Die Frage, warum es bei der Bahn bei "erheblichen Verspätungen" "nur" max 50% des Reisepreis, im Flugverkehr aber unabhängig vom Reisepreis bis zu 600.- Euro als Entschädigung gibt... die finde ich schon berechtigt und darf den Erfindern der Verordnung mit Recht gestellt werden.
Die Frage kann ganz einfach beantwortet werden: Weil die Bahn immer noch im Eigentum des Staates ist und der Eigentümer ein Interesse daran hat, dass die Kosten für Entschädigungen gering bleiben.
außerdem werden bei der bahn die reisenden mit stark vergünstigten tickets komplett herausgenommen, die kriegen nicht mal ne andere schnellere verbindung sondern müssen warten, bis irgendwann mal ne bahn kommt, die mit dem ticket genutzt werden darf, mal ganz davon abgesehen, dass das prozedere zur nutzung höherwertiger züge absurd ist (erst fahrkarte kaufen um diese dann im nachhinein wieder erstatten zu lassen)
Unter dem Gesichtspunkt von Billigfliegern ist das wahrscheinlich entstanden. Koppelung an Preise hätte die Billigflieger bevorzugt und das war ja genau nicht gewollt. Auch wenn die der Artikel ein sehr düsteres Bild der Verordnung zeichnet finde es endliche mal einen Versuch die Flugzeiten verbindlich zu regeln. Es ist nämlich z.B. grauenhaft, wenn ich eine bestimmten Flug buche um zu einer bestimmten Zeit anzukommen und die FLuglinie dann nur sagt, dass sie mich befördern muss. Die Zeiten seien nicht bestandteil des Vertrages, ich aber einen teureren FLug gebucht habe, um z.B. morgen zu fliegen...
Verbraucherschutzverbände haben vor wenigen Monaten noch darauf hingewiesen, dass nur die allerwenigsten Flugpassagiere ihre Rechte aus der EU-Verordnung geltend machen. Nun beklagen sich Airlines, die notorisch unpünktlich sind, über zuviele Passagiere, die eine Entschädigung wollen! Was kann man denn da nur raten? Mein Tipp: Pünktlich das Ziel erreichen.
Ein Problem ist doch dass die Verordnung nicht wirklich klar ist für die Verbraucher. Wieviele wussten denn was ihr Anspruch war/ nicht war aus der Aschewolke? Wenn Airlines aber pauschal alles ablehnen, macht es Sinn dass es spezialisierte Anwälte gibt. Vllt kommt ja ein umdenken bei Condor etc. Bei LH habe ich dagegen bislang was Entschädigung angeht bislang nur gute Erfahrungen gemacht.
In einem mir bekannten Fall hat Condor alle Versuche einer Einigung ohne Einschaltung von Anwälten abgelehnt. Nun bereitet Euclaim die Klage vor; Condor wird höchstwahrscheinlich zahlen müssen. Die Rechnung scheint jedoch offenbar trotz der Prozesskosten für Condor aufzugehen, weil nur ein geringer Anteil der potenziell Anspruchsberechtigten bereit ist zu klagen.
Interessant wäre auch mal die Anzahl der Klagen pro Fluggesellschaft. Condor scheint ja ganz vorne dabei zu sein.