Die Billigfluglinie Germanwings darf ihren Kunden nicht 50 Euro Bearbeitungsgebühr für sogenannte Rücklastschriften berechnen. Dabei handelt es sich um Lastschriften, die wegen mangelnder Deckung des Kontos oder wegen falscher Kontodaten nicht ausgeführt werden können. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 86,00.html Wolln mal sehen, was nun passiert. cheers
Na, erstmal natürlich gar nix. Das haste doch gut erkannt und geschrieben: Das Urteil ist - noch - nicht rechtskräftig. :idea:
Naja, "Recht haben" ist doch so eine Sache, wenn ein Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Und selbst dann wird die Frage bleiben, wo sich - wenn die Airline etwas ändert - der Preis dann endgültig einpendeln wird: bei 10 Euro (wie's Verbraucherschützer wohl sehen) oder eher bei 25 oder 30 Euro (wie möglicherweise die Airline meinen wird)? Auch das könnte ja durchaus noch den einen oder anderen Prozeß erfordern. Also warten wir's gelassen ab (und diejenigen, die dort buchen, sollten einfach bis zur endgültigen Klärung dafür sorgen, daß immer genug Guthaben zur problemlosen Abbuchung der bestellten Leistung/der gebuchten Tickets auf ihrem Konto ist). Das hielte ich persönlich jedenfalls für ein Verhalten, das als angemessen gelten darf. :mrgreen:
So ist das. Ich hatte mal einen Zahlendreher in meinen Kontoangaben. wegen der geplatzten Buchung wollten die 25 Euro haben. Daraufhin habe ich argumentiert, dass Sie sich doch mal meine Flughistorie anschauen sollen (ca 30 mal in jeme Jahr). Hat die erstmal nado interessiert. Nach 6 Monaten musste ich schliesslich 12,50 Euro zahlen. Fazit: Kundenbindung in der Krise kann so einfach sein, wenn das Prozessmanagement es zulaesst.
Gibt es bei denen denn keine Möglichkeit, solche Angaben in einer Art von "Kundenprofil" einmal (und dann kontrolliert und richtig) zu hinterlegen, damit so etwas nicht passieren kann? :shock: Das finde ich nun wieder "wenig kundenorientiert" - und würde mich durchaus in der Wahl "meiner" Airline mit beeinflussen können. Ich achte auf sowas... :idea:
Jo. Die Fluege waren ueber den Germanwings Account gebucht. Aber aus Daten Informationen zu generieren war noch nie einfach. Diesen Carrier nutze ich nur noch in Ausnahmefaellen. Lesson learned. thx
Wie jetzt: Du hast mit richtig hinterlegten Kontoangaben im account gebucht und trotzdem gab's einen "Zahlendreher"? Das geht? Wieder was gelernt. :shock: PS: Dann (wenn ich also tatsächlich nicht "selbst schuld" war und das auch hinterher mit den richtig hinterlegten Angaben "beweisen" kann) hätte ich mich übrigens ebenfalls geärgert.
Auch das kann ich gut nachvollziehen. Wenn ich einen Fehler mache und dieser dann zu "doofen Konsequenzen" führt (und mich womöglich auch noch völlig unnütz Geld kostet - und sei es noch so wenig), kann ich mich natürlich auch ärgen. Aber über mich vor allem (weil ich ja dann für den Fehler selbst verantwortlich gewesen bin). Ist kein tolles Gefühl. Da geb' ich Dir durchaus recht.