Entschädigung angemessen?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von ElToro711, 11. September 2014.

  1. ElToro711

    ElToro711 Lotse

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    Hallo zusammen,

    ich bin im Mai mit etwas mehr als 5 Stunden Verspätung von DUS nach PMI geflogen. Ich war mit meiner Frau und unserem Sohn (14Monate) auf diesem Flug gebucht. Heute hat die Airline uns pro Kopf einen Gutschein auf die nächste Buchung von p.P. €250,- zugesprochen. Hierzu habe ich 2 Fragen.

    1. Passt die Summe von €250,- p.P.?
    2. Muss ich diesen Gutschein akzeptieren? Ich möchte eigentlich nicht das die Airline über den Gutschein das nächste Geschäft mit mir generiert. Aus meiner Sich ein guter Marketing-Trick!

    Danke Euch schon mal für die Infos!

    VG
    Andy
     
  2. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Die 250 Euro p.P. passen (sind lt. google 1354 km also <1500 km).

    Allerdings müsst Ihr die Voucher natürlich nicht annehmen sondern könnt auf Cash bestehen. Ob sich hierfür der Aufwand lohnt, müsst Ihr entscheiden. Falls Ihr ohnehin in absehbarer Zeit wieder vorhabt zu fliegen, würde ich akzeptieren und gut ist.
     
  3. Mulde

    Mulde Co-Pilot

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    Hallo,

    Den Gutschein musst du nicht akzeptieren, aber überlege mal was du für 5 Stunden (ist ja noch irgendwo auszuhalten) jetzt bekommst..

    250€*p.P. im A380 bei 190 Personen sind schon 47500€ für einen Flug nach Mallorca, der wahrscheinlich nicht arg viel mehr gekostet hat und auch trotzdem noch durchgeführt wurde.
    Das ist schon ein Haufen für die Airline und da ist mit so einem Gutschein doch beiden Seiten gut geholfen.
    Macht doch einfach davon einen schönen Städtetrip mit dem Kleinen über ein Wochenende :)
     
  4. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Was für eine geile Rechnung! :lol::lol::lol:

    Und ganz nebenbei, Mr. Friday: verrätst Du uns auch noch, welche Airline PMI mit einem A380 anfliegt? [​IMG]
     
  5. ElToro711

    ElToro711 Lotse

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    Wie stehen denn die Chancen das der Gutschein ausgezahlt wird?
     
  6. Mulde

    Mulde Co-Pilot

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    Boeing 737-800 meinte ich. Keine Ahnung wie ich da auf den A380 kam.

    Für dich Wolfgang, dein Job verlangt wohl keine Mathekenntnisse:

    190 * [PERSON] * 250€ / [PERSON] = 47500€

    Dein Computer oder Handy sollte eine App haben, die nennt sich Calculator oder Rechner oder Taschenrechner. Damit kann man das ausrechnen.
    Falls du es nicht in der Schule gelernt hast: Wenn man eine Einheit einmal über dem Bruchstrich und einmal unter dem Bruchstrich hat, dann darf man beide streichen!

    BEISPIEL:

    Gehen wir davon aus, die besagte Airline ist LH.

    Lufthansa emittiert Anleihen mit 6,5%:

    http://www.finanzen.net/anleihen/A0Z15N-Deutsche-Lufthansa-Anleihe

    Diese müssen sie bedienen und noch mehr verdienen, sonst funktioniert ein Unternehmen nicht, siehe Beispiel PROKON. Gehen wir aber mal davon aus, dass die Lufthansa lediglich die 6,5 % mit ihrem Geld jedes Jahr erwirtschaften können, dann sind das nochmal
    3.087,50€.

    Falls du, Wolfgang, auch nicht weißt wie man das ausrechnen kann, dann kannst du das mit dem Zinsrechner:

    http://www.finanzen.net/private_finanzen/zinsrechner

    In Summe wären wir schon bei 50.587,50 € Kosten, wenn jeder Fluggast den Anspruch auf Entschädigung mit Cash geltend macht.
    Ich habe eben nochmal geschaut und ein Flug nach DUS nach PMI kommenden August gibts ab 130€.
    Gehen wir von 150€ aus, hiervon gehen 19% ab.

    Für Wolfgang ausführlich im Dreisatz, falls mal keine Internetverbindung da ist und man einen schlauen Zinsrechner benutzen kann:

    119% = 150€
    001% = 1,26050420168067€
    100% = 126,05€

    Diese 126,05€ sind überhaupt erstmal der Umsatz, der Rest geht ans Finanzamt.
    Jetzt soll 250 €*Cash als Rückzahlung gegeben werden.

    Die Differenz (Wolfgang hol lieber wieder deinen Taschenrechner raus) beläuft sich auf 123,95€, die die Airline drauf zahlen muss.

    Jetzt nochmal den Taschenrechner zücken:

    123,95 €*/ [PERSON] * 190 [PERSON] = 23.550,50€

    23.550,50€ drauf zahlen wegen 5 Stunden Verspätung, obwohl der Flug durchgeführt wurde. Da der Gewinn für die Airlines pro Gast auf dem Flug sich nur über ein paar Euros beläuft, berücksichte ich diesen mal nicht. Habe auch gerade keine guten Informationen hierzu gefunden.

    Zu deiner Frage ElToro711:

    https://soep-online.de/assets/files/Fluggastrechte/Verordnung%20%28EG%29%20Nr.%20261-2004.pdf

    Bei Artikel 7 Absatz 1 (a) ist dein Fall geregelt, laut Idealo ist die Strecke 1343 km lang. Also unter 1500km.
    Somit stehen dir 250 € zu.

    Des Weiteren ist deine Frage im Absatz 3 beantwortet:

    Du kannst also einfach nach der Barauszahlung verlangen und den Gutschein nicht akzeptieren.
    Somit ist die Chance wohl bei 100%, es sei denn es handelt sich wirklich um die Lufthansa und diese geht in den nächsten Wochen insolvent. :lol:
     
  7. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Hmm, irgendwie scheinst du noch nicht wirklich oft geflogen zu sein, auf meinen Rechnungen steht keine USt.

    Den Anhang 436 betrachten
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  8. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Schlimm, wenn man in der Schule nicht aufpasst. Dabei ist Mathe doch wichtig.
     
  9. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Taschenrechnergeneration eben
     
  10. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1.
    Wie die Vorantworter schon sagten, muß man einen Gutschein nicht akzeptieren, denn die VO (EG) 261/2004, die sogen. 'Europ. Fluggastrechteverordnung' spricht von einer 'Ausgleichsleistung in Euro-Summen', also Geldbeträgen - und nicht von Gutscheinen oder anderen Naturalien. Wo kommen wir denn da hin, demnächst soll wohl mit ein paar Sack Kartoffeln bezahlt werden oder mit Stöckern und Steinen. Letztere sind allerdings zu lang oder zu schwer für das Portemonnaie...

    2.
    Es flogen zwei Erwachsene und ein Kleinkind. Dazu:
    'Wenn Eltern mit ihren Kindern reisen stellt sich die Frage, ob auch Kinder einen Anspruch auf die Ausgleichszahlung haben. Unproblematisch ist dies zu bejahen, wenn die Kinder einen eigenen Sitzplatzanspruch haben. Aber auch Babys und Kinder unter 2 Jahren, die keinen Sitzplatzanspruch haben, sind Fluggäste im Sinne der Fluggastverordnung Nr. 261/2004/EG. Fluggast ist jeder, der als Flugzeuginsasse nicht zum fliegenden Personal oder zum Flugpersonal zählt. Auf einen Sitzplatzanspruch kommt es nicht an. Sie haben somit einen Anspruch auf Ausgleichszahlung (vgl. Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30. Juni 2011, Az.: 40 C 1745/11).' Quelle: Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte, Berlin, auf: http://www.blum-hanke.de/aktuelles_fluggastrechte_baby.html
     
  11. Bommel

    Bommel Silver Member

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    Oh Mann, Juser Mulde hat sich aber viel Mühe gegeben. Doof nur, wenn man über die eigenen Füße fällt. Das nächste Mal einfach den Kopf vor Nutzung der Tastatur einschalten.....:lol:
     

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