Gerichtsurteil: Rück- auch ohne Hinflug möglich

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von hagalulu, 15. September 2006.

  1. hagalulu

    hagalulu Pilot

    Beiträge:
    83
    Likes:
    0
    Code:
    Rück- auch ohne Hinflug möglich
    
    Fluggäste dürfen Buchungen auch teilweise wahrnehmen. Laut einem Gerichtsurteil können Airlines Passagieren den Rückflug nicht verweigern, wenn der Hinflug nicht wahrgenommen wurde.
    
    Frankfurt/Wiesbaden - Fluggesellschaften dürfen einem Kunden einen gebuchten Rückflug nicht verwehren, nur weil der Passagier auf den Hinflug verzichtet hat. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt entscheiden. Laut Urteil handele es sich bei einer solchen Regelung um eine "überraschende Klausel". Dies bedeutet, dass der Durchschnittskunde mit einer solchen Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht rechnen konnte, da sie den Umständen des Vertrags nach ungewöhnlich sind. Dem Fluggast stehe grundsätzlich frei, "ihm zustehende Ansprüche auch nur teilweise" wahrzunehmen. Dies gelte auch für Tickets, die zu Sondertarifen gekauft wurden. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hin.
    
    Mit Klauseln, die den Rückflug bei nicht angetretenem Hinflug ausschließen, versuchen Fluggesellschaften "Überkreuz-Buchungen" zu verhindern. Fluggäste wollen damit Sonderrabatte bekommen. Wie das Gericht entschied, hat eine Airline nur die Möglichkeit gegen Überkreuz-Buchungen vorzugehen, wenn sie die Klausel in ihren AGB bei der Buchung hervorhebt oder besonders darauf hinweist.
    
    Genau dies war im verhandelten Fall das Problem: Eine Firma hatte gegen eine Fluggesellschaft geklagt, da ihren Mitarbeitern der Rückflug einer Überkreuz-Buchung verweigert worden war. Sie hatten die passenden Hinflüge nicht wahrgenommen. Die Reisenden organisierten daraufhin ihre Rückreise anders und verlangten die Kosten dafür von der Fluggesellschaft zurück - zu Recht, wie das Gericht entschied.
    
    Die Firma habe "zulässigerweise eine Möglichkeit zur Kostenersparnis wahrgenommen", heißt es im Urteil. Bei der Buchung der Tickets im Internet sei die Ausschlussbestimmung für die Firmenmitarbeiter angesichts einer Vielfalt von Bedingungen kaum auffindbar gewesen.
    
    (Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen: 31 C 2972/05-74)
    Quelle: http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 58,00.html

    Bedeutet das dann auch das ich bei den günstigen Flügen z.B. ab Athen auch erst in Frankfurt zusteigen kann?
     
  2. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

    Beiträge:
    2.986
    Likes:
    1
    Hallo, hagalulu,
    das ist eine sehr interessante Frage, die bei einer Antwort "Ja" eine Menge Staub aufwirbeln würde. Man stelle sich vor, man fliegt z.B. Business von FRA nach MNL mit LH für ca. 4.000,- Euro, ein anderer kauft sich das Business-Ticket von ATH über FRA nach MNL für rd. 2.000,- Euro.
    Bei dieser Differenz kann ich es mir nicht vorstellen, dass das die LH einfach so hinnehmen würde. Und wie immer hilft ein Anruf bei der LH weiter: Antworten gab es viele: Evtl. wird nachberechnet, oder man kann das Businessticket zurückgeben, wird erstattet. Und es wird bei Ausstellung darauf hingewiesen, was möglich ist und nicht. Auch ist das vorgenannte Urteil auf einen ganz speziellen Fall abgestellt.
    Es wäre zu schön gewesen.
    Wissen würde man es, wenn man es ausprobiert und es dann vor Gericht durchfechtet, wenn man nicht mitgenommen wurde.
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Das ist wieder dieses eine Urteil aus dem Jahr 2005 (wie man auch aus dem Aktenzeichen lesen kann). Es ging hier ausschließlich um ein Domestic-(innerdeutsches)Ticket mit einem Hin- und einem Rückflug. Es gab keinen Umsteiger und es ist auch "nur" ein Amtsgerichts-Urteil aus Frankfurt.

    Natürlich kann man jetzt versuchen, dies auch auf internationale oder gar interkontinentale Flüge auszuweiten, indem man ein 4- oder mehr-Segment-Ticket in einem "Billigland" kauft und das erste sowie das letzte Segment einfach wegschmeißt und im Fall, daß man in Deutschland beim Check-In des zweiten Abschnitts stehengelassen wird, bei seinem zuständigen Gericht klagen und darauf hoffen, daß ein anderes Amtsgericht ähnlich entscheiden wird wie das Frankfurter AG...

    Dafür braucht man allerdings sehr viel Nerven, ein ziemlich hohes Bank-Guthaben und vor allem viel Zeit, um dann irgendwann einmal ("in einem anderen Leben") unter Umständen Recht zu bekommen oder (was viel "schlimmer" wäre) in die "Vergleichs-Falle" der Airline zu tappen. Da wird dann (selbstverständlich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und damit ohne Auswirkungen auf andere Fälle) "kulanterweise" angeboten, eine gewisse Summe zu zahlen.

    Und der Passagier wird, vom langwierigen Verlauf des Prozesses "weichgeklopft", entnervt das Handtuch schmeißen, das angebotene Geld annehmen und seinen Anwalt plus die Hälfte der Gerichtskosten zzgl. Vergleichsgebühr berappen. Das nützt dann weder ihm noch allen anderen Passagieren und alles bleibt, wie's ist.

    Aber wenn hier jemand das Geld, die Zeit, die Nerven und den langen Atem hat, ein "Grundsatz-Urteil" durchzufechten: bitte schön. So oder so ist es spannend. Aber bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein hinunterfließen, viele Leute viel Geld verlieren und noch viel mehr "schlaue Artikel" verfaßt und veröffentlicht werden.
     
  4. Meilensucher

    Meilensucher Platinum Member

    Beiträge:
    1.025
    Likes:
    0
    Hallo berwangerfj,

    da ich auch ATH und AMS als Start für meine C-Klasse Flüge nutze werde ich natürlich auch immer hellhörig, wenn solche Urteile herauskommen. Biher habe ich immer folgendes gehört: Der Abflug-Flughafen bestimmt den Tarif, d.h. wenn man nicht von ATH das Ticket beginnt, sondern von FRA/MUC, kann die LH zwar nicht die Beförderung verweigern, kann aber den in Deutschland zugrundeliegenden Preis verlangen, also kräftig nachberechnen.
    Irgendwie verstehe ich das ja auch, wenn die LH sagt, der Preis richtet sich nach dem Startland, egal wer fliegt. Ansonsten buchen wir was auch immer und picken uns die Rosinen heraus...
    Wenn ich mich nicht täusche ich besonders die ATH Variante nicht unbekannt bei der LH und wird toleriert. Wenn mich mein Geächnis nicht sehr täuscht, hat sogar der LH Chef Mayrhuber mal in einem Vorwort des LH Magazins sinngemäß gesagt, dass es so viele verschiedene Passagiere im LH Konzern gibt, Germanwings, LH Bugdet-ticket, normaler C-Gast und Passagiere die nach ATH fliegen, um Geld zu sparen..
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Klar, so sollte mein Posting auch verstanden werden:

    die Lufthansa läßt den Passagier in Frankfurt natürlich nicht stehen, wenn er die Differenz zwischen dem schon gezahlten Preis und dem, was das Ticket ohne den ersten Flugabschnitt kostet, sofort am Check-In nachbezahlt. Keine Frage.

    Mir ging es nur darum, zu erklären: wer das billige ex-Athen-, ex-Kairo- oder ex-Istanbul-Ticket nicht im Startland abzufliegen beginnt, wird zu diesem "Billig-Preis" halt nicht gefördert. Nachzahlen geht selbstverständlich.
     
  6. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

    Beiträge:
    2.986
    Likes:
    1
    Na, dann sind wir uns ja wieder einig.
    Und wenn der Mayrhuber das gesagt hat, dann hoffe ich, dass er das nicht ironisch gemeint hat, denn alle Passagiere sind für die LH wichtig.
    Und ab ATH zu fliegen hat ja auch viele Vorteile: Fliege ich nur hin, um 2.000,- Euro zu sparen, habe ich in knapp 10 Stunden Aufwand 2.000,- Euro verdient, d.h. einen Stundenlohn von 200,- Euro gehabt. Wer hat das schon als normal Sterblicher?
    Fernerhin könnte ich ein paar Tage Urlaub machen, Piräus, Akropolis, Griechischer Wein...... und habe den Urlaub dann umsonst und noch ein schönes Taschengeld übrig.
    Und Jeder ist hoffentlich zufrieden!
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Nicht zu vergessen die Leute, die sich normalerweise keine Business Class leisten könnten/wollten. Für die stellt sich eben die Frage: gut geplanter "Billig"-Flug nach Athen plus die Langstrecken-Flüge in der Business - und dann eben nicht mit der Lufthansa, sondern mit der preiswerteren Alternative aus der *A-Familie: Qatar Airways.

    Da gibt es dann die Biz nach Bangkok für 1,200 Euro und die Biz nach Manila für 1,500 Euro. Und die Miles & More-200% für C, J oder D gibt's bei QR ebenfalls noch obendrauf.

    Angesichts dieser Preise ist der Verzicht auf den 25% Executive-Bonus zu verschmerzen - auch ein Tip für alle, die bisher noch keinen Status erwerben konnten - es gibt mehr als 20,000 Status- und Bonusmeilen auch bei diesem Tarif.
     
  8. lhsen

    lhsen Silver Member

    Beiträge:
    280
    Likes:
    2
    Bei Qatar gibt es nur Prämienmeilen, Statusmeilen leider nicht..
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Hi, habe grade nochmal nachgeguckt - das stimmt (noch)!

    Und dabei war mir echt so, daß jemand mit der neuen Tegel-Verbindung hoffte, auf recht preiswerte Weise zum Senator aufsteigen zu können. So kann man sich irren (besser vorher kontrollieren, bevor man was postet) - sorry!

    Das ist sehr schade, aber immerhin bleibt der unschlagbare Preis und die Prämienmeilen.
     
  10. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

    Beiträge:
    625
    Likes:
    0
    Interessantes Thema, meines Wissens aber hat noch nie eine Airline in Europa es darauf ankommen lassen. Wegen des hier herrschenden verbraucherfreundlichen Rechtsklimas könne ein für die Airlines sehr ungünstiges Urteil herauskommen. Vor Jahren wurde dieses Thema mal in einer Rechtsfachzeitschrift diskutiert, mit dem einhelligen Ergebnis das die Airline ÜBERHAUPT NICHTS gegen "nested tickets" oder "back to back" Buchungen tun kann. Da wurde mehr mit Vertragsrecht argumentiert: der Kunde hat spezielle Pflichten ( vereinbarter Tiketpreis muss im Voraus bezahlt werden, Minimum check-in Zeiten u. ä. ) aber es besteht keine Verpflichtung zum Flug! Der Kunde muss nicht fliegen! Auch nicht auf gebuchten Teilabschnitten. Natürlich besteht meistens auch keinerlei Rückerstattungsanspruch gegen die Airline da es sich meist um billige Buchungsklassen handelt. Es geht sogar noch weiter: Sollte im Streitfall der Kunde aber beweisen können das zum Beispiel ein nicht angetretener Flug trotzdem zu 100% voll war oder sogar überbucht dann hat die Airline hier klar einen finanziellen Vorteil erlangt....
    Auch die Behauptung es sei "iilegal" back-to-back tickets zu buchen ist natürlich Nonsens. Ich darf jederzeit zwischen 2 gebuchten Flügen beliebig viele andere Flüge mit beliebigen Airlines unternehmen.
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Hallo MAP,

    habe ich da etwas verpasst? Seit wann ist Qatar Mitglied bei *Alliance?
     
  12. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Guckst Du zwei Posts weiter oben (und an anderer Stelle, z.B. hier):
    Hatten wir längst klargestellt: "Partner-Airline" von LH-M&M und keine Statusmeilen.
    War vorletzten Monat schon geklärt. Trotzdem Dank für den (späten) Hinweis. :D
     
  13. DariusTR

    DariusTR Platinum Member

    Beiträge:
    1.525
    Likes:
    0
    Vor gar nicht langer Zeit hieß es, dass Qatar Airways *Alliance-Mitglied werden solte, weil die ja noch keine Airline im Nahen Osten haben. Emirates wollte nicht und QR zeigte Bereitschaft. Das ist gut ein Jahr her, seither habe ich nichts mehr gehört. Dafür ist auch Qatar Airways, zumindest beim Checkin in Frankfurt, gleich neben die LH gerückt und auch das Gepäck wird mit "Star Alliance Priority" "getagt" (uih, hört sich an wie ein neues eingedeutschtes Wort ;) ).

    Weiß jemand was näheres ?
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Hallo MAP,

    es geht bei der Geschichte, für den Reisenden, längst nicht nur um den Aspekt Meilen/Statusmeilen. Auch wenn man in diesem Forum oft den Eindruck erhält. Der Status "Partner Airline" scheint mir doch etwas schwamig. Naja viel Spass beim Meilensammeln.
     
  15. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Das ist aber schon relativ präzise umrissen. Guckstu hier (klick) - da wird (mit den ensprechenden "Auswirkungen") unterschieden zwischen den "Vollintegrierten Airlines", "Star Alliance"- und "Star Alliance Regional" sowie den "weiteren Airline-Partnern", bei denen es nur die angesprochenen Prämienmeilen gibt (und zu denen eben auch Qatar Airways zählt - vielleicht ändert sich da etwas schon sehr schnell; ähnlich wie bei TK?).

    Also: soooo "schwammig" ist die Angabe dann (wenn man sich ein wenig kundig macht) doch nicht. Einfaches Klicken auf die Airline, die Dich interessiert, genügt in den allermeisten Fällen.

    :D
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Hallo MAP,

    die "Partnerschaft" ergibt sich bei den auf der Website genannten Airlines doch nur aus der Möglichkeit, auch teilweise auf deren Flügen Meilen sammeln zu können. Klappt nicht. Und die Regeln zum Meilensammeln unterscheiden sich auch noch von Airline zu Airline. Wenn man eine "Partnerschaft" so defeniert - schön. Ist aber nicht das was ich mir vorstelle, für mich ist das "schwamig" und hat auch nix mit "Kundenbindung" zu tun. Mir scheint es als ob da das ein oder andere "Zweckbündniss" geschlossen wird und für den Kunden dabei ein paar Meilen rausspringen. Aber was solls. Trotz allem hat eine Partnerschaft mit LH nix mit einer Partnerschaft der *Alliance zu tun. Aber genug "kluggeschissen", ich wünsche einen besinnlichen 2. Advent.
     
  17. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Einfach ein bißchen umgucken?
    Hier gibt es massenhaft auch Threads zu Themen wie "Sicherheit", "Freundlichkeit", "Service"-Güte, "Flugnetz" und dergleichen mehr.

    Bisher glücklicherweise noch nicht die seitenlangen Abhandlungen über "Gratis-Kaffee oder Brötchen ja oder nein?", die in mir immer solche Lachanfälle auslösen, wenn ich sie woanders lese. Und auch die Diskussionen über "Spaß-Flüge" und "Rückerstattungs-Orgien" halten sich bis dato hier noch in Grenzen. Scheint wohl daran zu liegen, daß hier in der Mehrzahl (in mehrfacher Hinsicht) erwachsene Menschen unterwegs sind, denen es eben nicht um ein wohlgepflegtes "Feindbild" geht, sondern darum, sich über Vorzüge und Nachteile bestimmter Airlines, Strecken, Klassen in allen möglichen Konsequenzen auseinanderzusetzen.

    Und da spielt es - für mich und manch andere in diesem Forum - eine recht große Rolle, zu welchem Preis man bei wem wie welchen "Luxus" erhält. Unter Umständen funktioniert das eben auch über die Prämienflüge, die dann unter dem Strich "all-in" spürbar preiswerter sind als Kauf-Tickets. Daher Dein Eindruck, daß es vielen hier auch darum geht, wie man an die Status- und Prämien-Meilen kommt, um sich den damit verbundenen "Luxus" leisten zu können/wollen. Auch mit den Meilen bei den angesprochenen "Partner"-Airlines. Ist doch klasse, wenn meine bei TK sehr billig in der dortigen Biz gesammelten Meilen irgendwann einmal auch auf SQ oder TG eingelöst werden können.

    Aber daß es auch andere Beweggründe gibt, sich für oder gegen eine Airline zu entscheiden, kannst Du z.B. daran sehen, daß ich es (wann immer es geht) vermeide, bei den "Roten" einzusteigen, weil ich die von mir als nicht zeitgemäß eingestufte Haltung des Herrn Hunold (seinen Mitarbeiter/innen gegenüber) grundsätzlich nicht unterstützen mag.

    Ähnliche Beispiele gäbe es viele, aber zum Glück kann ja alles zum Thema "Billigflieger" in einem eigenen Bereich besprochen werden.

    Ebenfalls einen schönen Advent!

    :D
     
  18. Guest

    Guest Guest

    In dem Beispiel geht es um einen gebuchten " billigflug" wo der Hin-und Rückflug nur ein viertel des offiziellen oneways gekostet hätte. In den Tarifbedingungen der LH stand ganz klar drin ( wie immer ) nur in der angegebenen Sequenz gültig ! Das AG CGN hat aber entschieden das diese Klausel ungültig ist !!! :lol:
    Abhängig von einem ex TIP Verfahren, welches am 08 März im AG FRA verhandelt wird, werde ich übrigens LH/TG auch verklagen ! - Und ich werde langen Atem haben und nicht mit LH vergleichen ! Es sei denn der Vergleich wäre sehr lukerativ ( lebenslang frei in F :lol: )
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Wir drücken Dir für dieses Vorhaben alle nur erdenklichen Daumen
    (wenn wir wieder eine Hand frei haben vom Lachtränen-Wegwischen).
    Du hast den (auch sonst schon netten) Abend noch besser gemacht.
    Tausend Dank dafür! :lol: 8) :lol:
     
  20. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

    Beiträge:
    2.986
    Likes:
    1
    Schon mal was von der IATA und den Regeln dieser Organisation gehört?
     

Diese Seite empfehlen