Easyjet Neapel-Berlin 21./22.8.10 - Nebenkläger gesucht

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von ecco_giorgio, 4. September 2010.

  1. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    Vielleicht finde ich auf diesem Wege gleichgesinnte Fluggäste, die am 21.8. mit Flug EZY 4576 21:10 Uhr von Neapel nach Berlin-Schönefeld gebucht waren und dann erst einen Tag später wiederum verspätet mit Flug EZY 9576 erst gegen 18:00 Uhr befördert wurden. Ich möchte mir ersparen, aufzulisten nach welchen Gesetzen und VOs eine Ausgleichszahlung und der Ersatz durch EJ nicht geleisteter Betreungeaufwendungen wie u.a. Spesen für Transport, Speisen etc erstattet werden müssen.

    Für weitere Details bitte die letzten Posts dieses Threads lesen: "Flugausfall Easyjet: Entschädigung?"

    viewtopic.php?f=7&t=22813

    Es gab Passagiere, die Fotos der Abflugtafeln gemacht haben, auf denen die Annullierung angezeigt wurde. Falls jemand ein derartiges Foto besitzt, bitte melden.
     
  2. hindirunner

    hindirunner Einsteiger

    Beiträge:
    1
    Likes:
    0
    Hallo,

    ich habe Deinen Eintrag leider erst heute gesehen. Wir waren für denselben Flug (Neapel-Berlin, 21.8.10) gebucht. Inzwischen sind wir so vorgegangen:
    1. Diverse Mails hin und her zwischen EJ und uns (mit verschiedenen Ansprechpartnern bei EJ). Dauer: ca. 1 Woche. Im Endeffekt hat EJ alle Ansprüche zurückgewiesen.
    2. Wir haben die Sache einem befreundeten Anwalt übergeben. Der hat an EJ geschrieben (Adresse beim Flughafen Schönefeld, per Einschreiben) und unter Hinweis auf EU-Verordnung 261/2004 sowie BGH-Urteil (EU-Verordnung gilt nicht nur für Stornierungen, sondern auch für größere Verspätungen) Entschädigung verlangt und dafür eine Frist gesetzt.
    3. EJ meldete sich am letzten Tag der Frist und verlangte Vollmachten von uns (den Mandanten). Die bekamen sie.
    4. EJ lehnt den Entschädigungsanspruch weiterhin ab -- geht nicht auf das BGH-Urteil ein.

    Jetzt wird unser Anwalt einen Mahnbescheid schicken. Wenn das nicht reicht, werden wir Klage erheben.

    Ein Foto der Anzeigetafel (Verschiebung des Fluges von 23 Uhr -- was schon die verspätete Abflugszeit war -- auf den nächsten Nachmittag habe ich und kann ich Dir schicken. (Kann man hier im Forum Anlagen beifügen?)
     
  3. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ hindirunner:

    Ist ja Klasse, dass sich jemand meldet. Bitte meine Einträge auch unter diesem Beitrag lesen: Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

    Ich habe inzwischen Klage in eigener Sache beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, zuständig für Schönefeld, eingereicht. Ich brauche keine Anwalt, da ich mir das ganz gut selber zutraue. Auf einen Mahnbescheid habe ich verzichtet, da ich mir da wenig Hoffnung gemacht hätte. Bei EJ braucht man leider andere Geschütze.

    Erkläre Deinem Anwalt, dass er nur für Dich klagen soll. Dann gibt EJ auf, weil der Streitwert zu gering ist. Man schafft so einen Präzedenzfall und kann dann mit der Familie den Rest einfordern. Der teure eigene Anwalt rechnet sich für EJ nicht, da zahlen die lieber. Selbst wenn sie gewinnen würden, so würde der Anwalt mehr kosten, da der Kläger ja nur nach Gebührenordnung zu zahlen hätte.

    Hier meine extra dafür eingerichtete Mailadresse: difficultjet@hotmail de

    Die Fotos wären für mich noch eine weiteres gutes Beweismittel. Alles Weitere direkt per Mail.
     
  4. Guest

    Guest Guest




    Junge, Junge, dir ist ja grosse Kacke widerfahren!

    Aber warum hast du nicht einfach vor Ort einen OneWay-Flug mit einer anderen Airline gebucht und dann diese Auslagen von EasyJet zurückgefordert?
     
  5. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ prof eidel:

    Ganz einfach, weil am gleichen Tag kein Flug mehr nach Berlin ging, EJ die Übernachtung arrangierte und am Folgetag ein Flug von EJ angeboten wurde. Hätte ich am nächsten Tag selber auf eine andere Airline gebucht, so wäre ich mit Sicherheit auf den Kosten sitzen geblieben, da ich ja den EJ-Flug auf den durch EJ umgebucht wurde, nicht hätte antreten können.
     
  6. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

    Beiträge:
    2.295
    Likes:
    14
    Bitte haltet uns auf dem Laufenden. Danke!
    PS: Und bitte kein Vergleich eingehen :roll: , wird Zeit dass mal ein paar Urteile gesprochen werden
     
  7. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

    Beiträge:
    625
    Likes:
    0
    Habe das alles mit Ryanair durch- es werden keine Urteile gesprochen! In etwas 75% der Fälle bei denen bei Ryanair dann tatsächlich die Klageschrift eingeht zahlen die umgehend, das Sie den Prozeß verlieren wissen Sie ja und so wird es billiger.
     
  8. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ BER flyer

    Wenn ich die volle Ausgleichszahlung nebst Auslagen und Gerichtskassenvorschuss von EJ erhalte, so reicht mir das eigentlich auch. Wenn es zum Prozess kommen sollte, auch gut. Ich sehe der Dinge, die da kommen werden mit Gelassenheit entgegen und werde berichten.
     
  9. RREbi

    RREbi Pilot

    Beiträge:
    50
    Likes:
    0
    Einen Nebenkläger gibt es nur im Strafrecht, insofern wird der Leser begrifflich auf eine "falsche Fährte" gelockt, da man ja ein Zivilverfahren anstrebt.
     
  10. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ RRebi

    Hast wohl recht, war der falsche Begriff. Dachte eher daran gemeinsam individuelle Klageanträge zu formulieren. Aber das hat sich ja nun erledigt, da ich bereits Klageantrag gestellt habe. Inzwischen sind wir auch schon fast eine kleine Bürgerinitiative EJ-Geschädigter dieses Fluges. Das ist ja auch schon ein Erfolg.
     
  11. Klaus_Dieter

    Klaus_Dieter Silver Member

    Beiträge:
    455
    Likes:
    1
    hi @ ecco.., kannst du das bitte mal näher erklären:

    Ist das Anwaltshonorar unterschiedlich, ob man Kläger ist, oder ob ein Beklagter verliert?

    " Erkläre Deinem Anwalt, dass er nur für Dich klagen soll. Dann gibt EJ auf, weil der Streitwert zu gering ist. Man schafft so einen Präzedenzfall und kann dann mit der Familie den Rest einfordern. Der teure eigene Anwalt rechnet sich für EJ nicht, da zahlen die lieber. Selbst wenn sie gewinnen würden, so würde der Anwalt mehr kosten, da der Kläger ja nur nach Gebührenordnung zu zahlen hätte."
     
  12. Travelman

    Travelman Bronze Member

    Beiträge:
    219
    Likes:
    0
    Wie so oft, gibt es auch für Anwaltskosten Berechnungsgrundlagen, wie hoch diese im Verfahren anzusetzen sind. Auch wenn man sich einen Staranwalt nimmt und er für einen gewinnt, trägt die Gegenpartei nur die festgesetzten Anwaltsgebühren laut Verordnung. So ist es bei Easyjet vermutlich auch: der Anwalt kostet wohl mehr als im Erfolgsfall von der Gegenpartei erstattet werden würde. Entsprechend kann es für Easyjet lukrativer sein, sobald Klage erhoben wurde, einzuwilligen zu zahlen statt es auf hohe Anwaltskosten ankommen zu lassen.
     
  13. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Klaus_Dieter

    Deine Frage: Ist das Anwaltshonorar unterschiedlich, ob man Kläger ist, oder ob ein Beklagter verliert?

    Das kommt ganz darauf an von welcher Seite man dies betrachtet. Wie breits erläutert, werden nur die Kosten nach Gebührenverordnung vom Gegner übernommen, so dieser verliert. Hast Du einen Top-Anwalt und gewinnst, so zahlst Du trotzdem die Differenzkosten zum Honorar Deines eigenen Anwalts. Ich habe mir erst gar keinen Anwalt genommen und klage in eigener Sache. So ist die Wahrscheinlichkeit noch geringer, dass sich EJ auf einen Prozess mit geringen Gewinnchancen einlässt. Das ist eine reine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unter Abwägung der Risiken den Prozess zu verlieren.
     
  14. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ hindirunner - Beitrag vom 29.09.2010, 19:04

    Warum meldest Du Dich nicht unter der von mir angegebenen Mailadresse:

    [email protected]
     
  15. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir

    Ich hatte ja nun Klage gegen EJ eingereicht. Die 14-tägige sogenannte Notfrist, welche das Amtsgericht EJ gesetzt hat, sich hinsichtlich Ihrer Verteidigungsbereitschaft bezüglich der Klageschrift zu äußern, ist bereits seit Tagen abgelaufen. Hat jemand Erfahrung, wann und wie es nun weitergeht? Es würde nämlich für mich eine gewisse Genugtuung darstellen, gegen die Beklagte einen Antrag auf Versäumnisklage zu stellen. Wie lange sollte ich noch die Füße stillhalten?
     
  16. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

    Beiträge:
    2.519
    Likes:
    0
    Schriftliches Vorverfahren angeordnet? In Geschäftsstelle anrufen und nachfragen.
     
  17. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Nach meiner Erinnerung hattest Du in Deiner Klageschrift schon den Antrag auf Versäumnisurteil gestellt. Einen weiteren Antrag brauchst Du nicht stellen. Da das Verfahren sich nach meiner Erinnerung im schriftlichen Vorverfahren befindet, müsste bei Verstreichen der Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ein Versäumnisurteil ergehen. Ruf doch einfach in der Geschäftsstelle an.
     
  18. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir

    Hast Recht, wie immer, :)

    Im Klageantrag ist bereits der Antrag auf Versäumnisklage beinhaltet. Es hatte mich nur irritiert, dass in der mir vorliegenden Kopie des schriftlichen Vorfahrens vom Amtsgericht, explizit auf den mitunter zu stellenden Antrag auf Versäumnisklage hingewiesen wird. Ist wohl ein Textbaustein. Da aber das Gleiche der Beklagten auch vorliegt, die wiederum meinen Klageantrag in Schrift nicht kennt, ist das schon etwas verwunderlich.
     
  19. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Doch die Beklagte kennt Deinen Schriftsatz. Deshalb hast Du doch eine Kopie hingeschickt. Oder falls nicht, wird das AG eine Kopie angefertigt haben. Wäre schön, wenn das mit dem Versäumnisurteil klappt. Halte uns auf dem Laufenden.
     
  20. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir

    Selbstredend werde ich Euch an meiner Genugtuung über den noch ausstehenden Erfolg teilhaben lassen.

    Sollte alles wie angedacht klappen, werde ich dann noch die Zahlungen für meine Familie nachreichen. Dann werde ich mir überlegen, dies mit Unterstützung des LBA zu machen, oder erneut zu klagen, so EJ sich wider Erwarten bockig anstellt.
     

Diese Seite empfehlen