Hi, da hier bestimmt viele Dienstreisende unterwegs sind, stelle ich hier mal eine Frage: Wie sieht die gesetzliche (oder Tarifliche, IGM) Regelung bei Dienstreisen >12 Stunden aus? Bsp. Interconti Flug nach Asien (Reisezeit Tür zu Tür etwa 18 h): Einige Firmen bieten IMHO nach diesen Reisen einen Tag als Freizeitausgleich an. Ist das so irgendwo festgelegt oder ist das nur ein freiwilliger Bonus? Bei uns gibt es nichts, wir kommen in Asien nach einem Eco Flug an, direkt zur Arbeit und kein Ausgleich. Das selbe gilt bei der Heimkehr. Gruß knacko
Einen Job suchen, wo nach Leistung und nicht nach Stunden bezahlt wird. Aber jemand der nach tariflichen Regelungen sucht, mag dazu ein gespaltenes Verhaeltnis haben. S
Arbeitszeit ist gesetzlich die Zeit während der du arbeitest oder jedenfalls diesen Eindruck erwecken kannst . Der Rest ist An - oder Abreise und zählt nicht . Wenn du wissen willst ob der Tarifvertrag was anderes sagt schaust du am besten in deinen Tarifvertrag wenn es denn einen gibt . Die Behandlung dieses Problems wie du sie für deine Firma schilderst schreit nach Kündigung . Ich weiß das alles weil ich in Google die Worte " Freizeitausgleich bei Dienstreise " eingegeben habe . Der Vorschlag des lieben Vorumsmitgliedes mappus ist wie immer die bestdurchdachte Lösung , indem du nämlich kürzestfristig eine eigene Firma gründen solltest damit du über alles selbst bestimmen kannst . Denke da an eine Hundeschule oder bau ein Atomkraftwerk . Ganz einfach und geht ruckzuck . Nimm wegen Einzelheiten umgehend Kontakt mit dem poster mappus auf , dieser wird dir dann raten die Suchfunktion zu betätigen .
Meine Leute haben jeweils einen Tag frei. Aber, der bodenständige Knabe aus Hamburg, wohnhaft in KL, sowie unser/e 24 h antwortende/r Beitragsmillionär/in können Notfalls alles erläutern. Zurück zu Antwort 1. Nutzer Miles and Points hat insofern Recht, dass er eine Abwendung vom bisherigen AG als positiv verantworten würde. Alles andere ist kruder Unfug!
Erschreckend wie groß die Unkenntnis der hiesigen vielvliegenden Experten ist. Anscheinend sind diese reine Altpapiermeilenflieger, kleine Angestellte ohne Reisetätigkeit oder Multimilliardäre, die grundsätzlich und ausschließlich FÖRST mit Airlines aus dem Königreich der Träume fliegen. Oder sind ein Mups, ein dfw-SEN oder ein Somkiat. Jedes größere Unternehmen hat Reiserichtlinien und Reisekostenordnungen, die neben Gesetzgebung, Rechtsprechung, Tarifvertrag und individualvertraglichen Regelungen gelten. Hier ein Beispiel des VDI. http://www.vdi.de/fileadmin/vdi_de/reda ... eldorf.pdf
In jedem groesseren Unternehmen gibt es auch ein Telefonverzeichnis. Ungefaehr ebenso relevant wie die von Dir zitierte Reisekostenrichtlinie um die Frage des OP zu beantworten. S
Finde eine andere Reisekostenpolicy durchaus interessant um mal vergleichen zu können. Mir fällt auf: - Bonus(meilen) nur dienstlich (ohne Upgrade) zu nutzen - Bahnfahrt nur 2. Klasse - Genehmigung der Bussi Klasse nach Nasenfaktor Meine Meinung: Insgesamt ziemlich "deutsch". Da hat wohl jemand Angst, dass ein Mitarbeiter gleich oder besser reist als der Vorgesetzte :shock:
Sehe ich auch so. Flugklassen, Bahn, Hotelkategorie,.... Alles auf sehr niedrigen Niveau. Nur der Freizeitausgleich um den es hier ja ging wird nicht wie von Sukkot angedeutet angesprochen. S
Hi, mir ging es ja darum ob es tarifliche Regelungen, z.b. IGM, oder gesetzliche Regelungen gibt. Da es bisher keine Antwort darauf gibt, deute ich das als ein NEIN. Gruß
Du bist zunächst mal ausgezeichnet beraten arbeitsrechtliche Fragen hier auf dem FVV klären zu wollen , handelt es sich doch direkt nach den Vereinten Nationen um die weltweit führende Institution für Fragen des Arbeitsrechts und der Menschenrechte allgemein . Nochmals mein Geheimtipppp: Gib bei der Firma Google die Worte Freizeitausgleich bei Dienstreise ein und du wirst geholfen , beispielsweise hier : http://www.experto.de/b2b/personal/arbe ... llten.html Nicht verzagen : Somkiat fragen
Tarifliche Regelungen sind ja nu dann relevant, wenn Deine Beschaeftigung durch einen Tarifvertrag geregelt wird. In diesem Fall solltest Du genau in diesem relevanten Tarifwerk nachlesen oder mit Deinem Gewerkschafter sprechen. Ohne mehr ueber Deinen Arbeitsvertrag zu kennen, kann hier keiner eine Auskunft geben. Neben tariflichen Regelungen koennte ueberigens auch eine Betriebsvereinbarung relevant sein (sofern Du kein Leitender Angestellter bist). Hier kann Dir Dein Betriebsrat weiterhelfen...... S
... und/oder Du (hoffentlich) AT-Bezahlung vereinbaren konntest. Wobei es ja eher nicht danach aussieht - was schade für Dich ist.