Fluggastrechte - Frage

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von flightsearch, 3. November 2007.

  1. flightsearch

    flightsearch Lotse

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    Hallo,
    ich weiß, dass hier unzählige Threads schon aufgemacht wurden, aber ich werde leider nicht so recht daraus schlau, deswegen frage ich hier lieber noch mal die Profis ;-)

    Ich habe einen Flug gebucht von Berlin nach Zürich über München (also TXL-MUC-ZRH) der TXL-MUC Flug hatte 45min Verspätung, so das mich Lufthansa auf den Direktflug umgebucht hat. Der kam dann 25 min später in Zürich an.

    Der Rückflug ging wie gebucht also ZRH-MUC-TXL. Jedoch wurde uns in MUC mitgeteilt, dass die Maschine (LH236) anuliiert wurde, aber die LH234 auf uns warten würde. Entsprechend wurden wir umgebucht.

    Als armer Student frage ich mich natürlich kann ich von der LH was fordern, oder ist das ok.

    Danke für eure Antworten

    lg

    Johannes
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Daß es schon "unzählige Threads" hier gibt, in denen auch die eine oder andere Information versteckt sein könnte, welche Rechte der Fluggast bei welchen Situationen hat (und welche Pflichten die Airlines normalerweise haben), hast Du ja schon festgestellt. Da wir davon ausgehen dürfen, daß Du die dortigen Beiträge und Verweise auf die gesetzlichen Grundlagen auch schon zum Teil gelesen hast, sind die allermeisten Fragen ja schon beantwortet.

    Andererseits: Armen Studenten möchte man ja eigentlich immer helfen - ich werde nur (noch) nicht ganz schlau daraus, wofür Du jetzt "irgendwas fordern" möchtest. Hat man Dich geschlagen? Mußtest Du rudern? Was könnte sonst noch geschehen sein, worüber Du Dich "beschweren" kannst, weil es Dich unangemessen "beschwert" hat?

    Anders gefragt: Wegen dieser 25 Minuten Verspätung möchtest Du nun also was genau haben? :shock:
     
  3. Dreamliner

    Dreamliner Bronze Member

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    Das Einzige, was du vielleicht etwas bekommen kannst sind die womoeglich 125 Praemienmeilen fuer den ausgefallenen Leg TXL - MUC. Das muesstest du mit M&M klaeren. Ansonsten danke dem Herrgott im Himmel, dass es nur 25 Minuten Verspaetung waren. Du scheinst selten unterwegs zu sein. Ich gehe davon aus, dass die wartende LH 234 dich dann sogar eher als geplant nach TXL brachte. So keep cool.
    Es gruesst der Dreamliner
     
  4. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Was genau möchtest du nun wissen.
    Und hattest du nun irgendwelche grösseren Nachteile. :?
     
  5. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Hallo, flightsearch,
    natürlich kannst Du von der LH was fordern, würdest aber nix kriegen. Für was denn auch?
    Man kann viel fordern, von allen Leuten. Aber bekommen ist eine andere Sache.
    Es wird heutzutage eh viel zu viel gefordert.
     
  6. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Um hier auch eine Antwort auf Deine Frage zu geben.
    Die Airline muss Dich in angemessener Zeit weiterbefördern. Das hat sie sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug getan. Insofern leiten sich keine Rechte ab.
     
  7. htb

    htb Platinum Member

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    Also zusammengefaßt: Du bist hin direkt geflogen statt mit Umsteigen über München. Und Du bist zurück über München mit der frühreren Maschine zurückgeflogen. In beiden Fällen hattest Du also keine Möglichkeit, Dich in München umzusehen -- Du solltest also unbedingt Schadensersatz von LH fordern! 8)

    Im Ernst: wieviel Verspätung hattest Du durch die Umbuchungen? 25 Minuten einmal, früher angekommen das andere Mal? Dafür gibt's nichts.

    HTB.
     
  8. flightsearch

    flightsearch Lotse

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    danke für die antworten...
     
  9. diewahlens

    diewahlens Co-Pilot

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    Hallo map,
    Deine Antwort auf die Fragen finde ich unverschämt und frech. Es hat nicht jeder soviel Zeit sich den ganzen Tag hier im Forum aufzuhalten. Es kennt sich auch nicht jeder so gut aus. Ein bischen Respekt ist schon angebracht. :twisted:
     
  10. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Nun mal halblang.
    Man könnte die Frage vom flightsearch als Frage eines ganz Unwissenden betrachten. Dazu könnte man dann eine klare Antwort geben und die hiesse "nein".
    Aber es handelt sich um einen Studenten, also so um die 20 Jahre, dazu noch mit Abitur. Und dieser Mensch, der an der Uni zugange ist, mit Computern umzugehen weiss fragt, ob es für eine Umbuchung oder kleine Verspätung von LH was zu holen gibt. Da muss ich mich doch als Leser fragen, "ja, wo leben wir denn?" Dass die LH diese Verspätung und Umbuchung nicht aus Spass und Tollerei macht, kann sich jeder wohl vorstellen. So kommen eben auch etwas lustige und in manchen Augen freche - je nach Sichtweite - Antworten zustande.
     
  11. stefanm

    stefanm Diamond Member

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    ich denke, dass grade die erfahrenen "vielflieger" doch neueinsteigern FREUNDLICH vermitteln können, dass es in solchen fällen nicht gerechtfertigt ist, eine forderung gegenüber der airline zu stellen.

    woher soll ein unwissender, unerfahrener das denn wissen? er ist offenbar noch nicht häufig verspätet im flieger gewesen.

    übrigens: wenn ich es richtig weiss, gibt es bei der bahn mittlerweile gutschriften, sobald ein zug mehr als 30 min verspätet ist .. also ist sein gedanke doch gar nicht sooo falsch.

    ihn dann gleich anzumachen, was er sich eigentlich vorstellt etc. führt doch eher dazu, dass sich "newbies" dann gar nicht mehr trauen, etwas zu fragen - aber genau DAS ist doch auch sinn der sache bzw. des forums. auch die erfahreneren haben ja irgendwann mal angefangen und sicher auch die ein oder andere "fragwürdige" angelegenheit hier zur diskussion gestellt.
     
  12. katzerl

    katzerl Platinum Member

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    Das steht zwar nicht in der Welt sondern in einer anderen .....ähmmmm, sehr populären Sonntagszeitung die in Deutschland keiner liest :wink:

    Passagiere müssen demnach nur noch maximal zwei Stunden Verspätung bei Kurzstrecken (bis 1500 km) hinnehmen, drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und vier Stunden bei Langstrecken (über 3500 km).

    Ab zwei Stunden muss die Fluggesellschaft für Verpflegung, Telefon- oder Hotelkosten aufkommen. Wer fünf Stunden oder länger warten muß, darf vom Flug zurücktreten und bekommt den Flugpreis zurück.

    Ausgleichsleistungen bei Verspätungen sieht die EU-Richtlinie nicht vor, nur bei Flugannullierung oder -überbuchung gibt’s Geld zurück (250 bis 600 Euro, je nach Streckenlänge).
     
  13. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    Moin,

    da gibt es -berechtigterweise- nichts zu holen, da die Leistung Dich TXL-ZRH zu bringen erbracht wurde. Ob nun über MUC ist da egal - theoretisch hätten sie Dich auch mit einem Bus über Jena fahren können.
    Allgemein kannst Du Dich mal über das Montrealer Abkommen schlau machen - da steht, was Du wann bekommen könntest.

    Und mal weg von der formaljuristischen Seite: Du wolltest von A nach B nach A. Alles ist so geschehen - wo ist denn die moralische Rechtfertigung für eine Kompensation?

    Diese Mentalität (eigentlich alles top, aber vielleicht kann ich doch noch was für mich rausschlagen) finde ich -auch unter armen Studenten- zumindest fragwürdig...

    Trotzdem schönen Sonntag
    S96
     
  14. schreiberhsch

    schreiberhsch Silver Member

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    [
    Hallo map,
    Deine Antwort auf die Fragen finde ich unverschämt und frech. Es hat nicht jeder soviel Zeit sich den ganzen Tag hier im Forum aufzuhalten. Es kennt sich auch nicht jeder so gut aus. Ein bischen Respekt ist schon angebracht. :twisted:[/quote]

    Die Antwort von MAP ist nicht frech oder unverschämt - die Frage alleine wegen der geringen Verspätung ist die Frechheit¨
    Billig fliegen - Stoppuhr dabei haben - auf einen kleinen Fehler der Fluggesellschaft warten - und dann fordern!
    Schlimmer gehts nicht!
    Gruss Toby
     
  15. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Ich finde Euren Ton gegenüber einem Neuling weder höflich noch nett. Wenn Ihr hier keinen neuen Mitglieder haben wollt, macht ein Schild an die Tür "Wegen Überfüllung geschlossen"
    Jemanden wegen einer Frage gleich in einer derartigen Art und Weise anzugehen, entspricht keinerlei Regeln der Höflichkeit.

    @Flightsearch
    Es gibt Foren in denen wirst Du mit Sicherheit freundlicher aufgenommen werden. :) Viel Erfolg.
     
  16. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Schön, daß kein "Doktor vonner Leine" das hier zu bewerten hat. :lol:
     
  17. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Aber auch kein schwerbehinderter Journalist. :D
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das versteh ich nicht ganz: Was willst Du damit sagen?
     
  19. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Das tut mir aufrichtig leid. :(
     
  20. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ach was. :shock:

    Du bezeichnest einen User als "behindert"?
    Als selbsternannter "Doc" ist das aber ein merkwürdiges Verhalten. 8)
     

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