Entschädigung bei Flugverlegungen

Dieses Thema im Forum "Economy" wurde erstellt von raustral, 18. Februar 2007.

  1. raustral

    raustral Platinum Member

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    Ausweichtage:

    Teilt ein Luftfahrtunternehmen einem Fluggast wenige Tage vor dem Abflugtermin mit, dass der Rückflug einer Berlin-Bangkok-Reise um einen Tag vorverlegt sei oder einen Tag später angetreten werden könne, so muss sich der Reisende, der wegen seiner Hotelbuchung und (urlaubs-)örtlicher Termine einen der angebotenen Ausweichtage nicht wahrnehmen kann, darauf nicht einlassen. Bietet das Flugunternehmen am gebuchten Rückflugtag keinen Ersatzflug an, so kann der Kunde sich selbst kümmern und die Gesellschaft auf Schadenersatz (hier in Höhe von 925 Euro) in Anspruch nehmen. Er hätte sich allenfalls auf eine Verschiebung des Rückflugtermins um zwei bis vier Stunden einlassen müssen. (Amtsgericht Berlin-Mitte, Aktenzeichen: 11 C 206/05) W. B.

    aus: Tagesspiegel 18.02.
     
  2. jensbert

    jensbert Bronze Member

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    So steht es in den von der EU erlassenen Verordnung der Fluggastrechte. Eine Flugstronierung welche 14 Tage vorher bekanntgegeben wird muss der Carrier keine Zahlung vornehmen (diese ist nach der Entfernung gestaffelt), zwischen 7 und 14 Tagen darf der Abflug um 2 und die Ankunft um 4 Stunden abweichen und später als 7 Tage sind noch Abflug 1 Stunde und Ankunft 2 Stunden Abweichung zulässig ansonsten sind Ausgleichszahlungen neben den Rechten bei Überbuchung einschlägig. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege!!!
     

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