedding ist hier nachzulesen.
Ja, ich will diesen Rechtsstreit auf jeden Fall entschieden haben. Ich werde hier berichten, wenn es etwas neues gibt.
Zu 95% wird sich das AG davon nicht beeindrucken lassen. Das ist nun mal der letzte Strohhalm, wenn die Berufung nicht zugelassen wurde.
Da hast Du recht, kexbox. Das AG Wedding hat die Gehörsrüge nunmehr zurückgewiesen. Zitat aus dem Beschluss: "Das Gericht hat keineswegs die Ausführungen der Beklagten zu den außergewöhnlichen Wetterbedingungen am 20. Dezember 2010 nicht beachtet, es ist den Ausführungen der Beklagten lediglich nicht gefolgt." Mal sehen, ob nun noch was kommt oder ob sie endlich aufgeben.
Wer kann mir seine Erfahrungen mitteilen`? Es geht um einen Flug mit der KLM von Frankfurt nach Cancun/Mexico. Strecke: Frankfurt-Amsterdam-Mexico City-Cancun. und zurück. Es geht um den Rückflug. Ab Mexico City wurde meine Mutter nicht mehr weiterbefördert, mit dem Hinweis die Maschine sei voll. Sie hatte schon in Cancun Probleme, sie stand als letzte in der Schlange. Die Leute vor ihr, die auch nach Deutschland wollten bekamen alle ihre Boardingkarten, nur sie nicht. (ich erzähle gerne ausführlicher, wenn es jemanden interessiert). Wir haben gleich von Mexioc aus bei der KLM reklamiert (meine Mutter flog alleine, wir blieben noch in Mexico). Heute die Mail der KLM: meine Mutter sei zu spät am Flughafen gewesen und deshalb wurde sie nicht befördert. :evil: In Cancun hat meine MUtter gegen 16.00 h eingecheckt, der Flieger Mexico City nach Amsterdam war für 21.45h geplant. Wir sind gerade alle ziemlich wütend hier. HAbt ihr Erfahrungen? Ich habe natürlich sofort Widerspruch eingelegt. abwarten? einen Rechtsanwalt einschalten? Flightright o.ä.? Vielen Dank Beate
Re: Mutter stehengelassen So konnten "wir" bisher auch immer unsere nicht vorhandenen Probleme klären. Wichtig ist allerdings, dass "man" freundlich nach einer gemeinsamen Lösung sucht. Dann springt beim nächsten eingebildeten Flug auch ein friendly Upgrade raus (= 5 Minuten ohne "Jacke").
Okay, daran habe ich noch nicht gedacht. Für mich ist das Schreiben der KLM halt so ein 08-15-Schreiben, was halt jeder bekommt. (habe leider schon mal schlechte Erfahrungen mit der KLM gemacht). Beate
Anrufen Versuch's einfach. Wenn's Dir wirklich nicht gelingen sollte, eine für alle befriedigende Lösung zu finden, wäre ja immer noch Zeit, andere "Maßnahmen" zu überlegen. Viel Glück.
Okay, habe gerade schon mal die Nummer rausgesucht. Werde es morgen dann mal versuchen. (obwohl ich mir im Moment nicht wirklich was davon verspreche). Aber Danke, für den Tipp.
Anrufen Gerne doch - und noch einmal: Viel Glück dabei. Auch wenn Du Dir nicht viel davon versprechen magst: Du hast es dann jedenfalls probiert.