Du bekommst für die Verspätung ja eine Entschädigung.
IMHO geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Entschädigung allenfalls entstehende Unkosten deckt
(mal abgesehen von den übrigen laut Fluggastrechten explizit erwähnten Ansprüchen).
Weil ansonsten gäbe es ja keine Entschädigung, da wo kein Schaden auch kein Schadensersatz!
Ich bezweifle, dass die Airline darüber hinaus haftbar für am Reiseziel durch eine Verspätung entstehende
Probleme gemacht werden kann! Anonsten könnte diese Diskussion ja ad absurdum geführt werden.
Beispiel: Ich verpasse eine wichtige Vertragsunterzeichung, weil mein Flug 4 Stunden Verspätung hat.
Hierdurch entgehen mir 1 Mio. EUR. Ist die Fluggesellschaft haftbar? Klare Antwort: Nein!
Das Leben birgt seine Unwägbarkeiten und manchmal kommt noch Pech dazu
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