Flugausfall MUC - FRA

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Der rote Baron, 27. Januar 2010.

  1. Der rote Baron

    Der rote Baron Bronze Member

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    Guten Tag,

    FRA MUC heute 8:30 wurde gestrichen wegen technischem Defekt Flieger, d.h. alle wieder aussteigen. Business wurde umgebucht auf nächsten Flieger, die gesamte Eco auf den 10:05 Flug.

    Wie ist das mit Entschädigung? An den Aufstellern am Schalter steht man solle sich seine Rechte sagen lassen wenn ein Flug ausfällt oder mehr als 2 Std verspätet ist. In dem Fall ist er ja ausgefallen und Verspätung war aber nur 1,5 Stunden.

    Die LH Dame am Schalter hat sich auf meine Frage hin bedenkt gehalten und konnte oder wollte nichts sagen, meinte was von technischer Defekt = höhere Gewalt und daher kein Schadensersatz, aber ist doch Unsinn. Höhere Gewalt = Unwetter, OK, aber technik?


    Wer weiss hier Bescheid wie die Lage ist?
     
  2. spongebob

    spongebob Bronze Member

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    Ich gehe mal davon aus, dass diese Regelung auf dem Eintritt des schlimmeren der beiden Faelle beruht, was in Deinem Fall eine Verspaetung von mehr als zwei Stunden gewesen waere. Nicht bei jeder Route hat LH den Luxus innerhalb zwei Stunden Ersatz zu finden, daher wohl der Passus mit dem Ausfall. Ist aber nur meine eigene Meinung, die auf keiner spezifischen Quelle beruht.........

    Abgesehen davon, Du bist 90 Minuten zu spaet sicher und unbeschadet angekommen, und das zu einer Tageszeit und von einem Flughafen, wo man durchaus ab und zu mit Verspaetungen rechnen kann. Warum gleich an Entschaedigung denken? Lufthansa, so wie die meisten Airlines tun sowas nicht mit Absicht, oder aus habitueller Fahrlaessigkeit.

    Nur mal so zum Nachdenken :idea:
     
  3. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Du hast zwar Recht, dass ein technischer Defekt keine höhere Gewalt ist. (Sonst würde es ja so gut wie nie Ersatz geben.)

    Pauschalen Schadensersatz bekommst du bei 1.5 Stunden nicht. Könntest höchstens versuchen, konkreten Schadensersatz zu verlangen. Dann müßtest du aber genau nachweisen, dass dir durch LH ein konkreter Schaden entstanden ist.
    Da dies kaum jemand schafft, hat man(EU und EUGH) ja gerade den pauschalen Ersatz (ohne konkreten Nachweis) eingeführt.
    Aber nicht bei 1.5 Stunden!
    Die LH Frau hat offenbar nicht gewollt oder keine Ahnung gehabt. Grundsätzlich ist das Bodenpersonal verpflichtet, über Ersatzansprüche aufzuklären. Sie könnte sich natürlich auch auf den Standpunkt stellen, dass bei 1.5 Stunden sowieso keine Entschädigung anfällt, also auch eine Info obsolet sei.
    Also, vergiss es am Besten.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Bei 1,5 Stunden hast du keine weiterführenden Ansprüche die den Aufwand der Durchsetzung wert sind - das geht frühestens ab 2 Stunden aufwärts los.

    Das ist umstritten, da man sich ja auf vorschriftsmäßige Wartung und die dann unvorhersehbare technische Beeinträchtigung berufen kann. ABER: Es ist mittlerweile mehrfach von rechtlicher Seite geäußert worden, dass es an großen Basen einer Fluggesellschaft zumutbar sei, technische Defekte umgehend durch z.B. Ersatzmaschinen beheben zu können und somit wenn ein Flug wegen sowas ausfällt keine höhere Gewalt vorliegt und die Airline in der Pflicht ist. Strandet deine Maschine in der hintersten Mongolei, sieht das etwas anders aus.
     
  5. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Einfach nur peinlich! Armes Deutschland.
     
  6. Huehnerhugo

    Huehnerhugo Bronze Member

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    Gemäß der aktuellen Rechtsprechung sind technische Beeinträchtigungen nur dann höhere Gewalt, wenn diese auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Das wäre z.B. der Fall bei Sabotageakten gegen die Airline, Terrorakten oder bei Serienfehlern an einem bestimmten Flugzeugtyp.
    Selbst wenn die Fluggesellschaft eine ordnungsgemäße Wartung ihrer Maschinen nachweisen kann, kommt sie nicht aus der Haftung heraus. Wer nicht wenn die Flugesellschaft selbst soll auch für den einwandfreien Zustand des Fluggerätes verantwortlich sein?

    Im konkreten Fall (Annullierung des Flugs) gibt es demnach den pauschalierten Schadensersatz nach der EU-Fluggastverordnung in Höhe von 250 Euro.
     
  7. B743

    B743 Silver Member

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    Mit Verlaub, das ist eine schwachsinnige und zudem eine falsche Aussage :!:
    Sollte ein Flieger aus einem technischen Grund ausfallen und die Airline stellt ( angenommen ) sofort ein Ersatzflieger zur Verfuegung und du kommst daher z.b. puenktlich an deinem Zielort an, steht dir ja auch nichts zu :idea:

    Sorry, armes Deutschland.....Geiz ist geil & abstauber Mentalitaet hat auch irgendwo seine Grenzen.
     
  8. Huehnerhugo

    Huehnerhugo Bronze Member

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    an meinen lieben Vorposter:

    bitte erst den Sachverhalt lesen, dann verstehen und danach urteilen: im vorliegenden Fall sind die Passagiere auf den "nächsten Flieger" umgebucht worden.Mithin ist der Flug komplett annulliert worden und folglich gibts die von mir beschriebene Entschädigung. So wie ich den Thread-Opener verstanden habe, ist er letztlich mit einer Maschine mit einer anderen Flugnummer befördert worden.

    Sollte einmal der Fall eintreten, dass einfach eine Ersatzmaschine genutzt wird, diese jedoch unter der ursprünglichen Flugnummer operiert, gibt es die von mir angesprochene Entschädigung - und da hat der Vorposter Recht - nicht. In diesem Fall wäre ja auch keine Annullierung gegeben,s ondern lediglich ein Austausch des Fluggeräts. Etwas anderes würde aber gelten, wenn hierdurch eine Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden eintreten würde. In diesem Fall wäre allein aufgrund der Verspätung wiederum der Anspruch auf die 250 Euro gegeben.

    Grüße,

    Hugo
     
  9. B743

    B743 Silver Member

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    an meinen lieben Vorposter:

    auch wenn die Fluglinie 100 neue Flugnummern vergibt, heisst das noch lange nicht, das du ein Anspruch auf Entschaedigung hast !
    Wenn z.b. LH den Flug LH 123 streicht und 5 Minuten spaeter eine andere Maschine am Nachbargate unter Flugnummer 124 dich ans Ziel befoerdert und du unter Umstaenden sogar noch frueher am Zielort ankommst ( was durch die grosszuegige Flugzeitplannung durchaus sein kann ), hast du sicherlich absolut keinen Anspruch auf irgendeine Entschaedigung.

    Einfach laecherlich !!
     
  10. Huehnerhugo

    Huehnerhugo Bronze Member

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    an meinen lieben Vorposter:

    Leider liegst du mit deiner Ansicht komplett daneben. Bitte lies dir mal die EU-Fluggastverordnung durch. Es kommt einzig und allein darauf an, ob der Reisende mit dem Flug befördert wurde, den er gebucht hat. Die Ankunftszeit ist diesbezüglich nicht relevant. Bucht man den Flug LH0815 mit Abflug um 15:00h und Ankunft um 16:00h und wird dann aber mit den Flug 4711 mit Abflug um 15:05h und Ankunft um 15:55h befördert, ist der Anspruch nach der EU-Fluggastverordnung gegeben, soweit nicht höhere Gewalt im Spiel ist. Es kommt hier einzig und allein auf die Flugnummer an. Klingt auf den ersten Blick komisch, ist aber so.
     
  11. B743

    B743 Silver Member

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    Viel Spass beim erfolglosen Einklagen....jeder hat ja so seine Hobby's 8)

    **Kopfschuettel**
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Nicht streiten, Leute. Ihr habt nämlich beide nicht ganz unrecht. Es gibt ja nicht nur DIE Anspruchsgrundlage. Wenn ein Flug anulliert wird, und darin ist die Gesetzgebung eindeutig, entsteht ein erster Anspruch auf Entschädigung (vor allem Ersatzbeförderung, Geld gibts nur wenn der Ersatzflug deutlich später als der ursprüngliche ankommt!) - maßgeblich dafür ist in der Tat die Flugnummer. Es ist allerdings durchaus auch relevant, wie lange der Reisende dann auf seine Ersatzbeförderung warten muss - daraus resultieren dann nämlich, ergänzend zu denen für die Anullierung, ggf. weitere Ansprüche bezüglich Verpflegung, Unterkunft usw. Wartet er beispielsweise nur 20 Minuten, hat er keine weiteren Ansprüche neben der für die Anullierung an sich (die durch eine Umbuchung auf eine sehr zeitnahe andere Ankunftszeit erledigt sind). Wartet er einen halben Tag z.B., kommt je nach dem noch Verpflegung, Unterkunft etc. oben drauf. Ihr streitet euch hier eigentlich über zwei verschiedene Dinge.
     
  13. Der rote Baron

    Der rote Baron Bronze Member

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    Hey Jungs, mal immer locker und frisch bleiben. Kein Grund zu streiten. Ich habe weder vor LH zu verklagen noch zur Bild Zeitung zu rennen. Ich will auch keine Revolution anzetteln oder sonst was.

    Aber bei jedem Schalter stehen aus gutem Grund (vermute gesetzlicher Verpflichtung) die Aufforderungen man soll die Airline bei Flugausfall auf zustehende Entschädigungen ansprechen. Genau das habe ich gemacht und das Mädel hatte halt keine Ahnung. Kann ja mal vorkommen, wobei mir es aber eher vorkam als wäre es Absicht.

    So, und das es hier ein Forum gibt mit lauter Vielfliegern die evtl schonmal ähnliches gemacht haben dacht ich mir frag ich halt mal. Wenn nun es eine klare Regelung gäbe dass mir hier etwas zusteht, warum sollte ich es denn dann nicht mitnehmen? Was ist schlimm daran etwas zu nehmen was einem zusteht?

    Nicht falsch verstehen, ich bilde mir nicht ein dass die Sache so schlimm war dass ich jetzt unbedingt eine Entschädigung haben MUSS. Wenn es aber so wäre dass man hier was kriegen kann warum soll ich das nicht mitnehmen. Mir schenkt doch auch keiner was.

    Oder, meine lieben Moralapostel, sagt ihr auch wenn ihr ein Upgrade angeboten bekommt "Ach nöööö, liebe Fluggesellschaft, lass mal lieber stecken. Ich weiss ja, dann kostet euch das Essen mehr, und ihr seid ja auch nur eine kleine Firma mit begrenzten Möglichkeiten, ich glaub Eco tuts mir auch...! ?

    Also, immer locker durch die Hose atmen, und übertreibts nicht gleich mit eurer Überdosis Moralin. Fragen wird doch noch erlaubt sein.
     
  14. miles-and-points

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    Natürlich machen Dich die Airlines darauf aufmerksam, daß Du in
    bestimmten Fällen einen Anspruch auf Information hast (und auch
    gern nachfragen solltest). Aber das bedeutet doch nicht, daß jede
    Mitarbeiterin sich nun die Zeit nehmen müßte, jedem einzelnen
    Pax einen fundierten Vortrag zu rechtlichen Auswirkungen solcher
    Verspätungen oder gar Ausfällen zu halten - soviel Zeit können sie
    doch gar nicht haben. Wohl aber können sie Dich mit einem Info-
    Blatt beglücken - und Du kannst auf den entsprechenden Seiten im
    Internet Dich weiter schlaumachen. - Und nun wieder ausatmen. 8)
     
  15. Der rote Baron

    Der rote Baron Bronze Member

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    Das stimmt. Genau so hatte ich auch gedacht dass das läuft. Hab sie auch ganz lieb und lächelnd und freundlich gefragt ohne zu motzen oder Theater zu machen. Als sie dann sagte sie mag da nix sagen weil sie nicht so recht weiss und nix falsches sagen mag hab ich sie noch ganz charmant gefragt ob sie denn da nicht so standard merkblätter mit standardinfo zu hat. Hatte sie aber nicht, sie meint das gibts nicht und ich soll doch mal bei "der beschwerdestelle" anrufen.

    Hab ich aber noch nciht wollt mich erst mal im internet schlau machen.
     
  16. miles-and-points

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  17. Guest

    Guest Guest

    Das Problem ist, dass das schnell zu absurd übersteigerten Anspruchsforderungen führt, die nur in Ärger enden wenn es - berechtigtermaßen - nix gibt. Daher ist vorher einbremsen aus der Erfahrung heraus im Interesse aller.
     
  18. Der rote Baron

    Der rote Baron Bronze Member

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    Danke für den Link zum "nicht existenten" LH Merkblatt. Genau sowas hab ich gesucht, durchgelesen und weiss nun dass nix ist mit Ausgleich da Verspätung unter 2 Stunden. Kein Problem, das wollt ich nur wissen.

    Was mich allerdings stört ist dass ich sehe dass M&M mir für den MUC-FRA nur die Hälfte der Meilen gutgeschrieben hat. Hatte Eco Klasse B gebucht. Beim umgebuchten neuen Flug hatte ich nicht darauf geachtet, aber da steht nun tatsächlich nun Klasse "M", die anscheinend nur halbe Meilen gibt. Das find ich dann aber schon unverschämt, das werde ich so nicht hinnehmen.
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Musst du auch nicht, Meilen hat es immer nach der tatsächlich bezahlten Buchungsklasse zu geben (ist leider auch bei Upgrades so :lol: ).
     
  20. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Gerne doch.

    "Nicht existent" war das nie; möglicherweise hatte die Mitarbeiterin
    in Deinem Fall für Dich nur keines (mehr) gedruckt in Händen und hat
    deshalb auf die "Beschwerdestelle" (oder das Internet?) verwiesen. :idea:
     

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