Hallo, Meine Freundin, us Amerikanerin, hatte auf dem Rückflug von Deutschland in die USA ca 4 stunden verspätung. Maschine defekt. Weiß jemand ob ihr in den USA eine Entschädigung oder so zusteht? Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
Ob ihr in den USA eine Entschädigung zusteht oder in Timbuktu ist hier nicht relevant. Zur Anwendung kommt die EU Richtlinie, unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort der Betroffenen.
Er meint, ob es im NSA Ländle auch etwas vergleichbares wie unsere EU Richtlinie gibt Wobei 4 Stunden Wartezeit lächerlich sind um dafür Ansprüche zu stellen
Was hat es mit lächerlich zu tun ob es einem zusteht oder nicht? Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
Weil der verspätete Flug in der EU begonnen hat, ist die EU-Verordnung über Fluggastrechte anwendbar. Ob mögliche Ansprüche danach in den USA durchgesetzt werden können, weiß ist nicht. Deshalb empfehle, Forderungen ggfs. bei der Deutschland-Vertretung der ausführenden Fluggesellschaft geltend zu machen.
Selbstverständlich gibt es auch in den USA Fluggastrechte! Ich würde mal nach Montrealer Übereinkommen suchen!
Kurzes Feedback : Meine freundin bekommt, neben einem 50 Dollar Voucher den es am Tag der Verspätung gab, 480 Dollar von Delta als Entschädigung. Finde ich nicht schlecht! Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk
Die pauschalisierten SE-Ansprüche entstehen nicht aufgrund einer subjektiven Einschätzung von Zeit und deren Länge, sondern sind Ausfluss des Gedankens, dass Verträge zu erfüllen sind. Bei jeder auch sonstigen obj. Schlecht- oder Nichtleistung steht dem Gläubiger das Recht auf SE zu, sofern der Schuldner die Schlechtleistung zu vertreten hat. Ferner dienen diese pauschalen SE-Zahlungsregelungen auch dazu, die Anbieter zu disziplinieren, künftig Verspätungen möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten. Ob 4 Std. daher lächerlich sind, steht nicht zur Disposition. Sie erfüllen jdf. die Anspruchsvoraussetzungen.
Das ist leider richtig, ich finde ja auch eben die gesetzlichen Voraussetzungen lächerlich Bei 4 Stunden sind eine warme Mahlzeit und ein paar Getränke völlig ausreichend, natürlich nur wenn man keinen Loungezugang hat Die Beanspruchung von individuellem Schadenersatz, so denn wirklich ein nachweislicher Schaden eingetreten ist, sollte natürlich möglich sein
Sehr gute und richtige Argumente. Im standardisierten Massengeschäft - und das ist nun mal die Luftbeförderung - kommt noch der Aspekt der Versicherbarkeit von Schadensfällen hinzu. In der Regel können die Airlines sich entsprechend versichern oder können Rückgriff beim Flugzeug- oder Turbinenhersteller nehmen und somit sind die möglichen Kosten auch bereits "eingepreist". Erst durch die summenmäßige Haftungsbegrenzung wurde die kommerzielle Luftfahrt überhaupt möglich, da sie so versicherbar wurde.