Flugannulierung und -umbuchung; Kostenerstattung Ryanair

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Globetrotter2006, 15. Juli 2012.

  1. Globetrotter2006

    Globetrotter2006 Einsteiger

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    Hallo,

    ich benötige eure Hilfe bei der Geltendmachung von Kosten gegenüber Ryanair.

    Zunächst einmal die Situation: Aufgrund eines Streiks der französischen Fluglotsen wurde ein Ryanair-Flug von Düsseldorf-Weeze nach Madrid annuliert. Es wurde von Ryanair auf einen Alternativflug zwei Tage später von Frankfurt-Hahn nach Madrid kostenlos umgebucht.

    Nun ist die Frage, welche Kosten ich geltend machen kann und vor allem wie. Nach EU-Verordnung 261/2004 steht keine Entschädigungspauschale von Ryanair zu, allerdings muss für Verpflegung, Transport und Unterkunft aufgekommen werden, richtig? Da der Flug abends war und wir gegen 23 Uhr am Flughafen "festsaßen" (zusammen mit allen anderen Passagieren aus zwei annulierten Flügen), wurden wir von Freunden aus Bochum abgeholt und konnten bei ihnen für zwei Tage unterkommen. Es sind folgende Kosten entstanden:

    Fahrtkosten
    • Autofahrt von Freunden von Bochum nach Weeze[/*:m:2mgr84x7]
    • Parkticket in Weeze[/*:m:2mgr84x7]
    • Autofahrt mit Freunden von Weeze nach Bochum zurück[/*:m:2mgr84x7]
    • Autofahrt mit Freunden von Bochum nach Köln[/*:m:2mgr84x7]
    • Busfahrt von Köln nach Frankfurt[/*:m:2mgr84x7]
    Verpflegung und Unterkunft bei Freunden

    Nun meine Fragen:
    1. Können uns unsere Freunde eine Rechnung für Verpflegung und Unterkunft ausstellen? Und falls ja, welche Pauschalbeträge gibt es dort?
    2. Ryanair hat bereits das gescannte Ticket für die Busfahrt von Köln nach Frankfurt bezahlt. Was nicht bezahlt wurde, sind das Parkticket in Düsseldorf-Weeze (angeblich kann dieses nicht geltend gemacht werden; stimmt das?), sowie ALLE Autofahrten (Bochum->Weeze; Weeze->Bochum; Bochum->Köln). Wie mache ich diese Kosten am besten geltend? Ich habe bereits ein Dokument eingereicht, auf dem unsere Freunde die Fahrt+Fahrtkostenbezahlung bestätigen. Wir haben einen Preis von 30cent/km gewählt - wie er auch für die Pendlerpauschalen üblich ist. Als Distanz haben wir die Googlemaps-Werte genutzt. Weiterhin haben wir sogar eine Meldebestätigung der Freunde eingereicht, um Bochum als "Aufenthaltsort" zu bestätigen. Trotz allem wurde die Bezahlung von Ryanair bisher abgelehnt, da nur "quittierte und im Zusammenhang mit der Annulierung stehende Kosten" geltend gemacht werden können. Wie kann ich diese Kosten eindeutig und wirksam geltend machen?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe!
    Viele Grüße,
    Globetrotter2006
     
  2. Globetrotter2006

    Globetrotter2006 Einsteiger

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    Kann mir keiner weiterhelfen? :( Schade.
     
  3. Sweety222

    Sweety222 Einsteiger

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    und wie ist es ausgegangen?

    Die Fluggesellschaft hätte selber für Unterkunft aufkommen müssen. Das steht in der Fluggastrechte VO
     

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