Condor Downgrade von C auf Y+

Dieses Thema im Forum "Business & First Only" wurde erstellt von ndsob1985, 28. September 2016.

  1. ndsob1985

    ndsob1985 Lotse

    Beiträge:
    21
    Likes:
    0
    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine sehr ärgerliche Sache durchgemacht. Um nicht auszuschweifen mache ich es kurz. Flug von FRA nach LAS mit Condor, gebucht über deren Internetauftritt zum ganz normalen Regelpreis, bezahlt bereits heuer im Januar!
    Am Checkin Schalter (Online Checkin war nicht möglich, wahrscheinlich genau deswegen) sagte man mir und meinem Geschäftspartner, daß die C überbucht sei und wir einen Downgrade bekommen in deren minderwertige (sorry) Y+.
    Ich habe das so nicht akzeptiert und habe die Belehrung über Ausgleichszahlungen und Refunds unterbrochen und eine Umbuchung auf eine andere Airline gefordert. Dies ist bei denen unüblich und wird in keinem Falle so gehandhabt, so eine sehr forsche und mit der Situation überforderte Angestellte von Condor, ebenfalls geht das nicht und bla bla bla. Wir haben uns dann entschlossen, diesen Flug komplett zu verwerfen und sind wirklich zuhause geblieben! Es war keine Wichtige Reise und hötte sich als 3-Tage Trip gestaltet, so daß es mir fast egal war.
    Meine Frage nun an die Profis: Die AGB von Condor sagen mir etwas anderes, nämlich daß imm Falle einer Umbuchung eine gleichwertige Beförderung angeboten wird! Bitte lest euch den Ausschnitt der AGB durch:

    "Im Falle einer Überbuchung haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen. Außerdem bieten wir Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Zielflughafen unter vergleichbaren Bedingungen an. Wenn Sie von einer Beförderung absehen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten. In jedem Falle haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, abhängig von der Flugentfernung, sowie vom Flugziel. Bei Flügen über eine Entfernung bis 1500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 Euro pro Fluggast,........."

    Bin ich dumm oder entspricht "vergleichbare Bedingungen" in deren Verständis ein Wechsel von einem 3000 € Sitzplatz in einen 1100 € Sitzplatz?

    Bitte gebt mir sämtliche Feedbacks oder Erfahrungen die ihr habt. Ich fliege im Jahr ca. 80.000 Meilen und habe schon viel erlebt, sowas jedoch noch nie. Gut, war auch das erste Mal mit einem Ferienflieger.........

    Liebe Grüße
     
  2. Cim

    Cim Entdecker

    Beiträge:
    9
    Likes:
    0
    Hallo,
    "vergleichbare Bedingungen" kann ja vielfältig eingesetzt werden. Du hattest vorher einen Sitz und bekommst als "vergleichbare Bedingungen" wieder einen Sitz aber halt ohne die gebuchten Leistungen. Du hast in jedem Fall das Recht darauf, das zu bekommen, was du gebucht/gekauft hast. Im schlimmsten Fall musst du wenigstens eine Erstattung bekommen. Ich würde das gerichtlich klären.
     
  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

    Beiträge:
    4.468
    Likes:
    248
    Ich denke, die Airline hat ihm keine Beförderung unter "vergleichbaren Bedingungen" angeboten, denn das wäre ein anderweitiger Flug in C gewesen.
    Er hat " von einer Beförderung abgesehen" und daher nach den oben zitierten AGB sowohl Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten und außerdem auf Ausgleichszahlung.
    Das Downgrade bei angetretenem Flug regelt ansonsten Art. 10 der EU Richtlinie. Wenn man in der unteren Klasse fliegt, gibt es- je nach Entfernung- zwischen 30 und 75 % des Flugscheinpreises zurück.
     

Diese Seite empfehlen