Flugverspätung Recht auf Hotel am Zielflughafen?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von gautzsch, 27. Juli 2012.

  1. gautzsch

    gautzsch Gold Member

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    Sitze in Kopenhagen und warte auf meinen Flieger nach Berlin. Sind 3,5 Stunden verspätet und bekommen unseren Mietwagen in Berlin nicht mehr, da Hertz nicht mehr auf unseren Flug wartet. Daher werden wir uns ein Hotel nehmen müssen. Frage: muss die Airline das zahlen?
     
  2. unblack

    unblack Gold Member

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    Nein. Sie erfüllen ja den Beförderungsauftrag.
    Aber da EU-Flug steht Dir ja bei 3,5h ohnehin ne Entschädigung zu.Außer bei Easyjet; die interessiert das nicht ;)
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Nur dann, wenn sich die Airline nicht berechtigt und begründet auf einen "außergewöhnlichen Umstand" im Sinne der EU-Verordnung über Fluggastrechte (z.B. wetterbedingte Verspätung) berufen kann.
     
  4. gautzsch

    gautzsch Gold Member

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    Es war Norwegian und dank einem tollen Service von Hertz, die für uns den Schalter gegen eine 25€ overtime Gebühr offen behielten (normal ist um 23 Uhr Schluss) kamen Wurmloch bis Dessau wo wir totmüde einen außerplanmäßigen Übernachtungsaufenthalt einlegten.
    Grund der Verspätung war ein Missverständnis laut Norwegian. Glaube nicht, dass das höhere Gewalt ist. Die Maschine kam eine Stunde verspätet aus Stockholm und die Crew hatte damit ihre max. Arbeitszeit ausgereizt. Allerdings hatte sich niemand um ne neue Crew bemüht. Die musste dann erst rangeschafft werden und um 0:07 ging es dankt fast 4 Stunden Verspätung los. Sind dann mit max. Speed in 37 Minuten nach Berlin geflogen. Mal sehen ob es ne Ausgleichszahlung gibt.
     
  5. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Fehlendes Personal aufgrund von vorherigen Verspätungen dürfte keine höhere Gewalt sein. Ob allerdings Norwegian freiwillig zahlt, wird sich zeigen müssen. Sonst bleibt nur Beschwerde beim LBA (hat aber höchstens indirekten Einfluss, wenn Norwegian sonst ein Bußgeld erwartet), selber klagen oder über Dienstleister wie EU-Claim gehen.
     
  6. TallestHotelInJapan

    TallestHotelInJapan Silver Member

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    Das ist natürlich nicht so wie du es sagst. Hotel muss auf jeden Fall von der Airline übernommen werden. Egal ob höhere Gewalt oder nicht!
     
  7. Lisa Simpson

    Lisa Simpson Silver Member

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    Gibt es neben der EU Norm noch andere Anspruchsgrundlagen?
     
  8. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Natürlich, nach deutschem oder norwegischem Recht.
    Er müsste aber dummerweise in Oslo klagen
    Der Grundsatz, dass man ausländische Airlines auch am Abflugort verklagen kann, nützt ihm (beim Abflug ex CPH) wenig.
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Hotel am Zielort?
    S
     
  10. teddybaxter

    teddybaxter Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Du bekommst für die Verspätung ja eine Entschädigung.
    IMHO geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Entschädigung allenfalls entstehende Unkosten deckt
    (mal abgesehen von den übrigen laut Fluggastrechten explizit erwähnten Ansprüchen).
    Weil ansonsten gäbe es ja keine Entschädigung, da wo kein Schaden auch kein Schadensersatz!

    Ich bezweifle, dass die Airline darüber hinaus haftbar für am Reiseziel durch eine Verspätung entstehende
    Probleme gemacht werden kann! Anonsten könnte diese Diskussion ja ad absurdum geführt werden.
    Beispiel: Ich verpasse eine wichtige Vertragsunterzeichung, weil mein Flug 4 Stunden Verspätung hat.
    Hierdurch entgehen mir 1 Mio. EUR. Ist die Fluggesellschaft haftbar? Klare Antwort: Nein!

    Das Leben birgt seine Unwägbarkeiten und manchmal kommt noch Pech dazu :D
     
  11. gautzsch

    gautzsch Gold Member

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    Kann damit auch gut leben (wenn wir die denn bekommen). War mir in dem Moment nur nicht sicher was ich genau für Rechte habe, weil Norwegian am Flughafen alles abgebügelt hat.
     
  12. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Wie leider so viele andere Airlines auch.
     
  13. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Da heisst es hartnäckig bleiben....... ;-)
    S
     

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