Das können wir jetzt noch hundertmal hin- und herschicken: Blanker Unsinn kann als "Unsinn" bezeichnet werden, ohne daß es eine objektive Beleidigung darstellt. Unabhängig davon, ob jemand seinen Unsinn als hochwertige Info empfindet und sich durch das Aufzeigen, daß es sich um Unsinn handelt, beleidigt fühlt. Ein Beispiel, das (unter Umständen) Verständnis fördert: Jemand behauptet, die Erde sei eine Scheibe. Das ist Unsinn. Wenn nun ein anderer sagt, diese Behauptung sei falsch und in seiner Begründung den Unsinn als Unsinn bezeichnet, kann sich der Scheiben-Mensch zwar dadurch subjektiv beleidigt fühlen, wurde es aber objektiv nicht. Es ist und bleibt halt ein Unsinn.
Zu behaupten die Erde ist eine Scheibe ist nachweislich falsch (ob man hier unbedingt den Ausdruck "Unsinn" benutzen muss stelle ich ebenfalls in Frage). Aber ich habe behauptet, dass der Kollege in dem Film C fliegt (wenn auch nur ironisch gemeint). Was ist daran Unsinn?! Mittlerweile wurde zudem nachgewiesen, dass die Strecke FRA - Osaka 2007 mit einem A340-300 OHNE F angesteuert wurde. Wo bleibt der Unsinn und die Parallele zu der Scheibe?! :roll:
Dies stimmt für meine Begriffe allerdings allenfalls, wenn denn eine Person unbeabsichtigt angegriffen worden wäre. Für den hier diskutierten "Fall", in dem es darum geht, daß nicht etwa eine Person eine Ehrverletzung erlitten hat, sondern eine hier als "Information" eingestellte objektiv falsche Information (also Unsinn) als Unsinn bezeichnet wurde, braucht es keine Richtig- stellung, denn die vorhergehende Feststellung war ja richtig. :idea:
Eben nicht, da ich Recht hatte! Aber Du würdest wohl eher einen Stacheldraht als Zäpfchen benutzen bevor Du auch nur ansatzweise von Deiner Stellung zurück gehst. :roll:
>>>Das FCT ist offiziell nur für LH First Class Gästen mit Abflug (also erster Flug) ab Frankfurt am Main vorgesehen (Ausnahme HONs). Das wurde wieder kassiert. Das FCT ist WIEDER in FRA nur umsteigenden F-Gaesten zugaenglich. Die einzigen Voraussetzungen sind: F-Flug mit LH oder LX am selben Tag, egal ob bereits absolviert oder noch nicht; und Abflug ex FRA mit LH, LX oder OS. Auch mit separatem Ticket (z.B. Ankunft in F, Kurzstrecken-Weiterflug in E oder T oder so). In concreto bedeutet das fuer die eingangs erwaehnte Konstellation, dass hin Zugang moeglich ist, rueck nicht.