Entschädigung bei Flugverspätung auch für mitgereiste Babys (unentgeltlich)

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von timm, 25. Juni 2013.

  1. timm

    timm Lotse

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    Hallo zusammen! Wir sind Anfang Februar diesen Jahres mit Tuifly (seperate Flugbuchung über tuifly.de) von Hamburg nach Gran Canaria geflogen. Der Flug war 6 Stunden verspätet. Meine Frage ist nun ob die EU Verordnung bei Flugverspätungen eine Entschädigung auch für mitgereiste Babys vorsieht - auch wenn diese "unentgeltlich" befördert worden sind und nur eine Servicegebühr von 15€ für das mitgereiste Baby angefallen ist? Freue mich auf eure Antworten!
     
  2. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Die Fluggastrechteverordnung unterscheidet nicht nach dem Alter der Passagiere, wohl aber danach, ob ein Passagier kostenlos gereist ist. Sofern die 15 € Servicegebühr ausdrücklich als solche deklariert wurden, gibt es keine Ausgleichszahlung.

    Artikel 3 (3) der Fluggastrechteverordnung: "Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. [...]"
     
  3. Trolly

    Trolly Silver Member

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    Dürfte es nicht egal sein, wie die Zahlung genannt wird?

    15 Euro sind in meiner Interpretation nicht "kostenlos".



    Da der TE für sein Kind als "normaler Reisender" die Buchung durchführen konnte dürfte der Tarif doch ganz normal öffentlich gewesen sein?
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2013
  4. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Ich wäre mir nicht so sicher, ob die EU Richtlinie Kleinkinder bis 2 Jahre ausschließt!
    Bei der Tuifly mag die Gebühr nicht ins Gewicht fallen, bei LH zahlt das Kleinkind (außer domestic, wo es frei fliegt) 10% des Ticketpreises, ohne Sitzplatzanspruch.
    Da kann schon einiges zusammenkommen. LH nennt das auch nicht "Gebühr" sondern "Flugpreis"! Der ist ganz offiziell buchbar.
     
  5. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Die 15 Euro wurden aber als "servicegebühr" definiert und der ausgewiesenen Flugpreis wird wohl 0 gewesen sein. Damit besteht kein Anspruch.
     
  6. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Ich habe mir gerade die Beförderungsbedingungen von tuifly.de angesehen. Dort heißt es:
    Anscheinend handelt es sich doch nicht um eine Servicegebühr, wie vom OP angegeben, sondern vielmehr um einen ganz normalen Tarif. Damit dürfte die EU 261/2004 anwendbar sein.
     
  7. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Die Gier mancher Leute kennt keine Grenzen.
    S
     
  8. Dark Helmet

    Dark Helmet Pilot

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    Diesen Aspekt habe ich bewusst ausgelassen, da ich die näheren Umstände nicht kenne. Grundsätzlich halte ich es auch für eher fragwürdig, eine Ausgleichszahlung für einen nahezu kostenfreien Flug in Betracht zu ziehen.
     
  9. nudelsuppe

    nudelsuppe Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Wohl wahr. Peinlich, wenn man schon versucht für einen kostenlos beförderten Säugling Entschädigung zu fordern!
     
  10. pepone100

    pepone100 Bronze Member

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    entsprechend der EU Richtlinie wird die Kompensation für Kleinkinder in Brei und Schnullern ausgezahlt.:icon_mrgreen:
     

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