hat jemand Erfahrung mit "downgrade" (Kompensation

Dieses Thema im Forum "Business & First Only" wurde erstellt von Guest, 23. Februar 2007.

  1. Guest

    Guest Guest

    hallo,

    mir ist letzten September ein "downgrade" angetan worden - Asien-Linienflieger von MUC nach BKK grins...

    Wurde freundlich am Gate per Mikro ausgerufen und dann hat man mir die Überbuchungsgeschichte erzählt und mich gebeten, anstatt BIZ (hatte schon meine SitzNr.) auf einer zu alleinigen Benutzung reservierten Dreierreihe in Eco Platz zu nehmen. Hab' mich natürlich mit Händen und Füßen gewehrt - ein anderer Mitreisender wurde ebenfalls so behandelt - obwohl wir beide ROP-Gold-Member sind. Nutzte aber nix, am Rande hab' ich sogar bemerkt, wie ECO-Reisende abgewiesen wurden...Wir sind dann zwar an Bord äußerst elitär behandelt worden - man hat uns mit Champagner und Snacks zugeschüttet - was allerdings zu neidvollen Blicken von Mitreisenden in der 4-er Reihe führte. Das "Quer-Schlafen" war dann garnicht so übel, da wenigstens die Mittelllehnen hochklappbar waren.

    Musste dann 10 Wochen um mein Kompensations-Geldbetrag kämpfen und bin heut' noch leicht deswegen angesäuert..

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen und was gab es bei Euch als Kompensation ???
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Mich würde interessieren., welche Airline das war und welchen Geldbetrag du letztlich als Ausgleich erhalten hast.

    Und weisst du noch, wieviel das Ticket gekostet hat?

    Ich find das ein wichtiges Thema, hoffe ebenfalls, dass es viele Antworten gibt, denn hier geht´s um fundamentale Passagier-Rechte, und ich könnte mit schon vorstellen, dass die ein oder andere Airline in solchen Fällen gern mal etwas "mogelt"...

    Der Wellensittich
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Hallo, Wellensittich,

    ROP ist das Vielfliegerprogramm von THAI....grins....wollte es nicht so direkt schreiben, aber Du zwingst mich ja förmlich.....und ich gehorche...

    Nun, ich musste mit denen Handeln wie auf dem Bazar in Kairo. Zuerst haben sie mir eine Umbuchung auf Emirates angeboten, dann eine Umbuchung auf Lufthansa in First am nächsten Tag - was ich aber wegen Anschlussflügen in BKK definitiv nicht wollte.

    Dann fingen sie mit Vouchers an - was ich ebenfalls dankend ablehnte, denn ein bisschen Ahnung von Fluggast-Rechten hab' ich auch und ich wollte einfach Ausreizen, wie weit sie noch gehen.

    Dann kam ein indiskutables cash-Angebot und schlussendlich ein 1.500 Euro Cash Angebot, das ich dann annahm - mein Mitreisender auch. Jedoch hatten die natürlich nicht so viel Bargeld 'rumliegen - abgesehen davon hat sich die einzig anwesende Thai-Angestellte vornehm im Hintergrund gehalten, verhandelt hatte ich mit den Abfertigungs-Herren von LH, die das dort in MUC für Thai machen. Letztendlich bekam ich ein kurzes Schreiben von denen, auf dem die Überbuchung und das downgrade bestätigt wurde. Allerdings waren die nicht fähig, mir ein Cash-Voucher zu geben, weil es dieses Formular von Thai scheinbar nicht gibt (??) und sie natürlich ihr LH-Voucher nicht nehmen wollten.

    Man versprach dann dafür zu sorgen, dass ich schnellstens mein Geld bekäme - nix wars damit, ich musste mich nach Rückkehr von meiner 3-Wochen-Reise mit einer völlig inkompetenten Dame bei Thai in Frankfurt rumschlagen, - wobei es nicht wirklich einfach ist, überhaupt per Telefon dort mal durchzukommen. Mein Blutdruck hatte zwischendurch rekordverdächtige Werte. Natürlich wurden von der Dame sämtliche Boarding-Passes etc angefordert und man müsse Prüfen, ob mir überhaupt die Kohle zustehe, da das ja in der Höhe die Versprechungen von LH-Mitarbeitern gewesen wäre...blablabla, Verzögerungstaktik...

    Nach LANGEM hin-und-her habe ich dann ca. 10 Wochen später die versprochenen 1.500 Euro bekommen, dazu ein Entschuldigungsschreiben zwischendurch (die Dame änderte ihre zickige Taktik, da sie merkte, dass ich nicht vollkommen verblödet bin) und eine Flasche Champagner als "Trost" vom catering-service in FRA.

    Dazwischen lag aber natürlich ein unterhaltsamer Briefwechsel mit Anwalts-Einschalten-Drohung und Verweis auf EU Verordnung 261/2004 gem. Artikel 7, Absatz 3 und Artikel 10 - die klar die Ausgleichszahlungen regelt.

    Hatte für die komplette Flugstrecke TXL-MUC-BKK-CNX (Chiang Mai)BKK-FRA-TXL 2.350 Euro bezahlt - also war ich im Endeffekt mit der Kompensation "zufrieden", obwohl sie wirklich Nerven gekostet hat - weil ich erstaunlichweise auf der 3er Holzklasse-Bank recht gut geschlafen habe....

    Aber dies ist wirklich ein Thema, bei dem wir als Fluggäste uns hartnäckig auf Rechte berufen müssen, denn die Zahlungs/Kompensations-Willigkeit der Airlines hält sich sehr in Grenzen und verlangt Einsatz bis zur Schmerzgrenze..
     
  4. Guest

    Guest Guest

    @ pattaya5:

    krasse Geschichte!

    Ich kann mir das schon leibhaftig vorstellen, wie es in solchen Situationen abgeht. Am Ende will der eine Mitarbeiter vom anderern nichts wissen, wenn´s an bezahlen geht..

    Mich würde noch interessieren: Sind die 1500€ Ausgleichszahlung gesetzlich geregelt? Ist das die Mindestsumme? Kann man das der besagten Verordnung entnehmen?

    Der Wellensittich
     
  5. Guest

    Guest Guest

    @ Wellensittich:

    ich schau morgen nach, ob ich den link noch habe. Es gibt gesetzliche Vorschriften für Abflug ab EU über Verspätungen oder gecancellte Flüge - aber blöderweise meistens nur für ECO - so interpretiere ich es aufgrund der Entschädigungshöhe - haben wohl vergessen, dass es auch andere Buchungsklassen gibt.

    Wenn ich es gefunden habe, schreib' ich mehr dazu...
     
  6. Meilensucher

    Meilensucher Platinum Member

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    Also generell dazu habe ich auch nur gehört, dass der Thai Service in Deutschland anscheinend nicht so toll ist. Ich kann mir lebhaft vorstellen wie das am Gate abging. Hattest du denn nicht mal die Möglichkeit, dass sie Thai Angestellte das Agreement gegenzeichnet?
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Es gibt so eine Verordnung vom LBA zu Verspätung etc. Unser "Disput" mit US Airways lief ja schlussendlich über einen Anwalt, und so habe ich erfahren, dass die Zahlungen, die man als Ausgleich erhält, wenn der Flug gestrichen / überbucht und man selbst auf andere Flüge umgebucht wird (Flüge aus / in die EU) etc. (wie sie also von Thai zuerst angeboten wurden), nur für Airlines mit Betriebsgenehmigung (so hieß das, glaube ich) in Deutschland gelten, also im Prinzip nur für alle deutschen Airlines und Flugunternehmen.
    Alles, was Airlines, die in anderen Staaten ihren Hauptsitz haben, "rausrücken", läuft mehr oder weniger unter Kulanz bzw. unter dem Montrealer Abkommen für Verdienstausfall.

    Ob es solche Tabellen auch für den Downgradefall gibt, weiß ich nicht. Aber eigentlich sollte der gesunde Menschenverstand eingeben, dass zumindest die Differenz zwischen dem bezahlten C-Ticket und dem Durchschnittspreis in Eco ausbezahlt werden sollte.
     
  8. Meilensucher

    Meilensucher Platinum Member

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    Hallo amaran,

    heißt Betriebsgenehmigung nicht Landeerlaubnis? Ich dachte immer das wäre das gleiche, denn wenn eine Airline hier landet braucht sie auch eine Betriebsgenehmigung, die Überprüfungen führt doch das LBA durch. Nur wenn der Flug in einem anderen Land startet gelten die Regelungen nicht. Also z.B. MUC-BKK EU Recht, BKK-MUC Thai-Recht. Das dachte ich jedenfalls bisher immer...
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Ich war auch ziemlich verwundert, denn auf den Listen vom LBA steht ja nur, dass es wichtig ist, dass der Flug in der EU beginnt bzw. dahin führt.
    In einem Gesetzestext der EG-Verordnung (frag mich nicht mehr, welcher Paragraph :? ) steht aber explizit, dass das nur auf Airlines mit dieser Erlaubnis zutrifft. Ich dachte auch, dass Betriebsgenehmigung nur heißt "darf in Deutschland aktiv sein", ist aber offenbar was anderes als "Landeerlaubnis", weil das Unternehmen ja woanders registriert ist.

    Ich habe einen Gesetzestext (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) beim LBA gefunden (klick), ich glaube, auf Seite 7 unter Artikel 2 c bei "Begriffsbestimmungen" wird das erläutert.

    Auf amerikanische Airlines (wie in unserem Fall) oder asiatische trifft das dann nicht zu, weil die ja nicht in der EU eingeschrieben sind. Eine Liste der vom LBA genehmigten Luftfahrtunternehmen ist hier zu finden.

    Informationen natürlich ohne Gewähr, ich bin kein Jurist und kenne ich mich nicht mit den ganzen Begrifflichkeiten und Feinheiten aus. Ich kann nur sagen, was uns der Anwalt gesagt hat :?
     
  10. peter42

    peter42 Diamond Member

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    DIe EU Verordnung sieht bei Downgrades 75% des Flugpreises vor - wobei das LBA auch auf Nachfrage nicht klären wollte wie das z.B. bei upgeradeten Tix ist.

    Ansonsten bietet LH in FRA für C-->Y 3000/1500 (Voucher/Cash) und 8000/4000 für F-->C. In YVR waren es bei LH 1600/1500 für C-->Y.
     
  11. Guest

    Guest Guest

    So, in dieser Antwort unten zugefügt ist der Artikel 10 des EU-Gesetzes......hab ihn endlich gefunden auf http://www.lba.de

    Mit Flugschein ist sicherlich nur das Ticket für den entsprechenden Flug gemeint, wäre bei mir als MUC-BKK in Biz gewsen.

    Wenn ich jetzt mal grob 1.000 Euro für einen onway nach BKK rechne, würden mir also ca. 750 Euro ca. als Kompensation zustehen.

    Habe zwar - nach ewigem Hin und Her- das Doppelte bekommen - allerdings finde ich auch, das das nur "recht und billig" ist - denn man freut sich schon Tage vorher auf einen bequemen, kulinarisch netten Flug "in style" und bekommt dann so einen downgrade vor den Latz geknallt.


    @Wellensittich:
    Das GANZE EU-Gesetz zur Luftbeföderung ist auf o.g. Seite mit einem link zu finden, dort werden dann auch die Zahlungen für Verspätungen, Canellations etc. für innereuropäische Flüge klar beziffert.



    Artikel 10
    Höherstufung und Herabstufung
    (1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
    Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein
    erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder
    Zuzahlung erheben.
    (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen
    Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein
    erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den
    in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
    a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder
    weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder
    17.2.2004 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 46/5
    b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung
    von mehr als 1 500 km, mit Ausnahme von Flügen
    zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten
    und den französischen überseeischen Departements,
    und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen
    1 500 km und 3 500 km 50 % des Preises des Flugscheins
    oder
    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen,
    einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet
    der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen
    Departements, 75 % des Preises des Flugscheins
     
  12. Guest

    Guest Guest

    heisst das, man bekommt, wenn man einen Voucher akzeptiert, doppelt so viel wie in cash??

    Wäre ja eine Überlegung wert, den Voucher zu akzeptieren..

    Der Wellensittich
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Ja, Wellensittich,

    bei mir war es so bei einem Inlandsflug LH - ist ca. 2 Jahre her.

    Einige "eilige" Senatoren wollten unbedingt Ihren gebuchten Flug haben, der leider in BIZ überbucht war, so hat man ALLE Senatoren in der Lounge an den Empfangstresen gebeten und mir dann auch den Vorschlag gemacht entweder 300 cash oder 600 Euro in voucher zu bekommen, wenn ich auf meinen Sitz für den Flug verzichte und 2 Stunden später fliege - hab' ich dann gemacht und konnte das Voucher ohne Probleme bei meinem nächsten (privaten) Flug einlösen......grins...
     
  14. Guest

    Guest Guest

    nochmal eine Nachfrage zu der gesetzlichen Regelung:

    wenn ich richtig lese, bekommt man bei Dowmgrades auf Interkontinental-Strecke 75% des Flugscheins erstattet. Heisst das dann 75% des One-way-Preises oder 75% des kompletten Tickets??

    Der Wellensittich
     
  15. Guest

    Guest Guest

    hallo, Wellensittich,

    lies noch mal meinen Text von gestern. Es ist definitv so, dass man logischerweise nur Kompensation für den Flug bekommt, bei dem man "downgegradet" wurde...

    Es ist immer von "Flugschein" im Gesetzestext die Rede - da geb' ich Dir recht - ist etwas verwirrend...
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Die 75 % beziehen sich auf den gesamten Flugpreis !
    Zudem hat man zusätzlich Anspruch auf die Differenz zwischen dem Fullfare Y und fullfare C ( das aber natürlich nur für die gedowngradete Teilstrecke )
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Jetzt bin ich doch einigermassen verwirrt.
    Man erhält also bei einem One-way-downgrade 75% des gesamten Ticketpreises und darüber hinaus dann noch die one-way-Differenz zwischen Y und C???

    Das wäre ja ein genialer Deal!

    Mal ein Zahlenbeispiel: ich buche mir bei LH Fra-CCS in Z für ca. 2200€. Eco würde 800€ (Q) kosten. Auf dem Rückflug werde ich dann downgegradet, bekomme also 75% von 2200€ = 1650€ zurück und dann noch die one-way-Differenz zwischen Biz und Eco, wären dann 1100€ - 400€ = 700€. Dann hätte ich insgesamt 2350€ zurückerhalten, hätte aber nur 2200€ bezahlt. Das heisst in so einem Falle würde mir die LH dann für eine Übersee-Reise in Biz und Rückflug in Y noch 150€ schenken... :?: :?:


    Der Wellensittich
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nein, Du läßt Dir das natürlich (doppelt) als Voucher auszahlen und
    bekommst somit 2x 2,350 = 4,700 Euro - die Du selbstverständlich
    sofort wieder in ein Business-Ticket investierst (2,500 verkaufst Du
    für 2,000 Euro auf ebay, um etwas Taschengeld in Caracas zu haben).

    Das machst Du jeden Monat auf's Neue, bist pausenlos unterwegs, hast
    ohne Arbeit genug Geld für alles, was Spaß macht - und nach zwei, drei
    Jahren wirst Du als "bester LH-Kunde" der erste "HON auf Lebenszeit".
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Hi, Vögelchen,
    bitte nicht bös nehmen -
    ich hab die Smileys vergessen, um anzuzeigen, daß es nicht ernst gemeint ist.

    :D :D :D :D :D :D
     
  20. Guest

    Guest Guest

    @ map: also ich freue mich jedenfalls schon jetzt auf meinen ersten Downgrade...leider ist mir das bisher noch nicht passiert..

    aber vielleicht habe ich ja auch bald "Glück"... :D

    Der Wellensittich
     

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