Einreisebestimmungen für visumspflichtige Länder

Dieses Thema im Forum "On The Road" wurde erstellt von Guest, 19. Februar 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    Hab mal ein Anliegen:

    Möchte unbedingt dieses Jahr eine Kolumbianerin hier nach Deutschland einladen. Sie hat zwar einen Reisepass, aber ich weiss, dass sie für die Einreise nach Deutschland (nach Europa) ein Visum braucht.

    Hat jemand Erfahrungen mit sowas? Visumspflicht gilt ja für die meisten Länder Südamerikas, wenngleich bei Kolumbien besonders strenge Auflagen existieren dürften, richtig?

    Welche Dokumente sind nötig, an wen kann man sich ggf. wenden und gibt es Tricks, wie man recht zügig an ein solches Visum gelangt?? Mir hat neulich mal jemand gesagt, dies könne manchmal 1 Jahr oder länger dauern...kann ich nicht recht glauben...

    Wer kann helfen?? Jetzt schon vielen Dank!!

    Der Wellensittich
     
  2. MCM

    MCM Bronze Member

    Beiträge:
    226
    Likes:
    0
    Bei der Ausländerbehörde (meist beim Stadtamt, Ortsamt, Gemeindeamt oder Einwohnermeldeamt) muss man eine Versicherung abgeben, dass man für alle Kosten, die der Gast verursacht (Krankenversicherung, ggf. Abschiebung usw.) aufkommt. Diese beglaubigte Versicherung muss der Gast bei der deutschen Botschaft im Ausland vorlegen, um das Visum zu bekommen, zusätzlich meist auch ein Rückflugticket.
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Du brauchst für Deinen Besuch eine sog. "schriftliche Verpflichtungserklärung des deutschen Gastgebers nach § 84 Ausländergesetz" für ausländische Besucher (für die Einreise nach Deutschland mit "Besuchervisum", das nur vor Ort ausgestellt wird und maximal 3 Monate gilt).

    Der Antrag kann bei der zuständigen Deutschen Botschaft nur unter Vorlage dieser VerpflE, einem R/T-Ticket, einer Gesundheitsbescheinigung (auch bei kolumbianischer Staatsangeh.?), dem Nachweis über "ausreichenden Wohnraum" des Einladenden, Nachweis über ausreichenden Versicherungsschutz (mindestens Krankheit; besser auch Haftpflicht), ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Verdienstbescheinigung des Einladenden gestellt werden.

    Die für den Einlader zuständige Behörde nimmt eine sog. "Bonitätsprüfung"* vor und vermerkt das Ergebnis auf der VerpflE; die Botschaft/das Konsulat des Landes, aus dem der Besuch kommt, hat dieses Ergebnis zu würdigen - ist aber dennoch in seiner Entscheidung frei. Eine mögliche Ablehnung wird in aller Regel nicht begründet, führt aber dazu, daß es für beide Seiten sehr viel schwieriger wird, in der Zukunft eine positive Entscheidung "durchzudrücken". Also so etwas nie "einfach mal so/aus Spaß" ausprobieren.

    So ganz einfach ist es seit der sog. "Visa-Affäre" grundsätzlich nicht mehr, gültige Einladungen und anschließend Besuchs-Visa zu erhalten - aber es bleibt weiterhin möglich. Es gibt natürlich auch einige "Kniffe", um hierbei die allergrößten Schwierigkeiten zu umschiffen (und das Hineintappen in "Fallen" zu vermeiden); eine "Garantie" für den positiven Bescheid kann aber nicht einmal anwaltliche Unterstützung bieten.

    * eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit wird in aller Regel bejaht, wenn der nicht-pfändbare Teil des Einkommens (-> § 805c ZPO) über dem Anderthalbfachen des Regelsatzes (Bundessozialhilfegesetz) liegt (je mehr, umso besser). Wichtig bei der Ermittlung dieses Wertes ist die wahrheitsgemäße Angabe zur Zahl der unterhaltsberechtigten Personen (Kinder z.B.) - die gesamte Erklärung muß übrigens an Eides Statt abgelegt werden. Wer hier unrichtige Angaben macht...

    Ich hoffe, damit zunächst einmal etwas weitergeholfen zu haben; es gibt (für eigentlich jedes Land dieser Welt) auch auf solche Fragen spezialisierte Foren, in denen sich die User über die besonderen Tipps, Kniffe und ihre persönlichen Erfahrungen austauschen. Dort finden sich auch weitere Möglichkeiten, Menschen aus anderen Ländern nach Europa zu bekommen - das reicht von der "Sprachausbildung" über die offizielle Anforderung als "spezialisierte Arbeitskraft" bis hin zur Eheschließung).

    Ein weites Feld. 8)
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
  5. Guest

    Guest Guest

    Ganz lieben Dank für die Infos!

    Jetzt weiss ich wenigstens, was da so auf mich zukommt.. ist schon nicht ganz einfach, soviel steht fest..

    Und ich befürchte, dass sich der ganze Vorgang etliche Monate hinziehen dürfte, richtig??

    Naja, werd mich mal drum kümmern und dann berichten wie es lief..

    Der Wellensittich
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Bei (seltenen) "idealen Voraussetzungen" auf beiden Seiten (mit ausreichenden finanziellen Mitteln, guten Verbindungen zu RB und RA/Notar, großzügigen räumlichen Voraussetzungen, blütenreiner Weste und dgl. beim Einlader sowie keinem einzigen in der einzuladenden Person liegenden möglichen Ablehnungsgrund) kann das alles in zwei Wochen über die Bühne gehen.

    Aber leider ist das ja nicht immer der Fall.
    Und dann kann's tatsächlich Monate bis "ewig" dauern.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Würdest du wirklich sagen, dass es gut wäre, einen RA für diese Sache zu beauftragen??

    Müsste aber dann ja jemand sein, der sich mit sowas auskennt, dürfte nicht leicht zu finden sein..

    Der Wellensittich
     
  8. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Guck mal (nur ein einziges Beispiel):

    Diese Verpflichtungserklärung kannst Du natürlich "normal" bei der Ausländerbehörde abgeben - mit allen damit verbundenen Wartereien, weiteren Nachfragen nach zusätzlichen Unterlagen, womöglich hochnotpeinlichen "Befragungen" durch vorurteilsbeladene Beamte (die ihre Aufgabe oft nicht darin sehen, Dich in Deinem Vorhaben zu unterstützen, sondern dieses mit allen möglichen, häufig recht "schrägen" Argumentationen zu torpedieren) - oder Du suchst Dir einen netten Anwalt, der gleichzeitig notarielle Aufgaben wahrnimmt, und läßt den gegen eine relativ geringe Gebühr seine Arbeit tun.

    Die gesamten Unterlagen werden dann am Ende dieser häufig recht entspannt ablaufenden Prozesse hübsch zusammengenäht, gesiegelt und beglaubigt und entsprechen damit nicht nur genauso den Anforderungen wie die Unterlagen, die Du per Ochsentour bekommst, sondern sehen auch noch sehr viel netter und hochwertiger aus.

    Und der Weg dorthin hat keine oder jedenfalls sehr viel weniger Dornen und Steine als der "normale" (was mir das Geld schon wert wäre). Ganz davon abgesehen, daß ich mir so manches, was manche Angestellte gerade dieser Einrichtung so von sich geben, wirklich und wahrhaftig nicht freiwillig antun muß.

    Vielleicht verstehst Du mit dem folgenden Beispiel (das - wie jedes - nicht 100%ig stimmig ist), was ich meine:

    Natürlich kann ich in Economy mit Iberia nach Südamerika fliegen - oder eben doch lieber mit Lufthansa in der Business Class? Okay: LH-C ist etwas teurer, aber die Iberia-Y tu ich persönlich mir schon lange nicht mehr an - obwohl man bei/mit beiden Carriern zugegebenermaßen am Ende dort ankommen wird, wo man von Anfang an hinwollte.

    Es gibt halt verschiedene Wege, die letztlich alle zum Ziel führen...
     
  9. Guest

    Guest Guest

    kann deine Argumentation gut nachvollziehen. 95% der deutschen Bevölkerung drehen ja sowieso schon durch, wenn man das Wort "Kolumbien" nur in den Mund nimmt, und das hat das Land nun wirklich nicht verdient.

    Hast du eine grobe Idee, was so ein anwaltlicher Beistand kosten könnte?

    Andererseits muss mein Besuch ja auch in Bogotá mit all den Unterlagen zur deutschen Botschaft und dort fällt dann die endgültige Entscheidung, so richtig?

    Der Wellensittich
     
  10. Rostow

    Rostow Silver Member

    Beiträge:
    364
    Likes:
    0
    Das Ausländergesetz ist außer Kraft getreten und durch das schon 2004 verabschiedete Aufenthaltsgesetz ersetzt worden. Die einschlägige Vorschriften sind jetzt §§66ff. Aufenthaltsgesetz. Inhaltlich hat sich aber an der Verpflichtungserklärung selbst nichts wesentliches geändert. "Besuchervisum" ist übrigens inzwischen regelmäßig ein Schengen-Visum.

    Auch das Bundessozialhilfegesetz gibt es nicht mehr. Die Regelungen finden sich jetzt in SGB-hastenichtgesehen. Um zu klären was alles angerechnet wird (Miete, etc.) empfehle ich den Anruf bei der zuständigen Behörde. Nach meiner Erfahrung sind es auch weniger die Behörden in D sondern vielmehr die Botschaften, die sehr restriktiv bei der Erteilung von Visa vorgehen. Seit der "Joschka-Affaire" gibt es wohl entsprechende Verwaltungsvorschriften/Anweisungen des AA an die Botschaften, anhand welcher Kriterien an wen Visa zu erteilen sind und an wen nicht.

    R.
     
  11. Rostow

    Rostow Silver Member

    Beiträge:
    364
    Likes:
    0
    Das funktioniert nicht in allen Bundesländern (Stichwort: Anwaltsnotar).

    R.
     
  12. Rostow

    Rostow Silver Member

    Beiträge:
    364
    Likes:
    0
    Das dürfte in erster Linie vom Anwalt abhängen-solche Sachen werden idR per Honorarvereinbarung abgerechnet.

    Exakt. Diese Entscheidung wird (im Falle einer Ablehnung) auch nicht begründet, es gibt allerdings die Möglichkeit, über eine sogenannte "Remonstration" eine Begründung zu erhalten. Gegen eine Ablehnung vorzugehen ist allerdings eine sehr mühselige und normalerweise wenig aussichtsreiche Sache.

    R.
     
  13. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Wenn diese einschlägigen Paragraphen sich schon wieder geändert haben, tut's mir leid. Ich hatte extra in meinen Unterlagen nachgesehen und eine solche "schriftliche Verpflichtungserklärung des deutschen Gastgebers nach § 84 Ausländergesetz" gefunden - ausgefüllt natürlich; deshalb konnte ich sie auch nicht einstellen.

    Bei den Leuten, die wir nach Deutschland geholt haben, hat das immer so wie geschildert geklappt - aber wir haben uns halt glücklicherweise (nach den ersten - bis heute noch "schmerzenden" - Versuchen auf eigene Faust) immer auf die anwaltliche Unterstützung verlassen können.

    Wieso gibt es Unterschiede in Bundesländern wegen Rechtsanwälten, die ein Notariat betreiben? Ist das in anderen Bundesländern irgendwie strikt getrennt? Und was ist ein "Anwaltsnotar"? Ich hatte übrigens aus unserer guten Erfahrung heraus mit Bedacht einen Anwalt vorgeschlagen, der eben auch notarielle Aufgaben (wie die oben angesprochene Beurkundung der Verpflichtungserklärung) vornehmen kann - denn diese Beurkundung unterliegt ja festen Gebührensätzen, so daß es dafür eben keiner extra auszuhandelnden Honorarvereinbarung bedarf.

    Ja, mit dem "Schengen-Visum" hast Du recht - in einigen anderen Threads hier im Forum sind unsere Schwierigkeiten, noch weiter geeignete Reiseziele innerhalb Europas zu finden, ohne langwierige und teure Visa-Anträge stellen zu müssen, ja schon ausgiebigst diskutiert worden. Es ist manchmal recht mühsam, wenn die Gäste so "festgenagelt" sind. Aber es ist ja schon sehr viel besser geworden als früher - wenn ich da manche Leute erzählen höre, kraucht es mir noch immer kalt den Rücken runter.

    Die Berechnung des "Mindest-Einkommens" hat sich aber wohl nicht wirklich geändert - noch immer gilt auch: je mehr sich Dein nicht-pfändbares Einkommen vom Anderthalbfachen entfernt hat (nach oben natürlich), umso einfacher ist es. Merkwürdigerweise ist es aber gleichzeitig für gutverdienende Freiberufler manchmal schwieriger, ihre "Bonität" nachzuweisen als für angestellte Leute, deren Einkommen vielleicht nur ein Zehntel des "Selbständigen" beträgt.

    Der Merkwürdigkeiten gibt es eben viele auf diesem Gebiet. So habe ich z.B. Reisepässe gesehen, in denen eine Deutsche Botschaft (!!!) tatsächlich den Zusatz angebracht hat: "Eheschließung nicht gestattet". Daß die Arbeitsaufnahme nicht erlaubt wird, kann ich ja noch nachvollziehen, aber so ein Eintrag verstößt m.E. gegen jedes denkbare Recht. Aber das soll ja hier jetzt nicht das Thema sein.
     
  14. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Wow - da hat sich aber einiges in den letzten Jahren und Monaten geändert.
    Beispiel Visum-Gebühren:
    Die Verpflichtungserklärung selbst, die man seinerzeit noch aus dem Internet herunterladen und ausdrucken konnte, ist anscheinend derzeit nicht mehr im Netz verfügbar. Ein Bekannter, der ebenfalls in dieser Situation steckt, hat mir gerade am Telefon erzählt, diese VerpflE sei jetzt nur noch "auf fälschungssicherem Papier" erhältlich? Weia. Wie gut, daß ich mich nicht mehr mit solchen Sachen rumärgern muß - das wird ja anscheinend immer schlimmer.

    Hier (immerhin) das (aktuelle und kostenlose) Formular zum Visums-Antrag auf deutsch, damit Du Dir schon mal ein Bild machen kannst, was die inzwischen schon alles an Angaben über Deinen Besuch haben wollen: Visumantrag.pdf (klick)
     
  15. Guest

    Guest Guest

    buhh...

    alles, was ich bisher so rauslesen kann, ist, dass es wohl in letzter Zeit nicht gerade einfacher geworden zu sein scheint..

    Hab bisher nur einmal ein Mädel aus Ecuador nach Deutschland eingeladen, allerdings hielt sie sich zu diesem Zeitpunkt in London auf und ihr Vater war ein "grosses Tier" bei der ecuadorianischen Botschaft in London. Hab dann einfach nur eine schriftliche Einladung dem Papa zugefaxt und eine Woche später stand sie bei mir vor der Tür..

    Also nochmal, ich muss erst hier in D alle Unterlagen sammeln und diese dann zu ihr nach Kolumbien schicken, sie geht dann dort zur deutschen Botschaft, welche letztendlich die Entscheidung trifft, so richtig?

    Der Wellensittich
     
  16. Selenum

    Selenum Gold Member

    Beiträge:
    935
    Likes:
    0
    Hallo Wellensittich,
    ich weiss das es weiter oben bereits schon erwähnt worden ist, da ich mir aber nicht sicher bin, ob Du es in seiner Tragweite zur Kenntnis genommen hast, hier noch einmal. Mit der Verpflichtungserklärung haftest Du für Alle eventuell in Deutschland entstehenden Kosten Deines Gastes. Wie auch schon weiter oben beschrieben bezieht sich das auf Gesundheitskosten (schwere Verletzungen nach Verkehrsunfall gehen schnell in den Bereich jenseits der 100.000 Euro) als auch die Kosten, wenn Dein Gast z. B. die Bundesrepublik Deutschland nicht verlässt. Und das kann sehr schnell sehr sehr teuer werden. Im günstigsten Fall kostet es die ein Eco-Flex-One-Way-Ticket plus die Beamten, die Deinen Gast bis zum Flieger begleiten. Im schlimmsten vorstellbaren Szenario taucht Dein Gast z. B. in Spanien unter, wird dort von den Behörden aufgegriffen, mit Beamten nach Deutschland escortiert (da illegal sich in der EU aufhaltende Personen immer in das Land der Einreise gebracht werden), in Deutschland geht es in Haft, dann mit mehreren Beamten in den Linienflieger und ab ins Heimatland. Sollte auch dies fehlschlagen (z. B. Kapitän lehnt die Mitnahme der Staatsgäste ab, ist die letzte Eskalationsstufe der Charter, also Flugzeug gemietet, Flug ins Heimatland und zurück. Schnell mal auch 100.000 Euro weg. Ich denke aber mal, dass Dir das bei Deinen Überlegungen zur Einladung schon längst klar war :)
    Viele Grüße
    Selenum
     
  17. Rostow

    Rostow Silver Member

    Beiträge:
    364
    Likes:
    0
    Die Unterschiede sind historisch bedingt. Es gibt hauptberufliche Notare (z.B. in Bayern, Rheinland-Pfalz, in Teilen Nordrhein-Westfalens, in Hamburg, im Saarland und in allen neuen Bundesländern außer Ost-Berlin) und Anwaltsnotare, die im Hauptberuf Anwalt und im Nebenberuf Notar sind (in Bremen, Berlin, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Teilen Nordrhein-Westfalens, Hessen).

    Entscheidend ist, ob in dem jeweiligen Gerichtsbezirk vor dem 1. April 1961 das Amt des Notars als Nebenberuf mit einem Anwalt besetzt war. War dies der Fall, muss dies auch weiterhin möglich sein.

    R.
     
  18. Rostow

    Rostow Silver Member

    Beiträge:
    364
    Likes:
    0
    Lass' dich nicht verrückt machen....für dich ist die Sache eigentlich ganz einfach: Du musst "lediglich" die Verpflichtungserklärung vor der für deinen Wohnort zuständigen Behörde abgeben und diese an deine Bekannte in Kolumbien im Original übermitteln. Bei einer normalen Privateinladung ist nicht mehr erforderlich. Deine Bekannt legt dann die Erklärung bei Beantragung des Visums in der Botschaft mit vor. Mit der eigentlich Erteilung des Visums hast du nichts mehr zu tun.

    Die Verpflichtungserklärung ist ein durchnumeriertes, auf fälschungssicherem Papier gedrucktes Formular, sie wird unterschrieben und gesiegelt und die Behörde stellt sie nur aus, wenn von ihr die erforderlichen Voraussetzungen geprüft worden sind: Du brauchst einen Einkommensnachweis und musst nachweisen, welche regelmäßigen Ausgaben du hast (Miete, Versicherungen, Unterhalt für Familie, etc.). Achso, Geld kostet diese Extraleistung der Behörde auch (so ca. 25-30 EUR).

    Wie Selenum schon schrieb sind die möglichen Rechtsfolgen allerdings nicht ohne, weshalb im Einzelfall ein Besuch im Rahmen eines allgemeinen touristischen Aufenthalts eine überlegenswerte Alternative sein kann....

    R.
     
  19. Selenum

    Selenum Gold Member

    Beiträge:
    935
    Likes:
    0
    Hallo Wellensittich,
    ergänzend sei natürlich gesagt, dass zu erst Dein Gast für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Gängige Rechtspraxis ist jedoch, dass man sich an Dir schadlos hält, wenn nach der ersten Zahlungsaufforderung kein Geld eingegangen ist. Du hast natürlich nach deutschen Recht die Möglichkeit, von Deinem Gast auf zivilrechtlicher Basis Deine Auslagen zurückzufordern. Ob dieses aber in Kolumbien auch Anwendung findet, weiss ich nicht.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  20. carlo

    carlo Gold Member

    Beiträge:
    749
    Likes:
    0
    Was mir beim Lesen Eurer Beiträge so durch den Kopf ging:

    Wie leicht haben es doch, Deutsche, Schweizer und Österreicher, die allermeisten Länder der Welt kurzfristig und ohne größere, administrative Beschränkungen zu bereisen.

    Wie schadlos dagegen hält sich unser Staat dagegen am Gastgeber, wenn ein einfacher Besuch einer liebgewordenen Person aus einem, sogenannten Dritte-Welt-Land stattfinden soll...


    carlo [​IMG]
     

Diese Seite empfehlen