Erstattungen wegen des Vulkanausbruchs im April

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von MGrund09, 12. Mai 2010.

  1. MGrund09

    MGrund09 Co-Pilot

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    Hallo zusammen,

    ich bin SEN und wollte im April mit LH von CGK nach FRA in der A-Klasse fliegen. Aufgrund des Flugverbots wegen der Vulkanasche musste ich drei Tage in CGK verweilen bevor es los ging. Ich hatte vor zwei Wochen die Auslagen für Übernachtung und Verpflegung dem LH-Service in Gütersloh eingereicht. Bis jetzt habe ich noch keine Reaktion erhalten.
    Habt ihr ähnliches erlebt und Eure Beleg auch eingereicht. Würde mich interessieren ob jemand schon ein Feedback erhalten hat. Insbesondere wie sich Lufthansa grundsätzlich in diesen Fällen verhält.
     
  2. Marcimarc

    Marcimarc Lotse

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  3. Wome

    Wome Bronze Member

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    Sollte das einen Unterschied machen?
     
  4. MGrund09

    MGrund09 Co-Pilot

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    Grundsätzlich wollte ich alle Fakten darstellen. Eventuell wird in Gütersloh der Stapel nach gewissen Vorgaben wie z.B. Status abgearbeitet. Dementsprechend könnte es sein, dass z.B. HON's bereits etwas gehört haben und Nicht-M/M Teilnehmer noch nicht.
     
  5. derdino

    derdino Pilot

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    Solltest du wirklich SEN sein, wüsstest du, dass LH an einigen Flughäfen für SEN Bargeldkassen hat, die etwaige Auslagen auch sofort nach Vorlage der verursachten Kosten begleichen. (Leider kann ich nicht sagen, ob dies für jede größenordnung an Forderungen gilt)
     
  6. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Vielleicht sollte man den Airlines in der jetzigen Situation auch ein wenig Zeit lassen, die gehen sicher zur Zeit unter und müssen natürlich auch die Ansprüche erstmal prüfen und ballern die Erstattungen wohl kaum einfach so raus. Ich finde 2 Wochen absolut akzeptabel um ehrlich zu sein, auch wenn es natürlich gerade bei einem First-Class-Passagier vielleicht Priorisierungen geben dürfte... Das finde ich etwas dürftig. Hast Du eine first reaction gekriegt, also eine Bestätigung des Eingangs? Oft steht da auch drauf mit wieviel Bearbeitunszeit zu rechnen ist. Auch das düfte man eigentlich von einem serviceorientiertem Unternehmen erwarten... Bei mir in der Firma läuft es jedenfalls so.
     
  7. MGrund09

    MGrund09 Co-Pilot

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    Das mit den Bargeld Kassen ist ein guter Witz. :lol:

    Eine Reaktion aus Gütersloh habe ich bislang nicht erhalten. Deshalb wollte ich ja mal bei Euch nachfragen ob Ihr schon Reaktionen diesbezüglich mit bekommen habt.
     
  8. Marcimarc

    Marcimarc Lotse

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    Und? Hast Du mittlerweile schon etwas von LH gehört? Ich nicht!
     
  9. MGrund09

    MGrund09 Co-Pilot

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    Ja, am 28. Mai hat mich der LH Service Center angerufen:

    Eine nette, weibliche Stimme hat sich Zeit genommen mir zu erklären, dass in solchen Fällen wie dem Vulkanausbruch eigentlich kein genereller Anspruch auf Erststattung der Hotelkosten und der Verpflegung besteht. Bei seinen "Premium"-Kunden (ich hatte ein bezahltes F-Ticket und bin SEN) will man aber kulanterweise einen Teil der Unkosten übernehmen. Ich hatte drei Übernachtungen, Verpflegung und Telefonate in Höhe von 600 Euro eingereicht. LH war zuerst bereit mit 200 Euro zu erstatten. Nach erneuter Abstimmung mit ihrem Vorgesetzten wurden daraus 300 Euro.
    Da damit die Übernachtungen bezahlt waren und ich einerseits nicht wirklich mit der Gesamtübernahme aller Verpflegungskosten (z.B. auch Beträge aus der Bar) und meiner Telefonate (auch viele privat/berufliche) gerechnet hatte und ich anderseits selbst an einer schnellen Regulierung intessiert war (kein Interesse mir eventuell noch 150 Euro einzuklagen) stimmte ich diesem Kompromiss zu. Das Geld soll innherlab von ca. 2 Wochen auf mein angegebenes Konto überwiesen werden.
    Nach ca. fünf Wochen Wartezeit, bin ich persönlich somit mit dem Vorgehen der LH zufrieden (a) persönlicher Anruf, b) mit Entschuldigung der Unanehmlichkeiten, auch wenn dies nicht die LH zu verschulden hatte, c) Auszahlung meiner Übernachtungskosten).
    Ich gehe aber davon aus, dass in Abhängigkeit des LH-Status und der Buchungsklasse bei weitem nicht jeder persönlich innerhalb dieser für diese Ereignisses kurzen Frist angerufen oder angeschrieben wird. Geschweige denn, ob und wieviel vergütet wird.
     
  10. Marcimarc

    Marcimarc Lotse

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    Nach meiner dritten Mail an LH Kundendialog Gütersloh hat sich immer noch keiner bei mir gemeldet.

    Hat jemand eine Telefonnummer von denen?

    Wo kann ich mich sonst beschweren? Luftfahrt Bundesamt? Gibt es da Formulare oder Vorlagen für sowas?
     
  11. jeffe

    jeffe Co-Pilot

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    ja ne is klar ne?! :mrgreen:

    PS: Kulanz geht immer zu kosten aller anderen, daher finde ich es schade, das in einem solchen Fall, der eindeutig höhere Gewalt ist, die LH dafür aufkommt... Und am Ende die Tix wieder teurer werden...

    cheers
     
  12. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Das sehen andere ganz anders.
     
  13. Privest

    Privest Pilot

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    Die Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht die Übernahme der Betreuungskosten (u.a. Hotel) durch die Fluggesellschaft unabhängig vom Grund der Flugverhinderung vor. Die Fluggesellschaften wußten das (seit 2004) und hätten etliche Jahre Zeit gehabt mit ihrer ansonsten ausgeprägten Lobbyarbeit diese Verordnung zu ihren Gunsten zu verändern. Wenn aber das Recht heute so ist, dann müssen die Fluggesellschaften eben bezahlen. Ihre Zahlungspflicht gegenüber ihren Kunden mit unsachlicher Argumentation zu verhindern, spricht nicht für ihre Seriosität. Wer nach Staatshilfe ruft, soll erst mal geltendes Recht beachten.
     
  14. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Ganz meiner Meinung - auch wenn ich persönlich nicht unbegrenzt von LH in diesem Fall fordern würde. Vom Gesetz her ist die Situation jedoch eindeutig und die Hinhaltetaktik von LH nicht akzeptabel. Ich dachte, es gibt inzwischen hohe Bußgelder bei Verweigerung (siehe Ryanair).
     
  15. Privest

    Privest Pilot

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    Ich bin ja auch (selbst als Betroffener) der Meinung, dass die EU-Verordnung ggü. den Fluggesellschaften unfair ist. Das kann aber nicht heißen, dass die Fluggesellschaften geltendes Recht einfach ignorieren oder nach Gutsherrenart (für Hons oder Sens) anders auslegen. Der CEO von Ryanair hat übrigens auf seiner Homepage verlautbart: "Ryanair zahlt Schadenersatz entsprechend der unfairen EU-Verordnung Nr. 261". Ob das in der Praxis so gelaufen ist weiß ich nicht, aber es zeigt zumindest, dass eine wenig gut beleumdete Fluggesellschaft weiß, dass es eindeutige rechtliche Vorgaben gibt. Deutsche Fluggesellschaften verweigern sich dem geltenden Recht.
     
  16. Marcimarc

    Marcimarc Lotse

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    Kann mir jetzt einer sagen, was ich machen soll?

    Auf mein Fax und meine 2 E-Mail reagiert LH nicht.

    Eine Telefonnummer von der LH Kundendialog Gütersloh finde ich nirgendwo.

    Und eine beschwerde beim Luftfahrt Bundesamt hat wohl nur zur folge, dass mögliche Bußgelder gg. LH geprüft werden.
    (Das LBA ist nicht ermächtigt, etwaige zivilrechtliche Ansprüche wie beispielsweise Ausgleichs- und Erstattungsleistungen oder Schadensersatz durchzusetzen. Diese können Flugreisende nur nach den im jeweils anzuwendenden Recht vorgesehenen Verfahren selbstständig geltend machen. Aufgabe des LBA ist es, das beschriebene Ordnungswidrigkeitenverfahren durch- zuführen, um die Einhaltung der genannten Verordnungen zu gewährleisten. Die Entscheidung des LBA in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat auf ein etwaiges Zivilgerichtsverfahren keinen Einfluss.)
     
  17. Guest

    Guest Guest

    http://konzern.lufthansa.com/en/service/contact.html
    Abschnitt Customer Relations. Hat mit Google genau zwei Sekunden gedauert.
     
  18. Marcimarc

    Marcimarc Lotse

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    Vielleicht hättest Du mal 2 Sekunden länger draufschauen sollen. :wink:

    Da steht, wie immer, leider nur die Faxnummer.
     
  19. migh-hh

    migh-hh Einsteiger

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    Es gibt ZWEI Möglichkeiten: MIT Rechtschutzversicherung auf jeden Fall einen Anwalt einschalten und Klage einreichen. OHNE den Fall der Schlichtungsstelle http://www.soep-online.de zur Klärung übergeben. AUF JEDEN FALL Beschwerde beim Luftfahrtbundesamt einreichen.

    OHNE Rechtschutzversicherung belaufen sich die Anwaltskosten bei außergerichtlicher Einigung auf ca. 100EUR, kommt es zur Verhandlung, fallen zusätzliche Gerichtskosten von ca. 150EUR (bei erstinstanzlicher Einigung) hinzu.

    Die Rechtslage ist VÖLLIG EINDEUTIG: Lufthansa MUSS Betreuungsleistungen (Unterkunft, Verpflegung, Telefonate) ZAHLEN. Die EU-Richtlinie lässt da keinen Spielraum zu. Die EU-Kommission und das deutsche Verbraucherschutzministerium haben sich ja auch entsprechend (s. dort, findet sich ganz leicht im Internet) geäußert.

    AUF KEINEN FALL macht es Sinn, sich weiter mit dem Lufthansa(Bertelsmann)-Kundendialog auseinanderzusetzen. Das ist pure Zeitverschwendung.

     
  20. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    In die Betreffzeile der Mails Wörter wie "juristische/rechtliche Schritte" oder "Klage" einfügen. Wird nämlich automatisiert gelesen (bei der Bahn genauso) und entsprechend bearbeitet, nach Keywörtern sortiert oder gar gelöscht. Ansonsten erhältst Du generell auf Mails schlecht oder spät Antwort. M&M (nicht LH) ist da noch eine Ausnahme.
    Kundendialog antwortet eigentlich relativ schnell, wenn im Fax entsprechende Worte und eine Fristsetzung in die Betreffzeile eingefügt sind. Sollte nach zwei Wochen keine Antwort erfolgen (EU-VO schreibt meiner Meinung nach eine Woche vor), gerichtliches Mahnverfahren (Online-Antrag beim zuständigen Mahngericht) oder besser gleich Klage einreichen. Klagevordrucke gibts im Internet und für diese Beträge braucht man wirklich keinen Anwalt.
    Bei den inzwischen hohen Bußgeldern vom LBA würde ich damit parallel fahren.

    Aber nochmals: LH muss nur Hotel und Verpflegungskosten übernehmen aber keine Ausgleichszahlung leisten. Ich persönlich würde wegen des Vulkanausbruchs auch keine Hotelkosten geltend machen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden.
     

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