Ich weiß, dass dieses Thema auch schon in einem anderen Threat angeschnitten wurde. Dennoch möchte ich folgenden aktuellen Sachverhalt schildern - vielleicht hat jemand bereits Erfahrungen damit gesammelt: Ein Freund hat ein Economy (X-Klasse) Meilenticket bei M&M für 15000Meilen von Luxembourg nach Sofia mit Austrian Airlines via Wien gebucht. Der Flug (heute Morgen) von LUX nach VIE wurde gestrichen, daraufhin hat man ihn auf eine Luxair Maschine nach München und dann weiter mit LH nach Sofia umgebucht - allerdings fast 7 Stunden später: Originalbuchung: LUX-VIE OS438 9.25 - 12.05 VIE-SOF OS797 13.40 - 16.20 Umbuchung: LUX-MUC LG/LH2427 16.05-17.40 MUC-SOF LH3438 19.15-22.20 Das bedeutet für ihn immerhin über 6 Stunden Zeitverlust und bisher hat er keine Entschädigung dafür bekommen (also Essensgutschein o.ä.). Originalton der Luxair-Angestellten (Luxair ist der Handling Agent für LH/OS am Luxembourger Flughafen): "Machen Sie sich einen schönen Tag in Luxembourg". Meine Frage: Hat ein Reward-Ticket Besitzer die gleichen Rechte wie ein Passagier mit bezahltem Ticket, bzw. (ich wage es ja nicht auszusprechen, aber wirklich aus Unwissenheit frage ich das !) stehen ihm auch die gleichen Entschädigungen zu, wie einem Vollzahler ? Wäre schön, wenn Ihr Eure fundierten Meinungen hierüber hier posten könntet ... Grüße
Um dazu auch nur annähernd etwas Aussagekräftiges posten zu können, müßte man natürlich etwas mehr über die "Streichung" (und die Gründe dafür) sowie den Zeitablauf wissen. Grundsätzlich meine ich aber, daß es keinen Unterschied zwischen "Kaufticket" und "Award" (Prämien-/Meilen-Ticket) gibt. Wenn man also weiß (= meint, entscheiden zu können), ob ein Passagier mit einem Kaufticket einen Kompensations-Anspruch hätte, kann man ziemlich sicher sagen, was einem Passagier mit einem Award zustehen könnte (oder eben nicht).
danke erst Mal für Eure schnellen Antworten. Der Grund der Streichung wurde überhaupt nicht bekannt gegeben. Mein Freund sagte mir allerdings, dass nur 6 Passagiere für den Flug gebucht waren. Ich nehme mal an, dass die OS so kalkuliert hat, dass es wohl billiger ist, den Flieger zu streichen und die Passagiere umzubuchen, als einen Flieger aus Wien zu schicken, der beim Hin- und Rückflug fast leer ist. Offiziell war natürlich auch Nebel in Luxembourg .... aber andere Flieger sind ja auch gelandet ... Weiß jemand genaueres über die Entschädigung? Ich hatte da was von über 4 Stunden Verspätung etc. gelesen ..... Danke für die Antworten ....
Hallo! Das ist eine interessante Frage. Grundsätzlich glaube ich schon, dass Dein Freund die gleichen Rechte hat wie ein Passagier, der das Ticket (mit Geld) bezahlt hat. Die Buchungsklasse spielt hierbei eigentlich keine Rolle. Es heißt ja im Infoblatt des LBA: "Um einen Anspruch auf Leistungen gemäß der EU-Verordnung (Artikel 3) zu erheben sind folgende Voraussetzungen erforderlich: 1. Der Fluggast tritt den Flug auf einem deutschen Fughafen an oder Der Fluggast tritt seinen Flug in einem Drittstaat an, das Ziel ist ein deutscher Flughafen und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein nach der EU-Verordnung Nr. 2407/92 genehmigtes Luftfahrtunternehmen. 2. Der Fluggast verfügt über eine bestätigte Buchung und findet sich zu der vertraglich angegebenen Zeit oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor dem veröffentlichten Abflug zur Abfertigung ein oder Der Fluggast wurde vom Luftfahrt- oder Reiseunternehmen von einem gebuchten auf einen anderen Flug verlegt und findet sich zu der angegebenen Zeit oder, falls keine Zeit angegeben wurde, spätestens 45 Minuten vor dem veröffentlichten Abflug zur Abfertigung ein." Und eine bestätigte Buchung lag hier ja vor. Auf jeden Fall hätte für kostenlose Mahlzeiten und Getränke gesorgt werden müssen sowie für die Möglichkeit, Freunde / Familie / Geschäftspartner kostenlos telefonisch oder per Fax zu informieren: "- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit - Unentgeltlich zwei Telefongespräche oder Telexe oder Telefaxe oder e-mails" Die Aussage "Machen Sie sich einen schönen Tag in Luxemburg" finde ich in dem Zusammenhang etwas daneben :? Ich würde zur Sicherheit beim LBA anrufen und mich erkundigen. Es sollten mindestens die Restaurantrechnungen (in angemessenem Umfang) und Telefongespräche Deines Freundes (in der Wartezeit) übernommen werden. Aber eigentlich stehen ihm zwischen 250 (bis 1500 km Entfernung ) und 400 EUR (ab 1500 km) Entschädigung zu, da es sich ja genaugenommen um eine Annulierung handelt. (Laut http://gc.kls2.com beträgt die Entfernung LUX-SOF 1530 km :? ) Viel Glück! P.S.: Wurde der Flug wegen schlechtem Wetter gestrichen, trifft das logischerweise wohl nicht zu...
das Schöne war ja noch, dass der Flug ganz normal eingecheckt wurde , dann hieß es plötzlich "delayed" und dann urplötzlich gestrichen .... Diese Politik finde ich schon etwas seltsam, aber ich glaube durchaus üblich in der Branche. Und vielleicht ist ja wirklich dann die Ausrede mit dem Wetter da, obwohl der Airport in LUX ein "Nebellandesystem" (ähm, weiß jetzt nicht soo recht ob das so heißt ) besitzen wird ....
Hallo, eine bestätigte Buchung lag (unabhängig davon, ob es ein Kaufticket oder ein Award gewesen ist) tatsächlich vor. Aber weder sollte der Fluggast seinen Flug auf einem deutschen Flughafen antreten (LUX ist noch nicht deutsch ) noch war sein Ziel ein deutscher Airport. Insofern trifft diese von Dir gepostete EU-Verordnung schon mal auf diesen Fall nicht zu. Daß man sich in LUX etwas aufmerksamer um ihn hätte kümmern sollen, steht dagegen völlig außer Frage.
Hast recht, bin mit dem Flug nach München durcheinander gekommen. Gibt es eine ähnliche Verordnung für Luxembourg bzw. Österreich? Ich habe nur auf die schnelle diesen interessanten Text gefunden: Text Hört sich nicht so gut an. Den aktuellen Stand habe ich leider nicht gefunden
Keine Ahnung. Aber eigentlich würde ich schon meinen, daß es für österreichische bzw. luxemburgische Bürger ähnliche (wenn nicht gleichlautende) Verordnungen geben geben müßte.
Hallo, erstmal Gruesse ans Forum - ich lese schon laenger interessiert mit. Die obigen Beitraege sind zumindest missverstaendlich: Die genannte EU-Verordnung gilt zweifellos auch fuer den hier vorliegenden Fall (die Verordnung ist in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht und erfasst Fluege, die in einem EU-Mitgliedstaat beginnen oder enden). Lediglich die Zustaendigkeit des LBA als Beschwerdestelle ist auf "deutsche Faelle" beschraenkt. Da der Flug annuliert wurde, besteht grundsaetzlich zumindest ein Anspruch auf 250,- EUR Entschaedigung (bei Flugstrecken bis 1500 km). Dieser Anspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Fluggesellschaft kein Verschulden an der Annulierung betrifft (Beweislast liegt bei der Fluggesellschaft!). Viele Gruesse Meilenspass
Das täte mir leid, wenn es derart mißverständlich "rübergekommen" sein sollte. Ich hatte gemeint, daß die geposteten Vordrucke (die sich an das Deutsche LBA richten) nicht weiterhelfen. Der Freund, dem diese Unbill geschehen ist, müßte sich also eine zuständige Stelle in Österreich und/oder Luxemburg suchen, um dort unter Umständen Beschwerde erheben zu können. Und dazu fehlen mir Angaben.
Ich denke, es ist keinesfalls falsch, sich zwecks grundlegender Information ans LBA zu wenden, die werden schließlich schon öfter solche Fälle behandelt haben. Fragt sich nur, ob wirklich eine Entschädigung gewährt wird, denn (Auszug aus dem oben verlinkten EUROPA-Pressetext): "Die Kommission hat beschlossen, Österreich, Belgien, Luxemburg und Schweden vor den Gerichtshof zu bringen und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Slowakien zu richten, da diese Länder die europäischen Rechtsvorschriften über Fluggastrechte nicht eingehalten haben. Sie haben nicht alle ihre Verpflichtungen aufgrund der am 17. Februar 2005 in Kraft getretenen Verordnung erfüllt, die Fluggästen bei Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen oder großen Verspätungen mehr Rechte garantiert. So haben sie bisher noch keine wirksamen Regeln festgelegt, um bei Verstößen Sanktionen gegen Luftfahrtunternehmen verhängen zu können." Selbst wenn die 250 EUR nicht gewährt werden sollten, denke ich aber immer noch, dass eine Übernahme der Essens- und Telefonkosten in der Wartezeit recht und billig wäre und eigentlich eine Selbstverständlichkeit von Seiten der Airline sein sollte.
Unabhaengig von an einer Beschwerde an eine oeffentliche Instanz (sei es nun das LBA oder irgendeine nichtdeutsche Stelle) wuerde ich mich (sofern es ueberhaupt den Aufwand lohnt, was jeder selbst entscheiden muss) zunaechst mit einem formlosen Schreiben an die betreffende Fluggesellschaft wenden und die entstanden Kosten fuer die Verpflegung usw. sowie die Entschaedigung einfordern. Ob das wirklich Erfolg versprechend ist, steht auf einem anderen Blatt. Die Fluggesellschaften sind angeblich immer noch sehr zurueckhaltend, was die Anerkennung der Fluggastrechte auf Grundlage der genannten EU-Voerordnung anbelangt (es gab unlaengst erst einen ausfuehrlichen Bericht zu diesem Thema in der Welt am Sonntag - hab die Ausgabe allerdings nicht zur Hand).
Das meinen wir ja hier alle übereinstimmend. Die Frage war aber, ob es einen (durchsetzbaren) Anspruch gibt und ob es Aussicht auf Erfolg hat, hier etwas zu tun. Ganz davon abgesehen, daß wir ja immer noch nicht wissen, ob der umgeleitete Passagier nicht doch vor dem Flug nach München noch etwas zu essen und zu trinken oder "sogar" eine "sonstige Kompensation" bekommen hat. Möchte er "unumgängliche, zusätzliche Ausgaben" geltend machen wollen, muß er diese natürlich auch nicht nur behaupten, sondern gegebenenfalls auch (durch Restaurant-Quittungen o.ä.) nachweisen. Wenn der neue Zeitplan so eingehalten wurde, wie von Darius beschrieben, wird er ja gerade dabei sein, in Bayern umzusteigen. Vielleicht hören wir ja morgen mehr?
Hast Du eigentlich schon eine "offizielle" Beschwerde eingereicht? Die Airline ist auch dazu verpflichtet Dich in solchen Fällen zu beraten - das wissen die wenigsten! Hilft Dir hinter nichts mehr, aber die Reise wirst Du nicht mit einer Amex Karte bezahlt haben? Bei eingen Karten (ab platin) ist eine Entschädigungsversicherung integriert die dann Eintritt wenn die Gesellschaften nichts machen oder machen müssen. Da ich meist nur die Karte für Flugreisen einsetze, weiß ich nicht genau ob es diese Versicherung auch bei anderen Karten mit Versicheurngspaket gibt. Vielleicht einmal überprüfen.
Update: der Flug über MUC wurde ganz normal durchgeführt. In München hat man ihm dann am Gate geraten, sofort etwas zu unternehmen und sich zu beschweren. Leider war die Übergangszeit so kurz, dass dies nicht möglich war. Nun wird er sich erst mal in Sofia kundig machen - er kennt dort den Stationsmanager - und mal sehen, was dabei rauskommt. Werde euch natürlich auf dem Laufenden halten. Danke noch für die vielen Posts !
Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen. Hat die Verordnung jetzt auch in anderen EU Ländern Gültigkeit. Bei mir ganz speziel in Grichenland.