OLG Frankfurt urteilt gegen British Airways: Wenn Fluggäste Teilstrecken ihres Flugscheins verfallen lassen, darf die Airline nicht die gesamte Route stornieren. Quelle und weitere Infos
Vielleicht wäre es etwas übersichtlicher, wenn man im bestehenden Thread diskutiert: :arrow: viewtopic.php?f=17&t=12013 :mrgreen:
Das OLG FFM - Urteil betrifft die BA. :idea: Soweit ich gehört habe, verwendet seit einigen Tagen die BA die angegriffenen AGBs nicht mehr. Also hier weiter diskutieren.
Da hast Du was falsches gehört. Genau der "verbotene" Satz steht weiterhin, exakt an der gleichen Stelle, in den AGB. http://www.britishairways.com/travel/genconcarr1/public/de_de#3c