Fluggastrechte bei Kontrollen

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 14. Februar 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    möchte gern mal ein recht heisses Thema diskutieren: Welche Rechte hat man als PAX bei Kontrollen am Flughafen, insbesondere im Ausland?

    Hierzu folgende Geschichte:
    bin letzten Montag vom PMV (Insel Margarita, Vzla) nach Fra geflogen, Flug war in Comfort Class mit Condor.
    Als ich mich dem Check-in-Schalter näherte stoppten mich 4 Typen, in Zivil (Jeans+T-Shirt) gekleidet, und fragten nach meinem Pass und woher ich käme. Ich war zuvor rund einen Monat in Barranquilla, Kolumbien, gewesen und am selben Tag zuvor von BAQ über BOG und CCS nach PMV gereist.
    Als ich sagte, dass ich aus Kolumbien komme, nahmen sie mir sofort meinen Pass ab und schleppten meine Koffer und mich in eine Art bessere Besenkammer zur Durchsuchung. Der Ton, in dem man mit mir sprach, glich wohl etwa dem gegenüber einem Inhaftierten in einem venezuelanischen Gefängnis.
    Ich musste alles öffnen, es wurde alles peinlich genau durchsucht. Ich hatte einige Tüten kolumbianischen Kaffee im Gepäck, jede Tüte wurde mit einem Tepichmesser aufgestochen und peinlichst genau auf Drogen untersucht. Nach diesem Procedere sagten die Typen mir, dass nun ein "Gesundheitstest" nötig sei, schliesslich könnte ich ja Drogen geschluckt haben..
    Die Typen schleppten mich samt meinen Koffern auf einen dunklen Parkplatz ausserhalb des Flughafens, dort in einen dunklen Kleinbus und fuhren dann so ca. 20 Minuten bei Vollgas in eine Klinik. Dort angekommen sagten sie mir, dass nun eine Röntgenaufnahme meines Unterleibs duchgeführt werden müsse. Ich fragte mehrmals, ob das alles so zulässig sei, woraufhin man mir erwiderte, dass ich, falls ich mich weigere, gleich in Handschellen abgeführt würde. Die 4 waren auch bewaffnet, ich könnte ja einen Fluchtversuch wagen...
    Dann kam jemand im grünen Kittel und sagte mir, ich solle einfach meine Hose herunterlassen, und dann wurde ich ohne jeden Schutz geröngt, also keine Bleiweste, nichts..
    Naja, das Bild war dann natürlich negativ, dann gings zurück zum Flughafen, wo ich dann endlich meinen Pass wiederbekam und gerade noch den Flieger erreichte.

    Ich würde sehr gerne wissen, ob jemandem schonmal ähnliches widerfahren ist und ob diese Leute das Recht hatten, mich derartig zu behandeln. Hab soetwas jedenfalls noch nie erlebt..
    Das einzige, was diese Typen mir auf hartnäckiges Nachfragen zeigten, war ein Umhängeschild, auf dem sie sich wohl als Flughafendetektive auswiesen...

    Der Wellensittich
     
  2. DiBrod69

    DiBrod69 Pilot

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    Mein aufrichtiges Beileid.

    Das sind solche Erlebnisse die man möglichst schnell abhacken und aus dem Gedächnis verbannen sollte, denn sonst macht Reisen keinen Spass mehr.

    Ob das Prozedere zulässig war oder nicht spielt eigentlich keine Rolle den ohne Diplomatenpass kann sich keiner wirklich dagegen wehren.

    Vielleicht solltest du Ihnen noch nichtmal verübeln das Sie Ihren Job taten.

    Nach mehreren Erlebnissen ausserhalb jeder Rechtstaatlichkeit in den GUS-Ländern, die zum Glück nicht mir passiert sind, hege ich doch weise Zurückhaltung bei der Bezeugung meines Rechtsempfindens. Meine einzigen eigenen Zusammenstösse mit Miliz bzw. Alpha-Truppe in RU überstand ich auch nur durch dümmliche Zurschaustellung eines unwissenden Touristen glimpflich.

    Wie schon gesagt. Abhacken und verdrängen. Wir sind hier viel zu verwöhnt um mit solcher Willkür umgehen zu können.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Mir geht es ja heute nur noch darum, zu erfahren, ob es nicht so etwas wie ein weltweit geltendes Recht für Fluggäste bei solchen Kontrollen gibt, oder ob es irgendeine Möglichkeit gibt, sich in Zukunft anders zu verhalten, oder ob etwa Condor als Carrier nicht Einfluss darauf hat, wie ihre Fluggäste behandelt werden... war ja immerhin noch ein C-Ticket..
    :cry:

    Der Wellensittich
     
  4. DiBrod69

    DiBrod69 Pilot

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    Na ja. Internationales Recht. Ich denke doch das es das gibt. Dürfte sich aber dann erst hinter dem Check-In abspielen.
    Dich haben Sie ja auf dem weg dorthin abgefangen. Von daher hättest du dich auf ein solches ohnehin nicht berufen können und zum Glück auch nicht getan. :wink:

    Aber es sollten sich im Forum doch ein paar Anwälte finden lassen, die nach Jahrzehnten des Studiums und/oder auf dem Fahrersitz eines Taxis (Und das vielleicht sogar jetzt noch) eine Meinung dazu haben. :roll:
     
  5. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    "Internationales Recht" gibt es hier keines, dh. auch nach dem Passieren der sog. "Zollgrenze" befindet man sich immer noch auf dem Territorium des jew. Landes und untersteht somit dem dortigen Recht bzw. der lokalen Willkuer.

    Erst wenn die Tueren geschlossen sind und sich das Flugzeug in der Luft befindet, gilt dann das Recht des Landes, in welchem das Flugzeug immatrikuliert ist.

    Zur Frage der Verhaeltnismaessigkeit kann ich nur sagen: andere Laender, andere Sitten ... vielleicht kann Mennix zu den Sitten und Gebraeuchen im AMS auch noch etwas mitteilen :wink:

    Und zudem hat man vor einigen Monaten sogar den schweizerischen Bundespraesidenten in FRA tuechtig "gefilzt" (was ich nebenbei ganz loeblich finde, aehh, natuerlich, dass er Linie flog anstatt mit einem teuren Privatjet)

    Aber dennoch: willkommen zurueck, Wellensittich !


    @DiBrod69: es muss nicht immer ein Taxi sein, sondern manchmal reicht es auch fuer ein 180° Bett vor den Fluegel 8)
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Was ich in der Tat spannend finde, ist, ob die wirklich das Recht hatten, mich in einem Kleinbus vom Flughafen weg in eine Klinik zu fahren...das zweifle ich doch stark an...

    OK, Flughafenkontrollen am Airport gut und schön, Koffer öffnen und ähnliches, aber ein Verlassen des Flughafengebäudes kurz vor Abflug und eine Röntgenaufnahme ohne jeden Schutz???

    Kann ich mir kaum vorstellen.. Würde jedenfalls gern die Gelegenheit nutzen um mich zu beschweren.. Tips / Ratschläge dazu???

    Der Wellensittich
     
  7. 08/15 PAX

    08/15 PAX Platinum Member

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    Ob sie das Recht hatten, dies zu tun bzw. ob fuer die koerperliche Untersuchung bzw. die kurzzeitige Inhaftierung allenfalls noch ein richterlicher Entscheid noetig gewesen waere, ergibt sich abschliessend aus der Strafprozessordnung von Venezuela.

    Grundsaetzlich sind aber Roentgenuntersuchungen bei vermeintlichen boyypackern auf der ganzen Welt gang und gaebe, wobei dies halt je nach Ort kuerzer oder laenger dauert bzw. entsprechend (un)zivilisiert ablauft.

    Wenn der Flug verpasst worden waere, so haette man als Unschuldiger grundsaetzlich Anspruch auf Schadenersatz. Ob dieser indes durchsetzbar waere, liegt in den venezolanischen Sternen ...

    Einen Genugtuungsanspruch sehe ich indes mangels Schwere des Eingriffes in die persoenliche Integritaet keinen, dh. dafuer dauerte der Freiheitsentzug zu kurz.

    Ich persoenlich wuerde die Sache jedenfalls geistig abhaken und keine Beschwerde einreichen - man weiss ja nie, ob man dann allenfalls auf einer schwarzen Liste landet.
     
  8. nemaxjr

    nemaxjr Gold Member

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    Hi,
    ich kann dir leider nur dieses Forum empfehlen

    http://www.recht.de/phpbb/
    Vielleicht kann dir dort jemand zumindest einen Schritt weiterhelfen. Konkrete Rechtsberatung ist ja nicht zulässig. Ansonsten fällt mir noch das Auswärtige Amt und (falls es dort sowas gibt) die deutsche Botschaft von Venezuela ein.
     
  9. rampant

    rampant Gold Member

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    Beileid!

    Ich denke eher Rechte schön und gut! Nur wer hätte Sie dort durchsetzen wollen? Zeigst du dich nicht kooperativ, fahren die vielleicht eine ganz andere Schiene, ob rechtens oder nicht, machen wird man auch da nix können!
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Also meine Erfahrung sagt mir das sich "Rechte" im nicht europäischen Ausland nur äusserst schwer durchsetzen lassen. Im Zweifelsfall handelt es sich um ein Missverständniss, die Herren Polizisten entschuldigen sich kurz - und das wars.

    Ich frage mich ja wie in aller Welt du in der geschilderten Situation, deine wie auch immer gearteten Rechte hättest durchsetzen wollen, vor allem im Hinblick auf den von dir gebuchten Flug, die Zeit hättest du nicht gehabt.
     
  11. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    auch mein beileid, aber ich denke dass die schon sicher richtig handeln, denn kolumbien ist nun mal eine drogenhochburg und wenn man in solch ein land reist muss man auch immer damit rechnen, dass sowas passiert
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Aber gerne doch. Ich habe es selbst schon erlebt, dass ein Mitglied des holländischen Königshauses ( Prinz Willem Alexander - richtig geschrieben? ) Nach seiner Ankunft aus Curacao gefilzt wurde, einfach weil es die Anweisung gibt, JEDEN Passagier aus Aruba und Curacao zu kontrollieren. Fand ich ehrlich gesagt gut.

    Wenn man mit KLM ex AMS in CGN oder DUS ankommt, stehen da immer gaaaaaanz unauffällige Typen in Jeans und Lederjacke ( Balkoverschnitte eben ) die dann meinen einen auf Drogenfahnder zu machen. Es ist megalächerlich, aber wichtig ist anscheinend, dass die Jungs sich selber ernst nehmen. Die stürzen sich dann auf jeden der nicht nach "Deutsch" aussieht. Als Farbiger in CGN anzukommen und mit KLM geflogen zu sein, ist fast schon eine Durchsuchungsgarantie. Gelben Priority Tag am Gepäck ist aber der Freifahrtschein.

    Wer sich hier also über ein rüde Behandlung in Südamerika beklagt, sollte mal sehen, was die Deutschen abziehen. Lächerlicher geht es nicht mehr.

    Und ja! Vor Boarding gilt das Gesetz des Landes. Bad luck!
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Trotzdem bin ich immer noch der Meinung, dass in D so eine Durchsuchung humaner und sachter vor sich geht, denn hierzulande gilt halt deutsches Recht und da müssen sich auch die Drogenfander dran halten..

    Und ich denke mal im Zweifelsfall haben die an allen deutschen Flughäfen wenigstens ein Röntgengerät, so dass sie einen dann nicht in einem dunklen Wagen stundenlang weg vom Flughafen fahren müssen, oder??

    Der Wellensittich
     
  14. vhertling

    vhertling Pilot

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    Genauso unauffällige Typen stehen am Ankunfstgate auf fast jedem Flug von IST nach MUC oder FRA. Und dann fange ich wirklich an nach der Verhälnismaässigkeit zu fragen :roll:
     
  15. Guest

    Guest Guest

    "Human" ist relativ. Zuerst kommt hier die händige Afterkontrolle. Danach kommt eine Röntgenaufnahme vom Speise- und Verdauungsttrakt. Warum es bei Dir anders gemacht wurdem kann Dir das Konsulat sagen. Stundenlange Fahrten und verpaßte Abflüge gehen zuweit.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    "Human" ist relativ. Zuerst kommt hier die händige Afterkontrolle. Danach kommt eine Röntgenaufnahme vom Speise- und Verdauungsttrakt. Warum es bei Dir anders gemacht wurdem kann Dir das Konsulat sagen. Stundenlange Fahrten und verpaßte Abflüge gehen zuweit.
     
  17. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Hallo Wellensittich,
    da kann ich Frank nur Recht geben. Du hast Glück gehabt, dass Sie Dir nicht hinten reingefasst haben, dass ist nämlich absolut üblich, auch in Deutschland. Natürlich ist es absolut bedauerlich und ärgerlich dass Dir das passiert ist, weil es ja auch sehr in die persönlichen Rechte eingreift, aber machen kann man dagegen wenig.
    Was das Röntgen Deiner Gonaden ohne Bleischutz angeht, ist zwar ärgerlich, aber die Strahlenbelastung Deiner Hoden durch den Langstreckenflug ist eindeutig grösser. Vielleicht beruhigt Dich das ja ein wenig.
    Ob es an deutschen Flughäfen Röntgengeräte für solche Zwecke gibt weiss ich nicht. Entgegen den Röntgengeräten zur Gepäckkontrolle unterliegen solche Geräte dem Medizin-Produkte-Gesetz. D. h. die Auflagen zum Betreiben sind deutlich strenger, was es teurer macht. Insofern glaube ich eher, dass auch deutsche Beamte mit Dir in ein Krankenhaus fahren, um dort die Aufnahme machen zu lassen. Hinzu kommt ja auch noch, dass Du einen Fachmann zum beurteilen des Bildes brauchst, die Aufnahme allein tut es ja nicht.
    Was die "Rechte" im Ausland angeht, kann ich mich nur Vorrednern anschliessen. Häufig hast Du keine Rechte, sobald man das Drogenhandels verdächtigt ist und die Behörden können relativ viel mit Dir machen.
    Ach ja und was den Kaffee in Handgepäck angeht. Kaffee ist ein bliebtes Versteck für Drogen, da das Eigenaroma die Drogenhunde täuschen soll. Insofern kommt jemand, der aus Kolumbien mit Kaffee im Handgepäck einreist, sehr zügig ins Visier der Fahnder. :)
    Viele Grüße
    Selenum
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Hab recht herzlichen Dank für deine Antwort, Selenum!

    Bin jetzt in der Tat doch beruhigter, gut zu wissen, dass die Strahlenbelastung ohne Schutz nicht sehr hoch ist, ich hatte mir das anders ausgemalt, da mir bei bisherigen Röntgenaufnahmen in D immer peinlich genau eine Bleischürze angelegt wurde.
    Lässt sich die Strahlenbelastung bei einer Röntgenaufnahme in etwa quantifizieren und etwa mit der eines Langstreckenfluges vergleichen? Wäre sehr interessant zu wissen.

    Naja, hab den Kaffee eigentlich nur deshalb ins Handgepäck getan, um das Gewicht meines Koffers in Grenzen zu halten und kein Übergepäck zu bezahlen. War vielleicht ein wenig kurzsichtig gedacht...

    Der Wellensittich
     
  19. insel

    insel Gold Member

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    moin Wellensittich,

    eine Bleischürze gibt es für eine komplett Übersicht/Aufnahme des Magen u. Becken nie!

    zum kurzen Verständnis der Strahlenbelastung:

    1) Die Strahlung einer Zigarette beträgt etwa 0,05-0,07 mSv

    2) Die jährliche natürliche Belastung auf der Erde ca. 0,3 - 0,08 mSv

    3) Die Belastung im Flugzeug zwischen ca. 0,1 - 1,0 mSv ( in Bezug
    auf die Flughöhe und den Breitengrad, FRA-JFK-FRA ca. 1,0 mSv)

    4) Die Dosis beim Röntgen liegt bei ca. 1,5 mSv, bei Aufnahmen des
    Magen-Darm, Becken u. der Wirbel/Leistengegend ca. 4-5 mSv, in
    diesen Bereich liegen leider die höchsten Werte, auch wenn dieses
    zum geschilderten Fall leider zum Nachteil ist, bei älteren Geräten
    liegt der Wert noch etwas weiter oben.

    Ein Röntgengerät auf Deutschen Airports, findet man nur in MUC u. in FRA, dort kommt auch der Zoll und die Bundespolizei zur Kontrollaufnahme vorbei, auf allen anderen Airports, werden die entsprechenden Praxen oder Kliniken angefahren, in einem konkreten Verdachtsfall, muß der Verdächtige dieser Prozedur zustimmen, oder eine Gefahr für sich selbst darstellen (Geplatzter Beutel), sowie Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft (und/oder Bereitschaftsrichter) stattgefunden haben.

    Viele Polizeigesetze (der Länder DE) untersagen sogar die In-Augenscheinnahme, sowie die Durchsuchung der Körperöffnungen, selbst einmal in den Mund schauen, ist oft nicht erlaubt.

    Die Kontrolle des Afters geht i.d.R. ein richterlicher Beschluß vorweg,
    einige Länder erlauben diese Untersuchung auch nur einen Polizeiarzt.

    Alle anderen Vorgehensweisen sollte man weiterhin dem Fernsehen überlassen.

    So Bedrückend auch solch eine Reiseerfahrung sein mag, in manchen Lateinamerik.-Ländern müssen oft entsprechende Erfolgsqouten der Behörden erfüllt werden, daher kommen auch immer wieder aktuelle Fälle vor, wo durch Polizisten absichtlich Drogenpäckchen im Gepäck des Passagiers deponiert wurden, entweder um Schmiergeld zu kassieren,
    oder um die Erfolgsquote zu erfüllen.

    gruß insel
     
  20. carlo

    carlo Gold Member

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    Klingt einnehmend plausibel...danke für die Info! [​IMG]
     

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